Exzellenzprogramm für Orchester und Ensembles geht in die nächste Runde – Claudia Roth: „Wichtiger Zukunftsbeitrag für unsere Orchesterkultur“

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Exzellenzprogramm für Orchester und Ensembles geht in die nächste Runde – Claudia Roth: „Wichtiger Zukunftsbeitrag für unsere Orchesterkultur“

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  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Die Bundesregierung schreibt zum vierten Mal das Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft“ aus. Hierfür stehen 5,4 Millionen Euro aus dem Haushalt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth zur Verfügung. Das Programm unterstützt öffentlich finanzierte Sinfonie- und Kammerorchester und vergleichbar arbeitende freie Ensembles, darin, innovative Projekte zu verwirklichen. Dazu gehören neue künstlerische Arbeitsweisen und Programmideen sowie Projekte der kulturellen Bildung und der Diversität.

Kulturstaatsministerin Roth erklärt dazu: „Seit dem Ausbruch von Corona haben viele Orchester und Ensembles eine große Kreativität bewiesen, um trotz aller Einschränkungen über Soziale Medien oder andere Formate künstlerisch präsent zu sein. Wir möchten sie jetzt darin bestärken, weiterhin neue Wege in der Erarbeitung, Präsentation und Vermittlung von Musik zu gehen. Deshalb unterstützen wir mit unserem Förderprogramm Projekte, die Entwicklungen anstoßen und nachhaltig voranbringen – gerade auch in den Bereichen kulturelle Bildung und Diversität. Damit leisten wir einen wichtigen Zukunftsbeitrag für unsere in ihrer Vielfalt einzigartige Orchesterkultur.“

Durch das Förderprogramm sollen die Klangkörper die Möglichkeit erhalten, über einen längeren Zeitraum Projekte zu realisieren, die über ihr gewohntes Tätigkeitsfeld hinausgehen. Hierfür kann eine Förderung von bis zu 400.000 € für einen Projektzeitraum von bis zu zwei Jahren beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Projekte nicht der regulären Arbeit des Klangkörpers zuzurechnen sind und im Inland durchgeführt werden.

Im letzten Jahr haben unter anderem die Elblandphilharmonie Sachsen, das Ensemble Modern, das Mahler Chamber Orchester, die Kammerakademie Potsdam, die Lüneburger Symphoniker und die Duisburger Symphoniker eine Förderung erhalten.

Anträge können ab sofort bis zum 15. April 2022 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: www.kulturstaatsministerin.de