6. Finanzierung der Gesundheit neu regeln

Die Bundesregierung hat den Preisstopp für Arzneimittel bis Ende 2017 verlängert und den Herstellerrabatt nun auf dem Niveau von sieben Prozent festgeschrieben. Das entlastet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um rund 650 Millionen Euro im Jahr. So ist eine patientenorientierte, finanzierbare Arzneimittelversorgung in der GKV sichergestellt. Außerdem können Krankenkassen und Hausärzte künftig Vergütungsvereinbarungen flexibler gestalten. Das stärkt die hausärztliche Versorgung.

Mehr Wettbewerb der Krankenkassen um Versicherte

Über unterschiedliche Beitragssätze soll der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gefördert werden. Um Arbeitsplätze zu erhalten, bleibt der Arbeitgeberbeitragssatz bei einheitlich 7,3 Prozent. Die Arbeitnehmer zahlen ebenfalls 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Kassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Wie hoch dieser ausfällt, entscheiden die Kassen selbst. Das fördert den Wettbewerb.

Teil der Reform ist auch ein Qualitätsinstitut, das der Gemeinsame Bundesausschuss einrichten wird. So stellen wir sicher, dass die Qualität im Gesundheitswesen kontinuierlich und sektorübergreifend überprüft und verbessert wird. Eine Neuregelung hierfür ist in Vorbereitung. Bis Sommer 2014 soll das Gesetz vom Parlament beschlossen werden und zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Gesundheits- und Dienstleistungsregionen von morgen

Die Bundesregierung hat 20 Millionen Euro für die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten als Teil der Hightech-Strategie ausgelobt.