Recht auf Vergessen

Urteil des Europäischen Gerichtshofs Recht auf Vergessen

Betreiber von Internet-Suchmaschinen können verpflichtet werden, Verweise auf persönliche Daten aus ihren Ergebnislisten zu löschen. Bundesjustizminister Heiko Maas begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: "Die Entscheidung stärkt die Datenschutzrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet."

  • Justiz (BMJ)
Ein Mann surft auf dem Tablet im Internet.

Das Urteil hat große Bedeutung für die laufenden Beratungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Foto: picture alliance/dpa Themendie

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