Die Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution – helfen bei der Aufklärung persönlicher Verfolgungsschicksale von NS-Opfern. Die Einrichtung im hessischen Bad Arolsen ist Anlaufstelle für Anfragen aus aller Welt.

Persönliche Gegenstände eines norwegischen KZ-Häftlings: Nach intensiver Recherche konnten sie den Nachfahren zurückgegeben werden.
Foto: Arolsen Archives
Aufgabe der Einrichtung ist es, den Opfern der NS-Verfolgung und deren Angehörigen bei der Aufklärung von Schicksalen zu helfen. Noch immer erreichen die Einrichtung jährlich rund 20.000 Suchanfragen.
Die Arolsen Archives verwahren circa 30 Millionen Dokumente aus der Zeit des NS-Regimes und der unmittelbaren Nachkriegszeit. Sie verfügen über Unterlagen zu 17,5 Millionen Personen – Menschen, die in nationalsozialistischen Konzentrations- oder Arbeitslagern inhaftiert waren oder während des Zweiten Weltkrieges von deutscher Seite verschleppt wurden (sogenannte Displaced Persons).
Die Originalbestände der Arolsen Archives, wie etwa die Dokumente aus den früheren Konzentrationslagern, gehören zu einem größeren Teil seit 2013 zum Weltdokumentenerbe „Memory of the World“ der UNESCO. Sie belegen rund 20.000 laufende Regalmeter.
Dokumentationszentrum für Erinnerung und Aufarbeitung
Bis zum Jahr 2019 führte die Einrichtung ausschließlich den Namen „Internationaler Suchdienst“. Seitdem tritt sie in der Öffentlichkeit unter der Zusatzbezeichnung „Arolsen Archives“ auf. Der Name trägt ihrer Entwicklung von einem reinen Suchdienst hin zu einem modernen Archiv Rechnung, das zu Debatten um Erinnerung und Aufklärung beiträgt. Zudem verweist er auf ihren Sitz im hessischen Bad Arolsen.
Das Archiv ist seit 2007 für die historische Forschung geöffnet. Mittlerweile ist zudem ein Großteil der Dokumente für jedermann online zugänglich. Für ihr Online-Archiv haben die Arolsen Archives im Jahr 2020 den Europäischen Preis für Kulturerbe erhalten.
Seit 2013 ist das Bundesarchiv institutioneller Partner der Arolsen Archives und berät sie vor allem in archivfachlichen Angelegenheiten.
Rechtsgrundlagen der Institution
Das Berliner Übereinkommen vom 9. Dezember 2011 über den Internationalen Suchdienst (International Tracing Service) bildet die völkerrechtliche Grundlage der Einrichtung. Mit diesem wurden die bisher gültigen Bonner Verträge aus dem Jahr 1955 abgelöst. Vertragspartner sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, USA.
In dem Berliner Übereinkommen hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die Fortführung der Arbeiten des Internationalen Suchdienstes sicherzustellen. Die Arolsen Archives werden aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert, 2023 mit 16,4 Millionen Euro.
Die Aufsicht über die Arbeit der Arolsen Archives liegt bei einem Internationalen Ausschuss mit Vertretern aus den elf Mitgliedstaaten.