Erklärung zur Barrierefreiheit ​​

Barrierefreiheit dieser Applikation

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist bemüht, die mobile Applikation "BPA-Fahrt" barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Wir haben diese Applikation vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund testen lassen. Grundlage für den Test ist die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht deshalb die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.

Für die Prüfung hat die Prüfstelle DIAS GmbH repräsentative Ansichten einer beispielhaften Fahrt nach Berlin mit Besichtigung der Reichstagskuppel ausgewählt, die auf aktuellen Versionen der mobilen Betriebssysteme iOS und Android jeweils mit Touchbedienung, mit aktiviertem Screenreader (gestische Navigation) und mit gekoppelter Tastatur geprüft wurden:

  1. Startansicht nach Installation (Willkommen zur BPA-Fahrt)
  2. Einladungscode scannen (mit Bestätigungsdialog)
  3. Programm geladen, Datenschutzbestimmungen, mit Mitteilungen-Dialog
  4. Datenschutzbestimmungen (Pop-Over)
  5. Kartenansicht
  6. Listenansicht
  7. Pop-Over mehr Infos
  8. Detail Programmpunkt (Kuppel Reichstagsgebäude)

Diese Erklärung wurde am 31. August 2020 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von der mobilen Applikation "BPA-Fahrt" aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Referat 413 / App BPA Fahrt
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin

Bürgertelefon: 030 18 272-0 oder internetpost(at)bundesregierung.de.
Bitte geben Sie an, dass es sich bei Ihren Anliegen um die mobile Applikation "BPA-Fahrt" handelt.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache  oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de