Fragen und Antworten
Fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens beschreibt der Nationale Aktionsplan Integration - von Erwartungen vor der Zuwanderung bis zur Stärkung des Zusammenhalts. Das Kabinett hat die Erklärungen zu den beiden letzten Phasen beschlossen. Im März wird die Kanzlerin die Ergebnisse auf dem Integrationsgipfel vorstellen.
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Was ist der Nationale Aktionsplan Integration?
Der Nationale Aktionsplan Integration (NAP-I) ist ein Gemeinschaftswerk von mehr als 300 Partnerinnen und Partnern. Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft, darunter mehr als 75 Migrantenorganisationen, haben den Aktionsplan gemeinsam erarbeitet. Den Startschuss für diese Zusammenarbeit gab die Bundeskanzlerin beim 10. Integrationsgipfel am 13. Juni 2018.
Warum ist der Aktionsplan in Phasen unterteilt?
Integration heißt Zusammenwachsen und das geht nicht von heute auf morgen. Der Nationale Aktionsplan Integration ist in fünf Phasen unterteilt, da die Menschen in jeder der fünf Phasen der Integration unterschiedliche Bedürfnisse haben. Folgende Phasen formuliert der Aktionsplan:
- Vor der Zuwanderung: Erwartungen steuern - Orientierung geben
- Erstintegration: Ankommen erleichtern - Werte Vermitteln
- Eingliederung: Teilhabe ermöglichen - Leistung fordern und fördern
- Zusammenwachsen: Vielfalt gestalten - Einheit sichern
- Zusammenhalt: Zusammenhalt stärken - Zukunft gestalten
Die Erarbeitung der Phasen 1 bis 3 des "NAP-I" sind bereits abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden auf dem 11. und 12. Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin vorgestellt (am 2. März bzw. 19. Oktober 2020). Alle Berichte und Erklärungen finden Sie auf der Themenseite zum Aktionsplan.
Worum geht es in den Phasen 4 und 5?
Im Mittelpunkt der Phase 4 steht unter der Überschrift "Zusammenwachsen" die Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Diversitätsstrategien — ob im organisierten Sport, der Gesundheitspolitik, der Stadtentwicklung und dem Wohnen bis hin zu den Bereichen Medien und Kultur.
In Phase 5 des "NAP-I" widmet sich die Bundesregierung gezielt der Frage, wie Diskriminierung, Rassismus und alle weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nachhaltig bekämpft werden können. Auch die Themen Einbürgerung, Politische Bildung und Partizipation sowie Diversity in der Wirtschaft wurden erstmals in eigenen Foren behandelt.
Während der Ausarbeitung der Phasen 4 und 5 hatte das Kabinett am 18. März 2020 entschieden, den Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus einzurichten. Die Ergebnisse des Kabinettausschusses enthalten auch Maßnahmen, die Handlungsfelder im Aktionsplan adressieren und Forderungen der am Prozess beteiligten Akteure der Themenforen aufgreifen.
Was sind konkrete Beispiele für Maßnahmen der Phase 4?
Der Deutsche Fußballbund (DFB) wird in seinen Landesverbänden die Qualifizierung und Vernetzung der Anlaufstellen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle stärken, damit sie kompetent Betroffene unterstützen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen können.
Für mehr Diversität auch in den Vereins- und Verbandsstrukturen wird ein Leadership-Programm für ehrenamtlich Aktive mit Einwanderungsgeschichte von DFB und Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) aufgesetzt. Das Ziel: Im Fußball ehrenamtlich Engagierte sollen sich, begleitet von Mentorinnen und Mentoren, auf künftige Führungsaufgaben vorbereiten können. Angeknüpft wird hier auch an die Erfahrungen aus den Programmen Integration durch Sport oder Willkommen im Fußball.
Zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen setzt ein Kernvorhaben auf die Optimierung der beruflichen Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Im Saarland setzt das Projekt "INGE" ein Gesamtkonzept um, das neue Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung, begleitenden Förderunterricht, die Vermittlung berufsbezogener Sprach- und Alltagskompetenzen, die Vorbereitung auf Abschlussprüfungen sowie die Stärkung der Diversity-Kompetenz von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Gesundheitswesen implementiert. Dieses Konzept soll regional übertragbar in ganz Deutschland sein.
In den vergangenen Jahren haben Hass und Hetze auch im digitalen Raum zugenommen und bedrohen das Zusammenwachsen. Daher soll ein Kernvorhaben zur Stärkung des "No Hate Speech Movement" beitragen. Das Kernvorhaben soll desintegrative Entwicklungen im Netz bekämpfen und integrative Ansätze fördern. Gefördert werden unter anderem Trainings und Angebote des "No Hate Speech Movement". Außerdem gibt es für alle abrufbar praktische Hilfestellungen im Kampf gegen Hassrede.
Für mehr Diversität in Film, Fernsehen und Redaktionen sorgen weitere Kernvorhaben. Zum Beispiel wird der Verein Neue Deutsche Medienmacher*innen in Kooperation mit Medienhäusern und Journalistenschulen Medienschaffende mit Einwanderungs- und Fluchthintergrund gezielt unterstützen und Medienhäuser sowie journalistische Ausbildungsstätten bei der Weiterentwicklung ihrer Diversity-Ansätze beraten.
Was sind konkrete Beispiele für die Phase 5?
Die Kernvorhaben sollen dazu beitragen, dass sich mehr Menschen einbürgern lassen. Ein Kernvorhaben soll die Zugänge zu Informationen vereinfachen: So wird ein digitales Informationsangebot entwickelt. Mit einem Online-Tool kann jeder und jede per Quick-Check prüfen, ob und wie eine Einbürgerung möglich ist. Ebenso geht es um Verbesserungen in der Verwaltungspraxis: In vielen Einbürgerungsbehörden besteht der Wunsch, den Erfahrungsaustausch und das Wissensmanagement der Verwaltungspraxis zu verbessern, damit mehr Menschen den Schritt der Einbürgerung gehen.
Der Bund hat eine Vorbildfunktion und hat erstmals eine gemeinsame Erklärung für mehr Vielfalt im öffentlichen Dienst als Übereinkommen aller Bundesressorts erarbeitet. Dieses Bekenntnis der Bundesregierung zur Förderung von Diversität benennt konkrete Elemente und Ziele: etwa diversitätsbewusste Organisationsentwicklung durch Personalgewinnungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen, ausreichende Ressourcenausstattung oder die Anerkennung von Vielfaltsmanagement als Führungsaufgabe. Den Handlungsbedarf zeigte im Dezember 2020 die erste gemeinsame
Beschäftigtenbefragung der Behörden und Einrichtungen im öffentlichen Dienst
des Bundes. Diese Befragung unterstützt eine diverse Organisationsentwicklung in den Bundesressorts und soll fortan periodisch durchgeführt werden. Flankierend werden per Online-Tool gute Praxisansätze zur Diversitätsförderung für alle Behörden bekannt und nutzbar gemacht.
In der deutschen Wirtschaft setzen bereits viele Unternehmen ganz gezielt auf Diversity Management. Über 3.800 Unternehmen und Institutionen mit mehr als 14 Millionen Beschäftigten haben beispielsweise die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Schirmherrschaft dieser Initiative hat die Bundeskanzlerin übernommen. Im Nationalen Aktionsplan Integration stärkt die Bundesregierung diesen Weg, etwa mit
- dem neuen Austauschforum Business meets Diversity, das Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter sowie Migrantinnen- und Migrantenorganisationen zusammenbringt,
oder den
- Integrationsscouts vom Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge", bei dem Auszubildende mit und ohne Flucht- oder Einwanderungsgeschichte in ihren Ausbildungsbetrieben eine diverse Nachwuchsgewinnung unterstützen.
In dem Bericht "Kultur als Integrationsmotor" finden Sie Informationen über die Förderung kultureller Integrationsangebote und -konzepte im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration.
Was sind die nächsten Schritte zur Umsetzung des Aktionsplans?
Jetzt geht die Arbeit erst richtig los. Denn Integration heißt, dass wir Tag für Tag im demokratischen Diskurs für ein gutes Miteinander eintreten und jede und jeder seinen Beitrag dazu leistet. Alle Menschen sollen sich in Deutschland zugehörig fühlen, teilhaben und teilnehmen — unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Religion.
Die Bundeskanzlerin wird die Ergebnisse der Phasen 4 und 5 am 9. März 2021 auf dem 13. Integrationsgipfel im Kanzleramt vorstellen.
Vielfältige Informationen zum Nationalen Aktionsplan Integration sowie alle Dokumente zum Download finden sie auf der eigenen Themenseite.