Corona
Auf einmal waren sie von zentraler Bedeutung: die Gesundheitsämter vor Ort. Ihre wichtige Aufgabe in der Pandemie: Infektionsketten nachvollziehen, um sie unterbrechen zu können. Doch es hat sich gezeigt, dass sie besser ausgestattet sein müssen. Daher wurde am 29. September 2020 der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ geschlossen. Was ist daraus geworden?
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Personell aufstocken, modernisieren und digitalisieren, das sind die Ziele des „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Ab dem Jahr 2021 stellt der Bund hierfür vier Milliarden Euro zur Verfügung. Förderzeitraum: sechs Jahre.
Erstes Ziel war es, dass die Länder bis Ende 2021 mindestens 1.500 neue unbefristete Vollzeit-Stellen besetzen, und zwar mit Ärztinnen und Ärzten sowie Fach- und Verwaltungspersonal. Dieses Ziel hatten die Länder und Kommunen mit knapp 1.800 Vollzeitstellen mehr als erreicht. Bis Ende 2022 waren insgesamt 3.250 neu zu besetzende Vollzeitstellen vereinbart. Auch dieses Ziel wurde mit gut 3.930 aus dem Pakt finanzierten Vollzeitstellen mehr als erreicht. Geplant ist, bis Ende 2025 insgesamt 5.000 Stellen zu schaffen.
Digitalisierung voranbringen
Bis 2026 stellt der Bund insgesamt 800 Millionen zur Verfügung, die in die Digitalisierung investiert werden können. Die Gesundheitsämter auf lokaler, landes- und bundesweiter Ebene sollen besser vernetzt und gemeinsame Kommunikationsplattformen bereitgestellt werden. Die Pandemie hat gezeigt: einheitliche Standards, zum Beispiel beim Melde- und Berichtswesen erleichtern die Arbeit.
Rund 80 Prozent der Mittel können die Gesundheitsämter für eigene, dezentrale Digitalisierungsmaßnahmen abrufen. 20 Prozent der Mittel sind für zentrale Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes vorgesehen. So unter anderem für das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS).
DEMIS bietet meldenden Laboren und Ärzten die Möglichkeit, nachgewiesene Infektionen elektronisch zu übermitteln – und zwar nicht nur für Corona, sondern für alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten.
Beirat „Pakt ÖGD“
Begleitet wird der ÖGD-Pakt vom „Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – kurz Beirat „Pakt ÖGD“.
Der Beirat ist ein externes, unabhängiges Gremium, berufen für die Dauer von zwei Jahren. Er begleitet die Umsetzung des ÖGD-Pakts und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung des ÖGD.
Was ist der Öffentliche Gesundheitsdienst?
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist auf der Bundes-, Länder- und kommunalen Ebene vertreten. Auf der kommunalen Ebene sind es die knapp 400 Gesundheitsämter. Auf Länderebene sind dies die Ländergesundheitsministerien und Landesämter beziehungsweise Landesinstitute für Gesundheit. Auf Bundesebene gehören beispielsweise das Bundesgesundheitsministerium, Bundesbehörden wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Robert Koch-Institut (Infektionsschutz, Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung) oder das Paul-Ehrlich-Institut (Impfstoffe) zum ÖGD.
Aufgabe des ÖGD ist der Erhalt und die Verbesserung der Bevölkerungsgesundheit. Was heißt das konkret für das Gesundheitsamt vor Ort? Es kümmert sich um den Infektionsschutz (beispielsweise Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement), Hygiene (beispielsweise beim Trinkwasser oder im Krankenhaus), Schuleingangs- und andere Reihenuntersuchungen, Impfangebote, Beratungs- und Unterstützungsangebote (beispielsweise bei Sucht, bei Behinderung, psychischen Belastungen, HIV/Aids, Auslandsreiseimpfungen) und vieles mehr.
Der Weg zum digitalen Gesundheitsamt: Auf der Webseite gesundheitsamt-2025.de finden Sie Informationen zu geförderten Digitalisierungsprojekten. Im Zuge eines ersten Förderaufrufes des Bundesgesundheitsministeriums im Jahr 2022 wurden insgesamt 263 Projekte bewilligt. Darunter 30 koordinierte Ländermaßnahmen, 10 „Ein Land für Alle“-Maßnahmen und 223 Modellprojekte. Diese Projekte werden mit Mitteln in Höhe von insgesamt knapp 389 Millionen Euro unterstützt.