Für einen schnelleren Netzausbau

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TKG-Novelle Für einen schnelleren Netzausbau

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist der schnelle und flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen - dazu bedarf es eines modernen und investitionsfreundlichen Rechtsrahmens. Hier zu nennen sind das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz sowie die Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV).

3 Min. Lesedauer

Eine Kabeltrommel mit Leitungen für Breitbandkabel steht auf einer Baustelle.

Der zügige Ausbau der Glasfaserversorgung bleibt ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.

Foto: picture-alliance/dpa/Rehder

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Im Fokus stehen Genehmigungsverfahren, Frequenzpolitik und Verbraucherschutz. Die TKG-Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.

Am 4. Mai 2022 beschloss die Bundesregierung die Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV). Der Bundesrat stimmte dieser am 10. Juni 2022 zu. Die Verordnung sieht vor, dass der Anspruch einen Anschluss umfassen soll, der min. 10 Mbit/s im Download, 1,7 Mbit/s im Upload und eine Latenz bis zu 150 Millisekunden erreicht. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst. Die Pressemitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier .