Beratung in der Pandemie
Von Dezember 2021 bis April 2023 wurde die Bundesregierung zu Fragen der Corona-Pandemie von einem ExpertInnenrat beraten. Dieser ExpertInnenrat war mit Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen unterschiedlicher Disziplinen besetzt – er hat zahlreiche Empfehlungen für die Pandemiebewältigung erarbeitet.
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Das Bundeskanzleramt hatte den ExpertInnenrat mit der Beratung der Bundesregierung auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Covid-19 Pandemie beauftragt. Seine erste Sitzung fand am 14. Dezember 2021 statt.
Seitdem unterstützte der ExpertInnenrat die Bundesregierung durch fundierte und umsichtige Lageeinschätzungen. In insgesamt zwölf veröffentlichten Stellungnahmen gab das Gremium wichtige Empfehlungen, die in die politischen Entscheidungen eingeflossen sind.
Wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage
Der ExpertInnenrat informierte das Bundeskanzleramt auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse über infektionsbiologische, epidemiologische, gesundheitssystemische, psychosoziale und gesellschaftliche Entwicklungen.
Die Arbeit des Corona-ExpertInnenrates in der aktuellen Besetzung und thematischen Ausrichtung endete am 4. April mit seiner 33. Sitzung. Die Einrichtung dieses wissenschaftliches Expertengremiums geht zurück auf eine Vereinbarung von Bund und Ländern vom 2. Dezember 2021.
Lesen Sie auch weitere Informationen zum ExpertInennrat und alle Stellungsnahmen.