Bund entlastet Länder und Kommunen

Integrationskosten Bund entlastet Länder und Kommunen

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen auch im nächsten Jahr dabei, die Flüchtlingskosten zu bewältigen. Außerdem erhöht er die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau und mildert die Folgekosten aus der Wiedervereinigung ab. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt.

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Die Finanzierung wird im Wesentlichen durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes und zu Gunsten der Länder und Kommunen ermöglicht.

Hohes Engagement für Flüchtlinge

Die Länder erhalten für Asylbewerber 670 Euro je Verfahrensmonat sowie für jeden abgelehnten Asylbewerber pauschal 670 Euro. Einschließlich ausstehender Spitzabrechnungen und einer Abschlagzahlung für die Monate September bis Dezember beträgt die weitere Bundesbeteiligung in diesem Jahr 1,6 Milliarden Euro. Für das Jahr 2019 ist eine Abschlagszahlung an die Länder in Höhe von rund 482 Millionen Euro vorgesehen.

Außerdem übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte in Kommunen für ein weiteres Jahr. Diese Summe beträgt 1,8 Milliarden Euro. Schließlich stockt der Bund auch die Integrationspauschale im nächsten Jahr auf rund 2,4 Milliarden Euro auf.

Fonds "Deutsche Einheit" und Sozialer Wohnungsbau

Der beschlossene Gesetzentwurf enthält auch Regelungen über die Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" (FDE).

Aufgrund der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre wird der FDE bereits zum Ende des Jahres 2018 vollständig getilgt sein.

Daher kann der Beitrag der Länder bereits ab dem Jahr 2019 entfallen. Hierfür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2019 um jährlich gut 2,2 Milliarden Euro zu Lasten des Bundes erhöht.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu Gunsten der sozialen Wohnraumförderung: 2019 stellt der Bund den Ländern weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung.