Digitale Infrastruktur voranbringen

Kabinett Digitale Infrastruktur voranbringen

Die Bundesregierung will den Glasfaserausbau in bisher unterversorgten Gebieten stärken. Hierfür hat das Bundeskabinett eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt effizienter ausgestaltet.

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Die Regelung (Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes) führt einen sogenannten "Überbauschutz" für öffentlich geförderte Projekte ein. Das heißt, künftig können Anträge geprüft und abgelehnt werden, wenn diese dazu genutzt werden sollen, ein bereits geplantes Glasfasernetz mit eigenen Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen.

Für den Breitbandausbau können öffentlich finanzierte Bauarbeiten genutzt werden, um Kosten zu sparen. Grundsätzlich ist es angebracht, Glasfaser beim Tiefbau für Strom-, Wasser- oder Gasleitungen mitzuverlegen. Jetzt kann auch im Einzelfall geprüft werden, ob dies sinnvoll ist.