Die Deutsch-Russische Geschichtskommission wurde 1997 ins Leben gerufen, um die deutsch-russische Zusammenarbeit zu verbessern und das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.
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Deutschland und Russland sind durch eine wechselvolle Geschichte miteinander verbunden.
Foto: picture alliance / Mary Evans Picture Library
Die Bildung der "Gemeinsamen Kommission für die Erforschung der jüngeren Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen" - kurz: Deutsch-Russische Geschichtskommission (DRGK) - geht auf eine Initiative des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl und des früheren russischen Präsidenten Boris Jelzin aus dem Jahr 1994 zurück.
Ziel der Kommission ist es, die deutsch-russischen Beziehungen zu intensivieren, das gegenseitige Verständnis zu vertiefen, den Zugang zu den erforderlichen Archivalien zu erleichtern und einen konstruktiven Meinungsaustausch über Fragen der zeitgeschichtlichen Aufarbeitung zu führen. Im Rahmen der Kommissionsarbeit werden Projekte zur Erforschung der deutsch-russischen bzw. deutsch-sowjetischen Geschichte im 20. Jahrhundert gefördert, deren Ergebnisse publiziert und online zugänglich gemacht werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden dabei das Zeitalter der Weltkriege, die sowjetische Politik im Nachkriegsdeutschland und die deutsche Frage im Rahmen des Ost-West-Konfliktes.
Die Kommission führt jährlich, abwechselnd in Deutschland und Russland, eine Sitzung durch, mit der gemeinsame wissenschaftliche Kolloquien verbunden werden. Mitglieder der DRGK sind je neun deutsche und russische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie je drei leitende Vertreter der beiderseitigen Archivverwaltungen.
Die Arbeit der Kommission wird seit Beginn vom Bund gefördert - 2018 mit rund 400.000 Euro. Für die Organisation der in Deutschland stattfindenden Sitzungen und für die Betreuung der Projekte der DRGK wurde bei der Kulturstaatsministerin ein deutsches Sekretariat eingerichtet.
Projektförderung beantragen
Zur Antragstellung berechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland ansässige juristische Personen. Die Projekte sollen jedoch in der Regel mit mindestens einer russischen Partnerinstitution durchgeführt werden.
Für die Beantragung einer Projektförderung ist das elektronische Antragsformular auszufüllen, bei Anträgen auf Druckkostenzuschüsse zusätzlich das Formular „Vorberechnung für Publikationen“. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für eine Projektförderung sowie zum Antragsverfahren enthält die Förderrichtlinie. Die "Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare" enthalten zudem wichtige Erläuterungen für die Beantragung von Bundesmitteln.
- Antrag PDF, 619 KB, barrierefrei
- Vorberechnung für Publikationen PDF, 210 KB, barrierefrei
- Förderrichtlinie PDF, 273 KB, barrierefrei
- Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare PDF, 669 KB, barrierefrei
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.10.2020.