Das Zusammenleben verschiedener Völker und Nationen hat über Jahrhunderte die Kulturlandschaften im östlichen Europa geprägt. Großen Anteil daran hatten auch die Deutschen, die seit dem Hochmittelalter aus ganz unterschiedlichen Gebieten nach Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen, nach Böhmen, Mähren und Siebenbürgen sowie ins Baltikum zuwanderten. Dort haben sie zahlreiche Zeugnisse ihres Wirkens hinterlassen.
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Bund und Länder haben sich im Bundesvertriebenengesetz (§ 96 BVFG) verpflichtet, das kulturelle Erbe der Deutschen im östlichen Europa auf Dauer zu erforschen, zu vermitteln und zu bewahren.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert in diesem Rahmen wissenschaftliche Forschungsvorhaben, museale Präsentationen und bibliothekarische Einrichtungen. Außerdem unterstützt sie Angebote der kulturellen Bildung und Breitenarbeit sowie grenzüberschreitende Kooperationen.
Projektförderung ab sofort wieder möglich!
Bis zum 31. August 2023 können Projektmittel in drei verschiedenen Sparten für das Jahr 2024 beantragt werden.
Projekte in der Sparte „Hilfen zur Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts in den historischen Siedlungsgebieten im östlichen Europa“ werden durch die BKM betreut. Die Antragsunterlagen sind bei K44 einzureichen. Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich gern an K44[at]bkm.bund.de.
Antragsunterlagen:
Antragsformular
PDF, 133 KB,
barrierefrei
Fördergrundsätze
PDF, 157 KB,
barrierefrei
Ausgaben- und Finanzierungsplan
PDF, 104 KB,
barrierefrei
Projektförderung in den Sparten „Wissenschaft“ und „Kulturelle Vermittlung“ können ausschließlich beim Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BKGE.