Beschaffungen für Bundeswehr werden beschleunigt

Anpassung des Vergaberechts Beschaffungen für Bundeswehr werden beschleunigt

Um bei kurzfristigen Ereignissen auf den Ausrüstungsbedarf der Bundeswehr und der Sicherheitsbehörden flexibler reagieren können, sollen Güter und Leistungen einfacher und schneller beschafft werden können. Dafür hat das Bundeskabinett heute ein Gesetz auf den Weg gebracht.

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Schild des Materiallagers der Bundeswehr in Waren.

Das angepasste Vergaberecht erleichtert es Bundeswehr und Sicherheitsbehörden, schneller auf kurzfristige Anforderungen zu reagieren.

Foto: picture alliance / dpa

Mit internationalem Krisenmanagement, der Abwehr terroristischer Gefahren bis zu Fragen der Cybersicherheit stehen militärische und zivile Sicherheitsbehörden zunehmend vor neuen Herausforderungen.

Der vom Bundeskabinett beschlossene "Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik" passt vergaberechtliche Regelungen diesen Bedürfnissen an. So können notwendige Güter und Leistungen schneller eingekauft werden.

Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen und bei der Vergabe von Konzessionen befolgen muss. Es definiert zudem, in welchen Fällen Ausnahmen von diesen Grundsätzen erlaubt sind. So bestehen bereits heute Ausnahmen im Vergaberecht, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates betroffen sind. 

Vergabestatistik geändert

Der Gesetzentwurf enthält außerdem Änderungen für die nationale Vergabestatistik in Deutschland. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird sichergestellt, dass eine optimale Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung der erhobenen Daten über die Beschaffungsaktivitäten auf allen staatlichen Ebenen möglich ist. Die bundesweite Vergabestatistik soll nach Inkrafttreten der neugefassten Regelungen im Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen.