Schutz für das Gesundheitssystem

Investitionsprüfung Schutz für das Gesundheitssystem

Die Bundesregierung will sicherheitsrelevante Unternehmen der Gesundheitsbranche vor Übernahmen aus Nicht-EU-Ländern besser schützen. Es geht dabei um die Herstellung von persönlicher Schutzausrüstung, Arzneimitteln und Impfstoffen. Der Erwerb schon ab zehn Prozent eines solchen Unternehmens wird künftig geprüft.

1 Min. Lesedauer

 Ein Mann arbeitet an Plastik-Ampullen

Eine Meldepflicht und Prüfmöglichkeit soll ab einer Beteiligung von zehn Prozent an sicherheitsrelevanten Unternehmen der Gesundheitsbranche bestehen.

Foto: picture alliance/dpa/Lisa Ducret

Das Bundeskabinett hat die Liste der Unternehmen erweitert, bei denen ein Erwerb durch Käufer von außerhalb der Europäischen Union überprüft werden kann. Künftig kann dies auch bei Unternehmen der Gesundheitsbranche geschehen - mit Blick auf eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.

Die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung leistet damit vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie einen Beitrag zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in Deutschland.

Erweiterter Katalog sicherheitsrelevanter Unternehmen

Von der Regelung erfasst werden Unternehmen, die Güter entwickeln oder herstellen, die für die dauerhafte Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in Deutschland unerlässlich sind. Hierzu gehören zum Beispiel persönliche Schutzausrüstungen oder Arzneimittel und Impfstoffe.

Auch Prüffaktoren die sich auf den Investor beziehen, werden in die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) übernommen. So kann in der Beurteilung berücksichtigt werden, ob der Erwerber unmittelbar oder mittelbar von der Regierung eines Drittstaates kontrolliert wird, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte.

Zur Vermeidung von Sicherheitsgefahren kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische Käufer im Einzelfall überprüfen. Grundlage dafür sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Mehr zur Investitionsprüfung lesen Sie hier .