Nationaler Aktionsplan Integration vor Fertigstellung

Fragen und Antworten Nationaler Aktionsplan Integration vor Fertigstellung

Fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens beschreibt der Nationale Aktionsplan Integration - von Erwartungen vor der Zuwanderung bis zur Stärkung des Zusammenhalts. Das Kabinett hat die Erklärungen zu den beiden letzten Phasen beschlossen. Im März wird die Kanzlerin die Ergebnisse auf dem Integrationsgipfel vorstellen.

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Ein Mann hält seine Einbürgerungsurkunde in der Hand.

Ein Ziel des Aktionsplans ist es, mehr Menschen für den wichtigen Schritt der Einbürgerung zu gewinnen.

Foto: REGIERUNGonline/Kugler

Was ist der Nationale Aktionsplan Integration?

Der Nationale Aktionsplan Integration (NAP-I) ist ein Gemeinschaftswerk von mehr als 300 Partnerinnen und Partnern. Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft, darunter mehr als 75 Migrantenorganisationen, haben den Aktionsplan gemeinsam erarbeitet. Den Startschuss für diese Zusammenarbeit gab die Bundeskanzlerin beim 10. Integrationsgipfel am 13. Juni 2018.

Warum ist der Aktionsplan in Phasen unterteilt?

Integration heißt Zusammenwachsen und das geht nicht von heute auf morgen. Der Nationale Aktionsplan Integration ist in fünf Phasen unterteilt, da die Menschen in jeder der fünf Phasen der Integration unterschiedliche Bedürfnisse haben. Folgende Phasen formuliert der Aktionsplan:  

  1. Vor der Zuwanderung: Erwartungen steuern - Orientierung geben
  2. Erstintegration: Ankommen erleichtern - Werte Vermitteln
  3. Eingliederung: Teilhabe ermöglichen - Leistung fordern und fördern
  4. Zusammenwachsen: Vielfalt gestalten - Einheit sichern
  5. Zusammenhalt: Zusammenhalt stärken - Zukunft gestalten

Die Erarbeitung der Phasen 1 bis 3 des "NAP-I" sind bereits abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden auf dem 11. und 12. Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin vorgestellt (am 2. März bzw. 19. Oktober 2020). Alle Berichte und Erklärungen finden Sie auf der Themenseite zum Aktionsplan.

Worum geht es in den Phasen 4 und 5?

Im Mittelpunkt der Phase 4 steht unter der Überschrift "Zusammenwachsen" die Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Diversitätsstrategien — ob im organisierten Sport, der Gesundheitspolitik, der Stadtentwicklung und dem Wohnen bis hin zu den Bereichen Medien und Kultur.

In Phase 5 des "NAP-I" widmet sich die Bundesregierung gezielt der Frage, wie Diskriminierung, Rassismus und alle weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nachhaltig bekämpft werden können. Auch die Themen Einbürgerung, Politische Bildung und Partizipation sowie Diversity in der Wirtschaft wurden erstmals in eigenen Foren behandelt.

Während der Ausarbeitung der Phasen 4 und 5 hatte das Kabinett am 18. März 2020 entschieden, den Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus einzurichten. Die Ergebnisse des Kabinettausschusses enthalten auch Maßnahmen, die Handlungsfelder im Aktionsplan adressieren und Forderungen der am Prozess beteiligten Akteure der Themenforen aufgreifen.

Was sind konkrete Beispiele für Maßnahmen der Phase 4?

Was sind konkrete Beispiele für die Phase 5?

In dem Bericht "Kultur als Integrationsmotor" finden Sie Informationen  über die Förderung kultureller Integrationsangebote und -konzepte im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration.

Was sind die nächsten Schritte zur Umsetzung des Aktionsplans?

Jetzt geht die Arbeit erst richtig los. Denn Integration heißt, dass wir Tag für Tag im demokratischen Diskurs für ein gutes Miteinander eintreten und jede und jeder seinen Beitrag dazu leistet. Alle Menschen sollen sich in Deutschland zugehörig fühlen, teilhaben und teilnehmen — unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Religion.

Die Bundeskanzlerin wird die Ergebnisse der Phasen 4 und 5 am 9. März 2021 auf dem 13. Integrationsgipfel im Kanzleramt vorstellen.

Vielfältige Informationen zum Nationalen Aktionsplan Integration sowie alle Dokumente zum Download finden sie auf der eigenen Themenseite .