Datenaustausch wird verbessert

Asyl- und Schutzsuchende Datenaustausch wird verbessert

Das Ausländerzentralregister wurde weiterentwickelt. Mit der Änderung wird die Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie der Datenaustausch weiter verbessert. Ziel sind belastbarere Auskünfte und ein unkomplizierter Zugriff durch alle relevanten Behörden. Ein entsprechendes Gesetz ist am 9. August 2019 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten.

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Server in einem Rechenzentrum

Server in einem Rechenzentrum: Ziel des Gesetzes ist auch eine lückenlose Erfassung unbegleiteter Minderjähriger

Foto: picture alliance / dpa / Wolf

Mit dem Gesetz sollen die Verwaltungsabläufe weiter digitalisiert werden. Das verbessert die Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten und beschleunigt die Verfahren. Zudem sollen künftig auch Jugendämter, die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden, die Träger der Deutschen Rentenversicherung, das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen sowie das Bundesamt für Justiz eingebunden werden.

"Es ist ein Meilenstein für die digitale Grundversorgung der Asylverfahren", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer. "Das Gesetz hilft den Behörden, mehr Klarheit bei der Steuerung der Zuwanderung zu haben. Dies bedeutet noch mehr Sicherheit für unser Land."

Weitere Daten erheben

Die erkennungsdienstliche Behandlung soll ausgeweitet werden. Künftig darf die Bundespolizei auch außerhalb des 30-Kilometer Grenzraums unerlaubt eingereiste Personen erfassen. Dies ist auch für die Sicherheitsüberprüfung wichtig.

Besserer Schutz für Minderjährige

Das Gesetz soll die Registrierung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger verbessern. Ziel ist eine lückenlose Erfassung. Denn mangels Registrierung konnte in der Vergangenheit bei einem Verschwinden von Jugendlichen aus Jugendhilfeeinrichtungen häufig nicht sicher überprüft werden, ob die Betreffenden bei einer anderen Jugendhilfeeinrichtung - eventuell unter anderem Namen - untergekommen sind oder das Bundesgebiet zwischenzeitlich wieder verlassen haben.

Mit einem ersten Datenaustauschverbesserungsgesetz wurden im Jahr 2016 die Grundlagen geschaffen, Asyl- und Schutzsuchende sowie Ausländer, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, frühzeitig zentral zu registrieren. Gleichzeitig wurden die dabei erfassten Daten im Ausländerzentralregister eingestellt.