Nach britischen Wahlen: Geordneter Brexit wahrscheinlich

Fahnen von Europa und Großbritannien

Für den Fall eines ungeordneten Brexit hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen.

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Angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse wird das britische Unterhaus das Austrittsabkommen vermutlich ratifizieren. Damit ist ein geordneter Austritt Großbritanniens aus der EU spätestens zum 31. Januar 2020 wahrscheinlich geworden.

Nach Abschluss des formalen Austrittsverfahrens würden dann die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien im Mittelpunkt stehen. 

Brexit-Abkommen im Oktober ausgehandelt

Der britische Premierminister Boris Johnson hatte kurz vor dem Europäischen Rat Mitte Oktober mit der EU einen geänderten Austrittsvertrag ausgehandelt. Neu geklärt wurde die Frage, wie die Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland auch nach dem Brexit offen bleiben kann.

Zudem vereinbarte Johnson mit Brüssel in einer politischen Erklärung, dass es bis Ende 2020 ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien geben soll. Am 17. Oktober billigte der Europäische Rat das geänderte Brexit-Abkommen. 

Außerdem hatte Johnson am 19. Oktober einen Antrag auf Verlängerung der Austrittsfrist bis Ende Januar gestellt. Dem hatte der Europäische Rat zugestimmt, um einen ungeordneten EU-Austritt am 31. Oktober zu vermeiden.

Binnenmarkt wahren, Karfreitagsabkommen erhalten

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte beim Europäischen Rat  im Oktober, das ausgehandelte Brexit-Abkommen eröffne die Chance, "auch in Zukunft gute, enge Beziehungen mit Großbritannien zu haben, sowohl im wirtschaftlichen Bereich als auch im außen- und sicherheitspolitischen Bereich".

Wesentliche Bedingungen würden erfüllt: Die Integrität des EU-Binnenmarktes bleibe gewahrt, Kontrollen an der Grenze zwischen Irland und Nordirland könnten vermieden werden und das Karfreitags-Abkommen bleibe erhalten.

Zur Chronologie des Brexit

Was passiert bei einem geregelten Austritt?

Wird das Austrittsabkommen ratifiziert, tritt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hat am 17. Januar 2019 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, der diesen Übergangszeitraum regelt. Er enthält zwei wesentliche Elemente:

Im Grundsatz ist das Vereinigte Königreich im Bundesrecht während des Übergangszeitraums wie ein Mitgliedstaat der EU zu behandeln. Auch im Staatsangehörigkeitsrecht gelten bis Ende 2020 die bisherigen Regeln fort: Britische und deutsche Staatsangehörige, die während des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland beziehungsweise im Vereinigten Königreich stellen, dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten – auch wenn die Entscheidung über die Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums erfolgt.

Der Übergangszeitraum soll Unternehmen und Verwaltungen Gelegenheit geben, sich an den Brexit anzupassen. Dazu soll das EU-Recht grundsätzlich weiter auch für das Vereinigte Königreich gelten. Die Zeit soll genutzt werden, um die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU festzulegen.

Was bedeutet ein ungeregelter Austritt?

Im Fall eines ungeregelten Austritts - der nach dem britischen Wählervotum nun unwahrscheinlich geworden ist - endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreiches in der EU automatisch: Ab dem Austrittsdatum wäre das Land im Verhältnis zur EU ein Drittstaat, das EU-Regelwerk ("Acquis") fände auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr. Dies hätte weitreichende Folgen für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung.

Bundesregierung vorbereitet

Die Bundesregierung hat sich auf alle Austrittsszenarien umfassend vorbereitet, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und Weise der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stattfindet.

In Deutschland wurden mehrere Gesetzgebungsverfahren zu den einzelnen Fragestellungen abgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger finden auf den Internetseiten der Bundesregierung Informationen zu allen relevanten Fragen.

Mehr Informationen finden Sie hier. 

Bei allen Vorkehrungen stimmt sich die Bundesregierung eng mit den europäischen Partnern und der Europäischen Kommission ab.