Manipulationen wirksam unterbinden

Pass- und Ausweiswesen Manipulationen wirksam unterbinden

Um Manipulationen bei der Passbeantragung und unerlaubten Grenzübertritten vorzubeugen, hatte der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zugestimmt. Einige Regelungen gelten nun ab dem 14. Dezember 2020, wesentliche Teile des Gesetzes treten aber zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.

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Eine Frau zeigt ihren Personalausweis.

Das Lichtbild für den Ausweis soll in Zukunft ausschließlich digital erstellt werden.

Foto: picture alliance / dpa

Fotos für Ausweisdokumente sollen künftig ausschließlich digital von privaten Dienstleistern oder direkt vor Ort in der Behörde erstellt und übermittelt werden, um Dokumentenfälschung zu verhindern. Daneben erfolgen weitere Änderungen im Pass- und Personalausweisgesetz.

Unbefugte Verwendung verhindern

In Zukunft sind Fotostudios und Fotografen dazu verpflichtet, ein Passfoto ausschließlich digital zu erstellen und über eine sichere Übermittlung an die Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde zu versenden. Alternativ kann das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde und unter Aufsicht eines Mitarbeiters angefertigt werden. Das Mitbringen von Fotos zur Aufnahme in den Ausweis ist nicht mehr möglich.

Hintergrund der Regelung ist das sogenannte "Morphing": Dabei werden die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen. Möglich ist das bereits durch frei verfügbare Computerprogramme. Ist das Lichtbild auf einem Pass auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur deren Inhaberin oder deren Inhaber das Dokument nutzen. Unter Umständen ermöglicht es auch einer weiteren Person, deren Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes.

Arbeit der Polizei verbessern

Eine weitere Änderung betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Polizei. Derzeit können die deutschen Behörden in Fällen, in denen von ausländischen Behörden nur die Seriennummer eines Ausweisdokumentes mitgeteilt wird, keine weiteren Ermittlungen anstellen. Mit der neuen Regelung ist es Polizisten im Fahndungsfall gestattet, die zu einer Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den ausstellenden Behörden zu erfragen und dort weiter zu ermitteln.