Wohnungsbau auch für Flüchtlinge

Förderung bezahlbaren Wohnraums Wohnungsbau auch für Flüchtlinge

Die Bundesregierung fördert verstärkt den Bau von sozialem Wohnraum. Das kommt allen zugute, die darauf angewiesen sind - Studenten und Geringverdienern genauso wie Flüchtlingen.

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"Infolge der hohen Zuwanderung ist von einem Bedarf von mindestens 350.000 Wohnungen jährlich auszugehen", erklärte Bundesbauministerin Barbara Hendricks bei ihrer Pressekonferenz in Berlin. Für den Zeitraum 2016 bis 2019 hat die Bundesregierung deshalb die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro jährlich erhöht. Die Ministerin sprach sich dafür aus, die Gelder für den sozialen Wohnungsbau nochmals zu verdoppeln. Sie strebe eine Summe von zwei Milliarden Euro jährlich bis 2020 an, so Hendricks.

In den Wohnungsbau kommt Bewegung

Zur Stärkung des Wohnungsbaus hat das Bundesbauministerium bereits viele Initiativen gestartet. "Gemeinsam mit den Partnern des Bündnisses für bezahlbares Wohnen werden wir günstigen Wohnraum dort schaffen, wo er am dringendsten gebraucht wird: in den Groß- und Universitätsstädten sowie den stadtnahen Landkreisen", so Hendricks.

Für die Errichtung von Erst- und Notunterkünften für Flüchtlinge ist das Baurecht bereits vereinfacht worden. Darauf hatten sich die Bauminister der Länder mit Ministerin Hendricks bereits im Oktober auf ihrer Konferenz in Dresden verständigt. Bestehende Standards müssten auf den Prüfstand.

"Der Wohnungsbau in Deutschland ist in Bewegung gekommen", so die Ministerin. Auch mit Mietpreisbremse und Wohngelderhöhung seien wichtige flankierende Maßnahmen umgesetzt worden. "Der Wohnungsbau ist wieder ein zentrales gesellschaftspolitisches Thema", betonte die Bundesbauministerin.

Programm für Bau von Flüchtlingsunterkünften

Für eine schnelle Errichtung von Erstunterkünften für Flüchtlinge bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine Sonderförderung der Kommunen an. Bereits 2015 standen dafür eine Milliarde Euro zur Verfügung. "Diese Fördersumme ist vollständig abgerufen worden", erklärte der Staatsminister im Bundeskanzleramt und Flüchtlingsbeauftragte Peter Altmaier bei einer Pressekonferenz in Berlin. Angesichts der starken Nachfrage werde das Programm um 500 Millionen Euro aufgestockt, um alle vorliegenden Anträge bedienen zu können, so Altmaier. Damit könnten insgesamt bis zu 150.000 Plätze in Erstunterkünften entstehen.

Über das Programm werden der Neubau, der Umbau, der Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften unterstützt. Bisher wurden rund 500 Kommunen unterstützt. Etwa 100.000 Unterkunftsplätze für Flüchtlinge entstehen derzeit. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres null Prozent und wird für zehn Jahre festgeschrieben.

Hendricks hat außerdem eine Änderung des Bauplanungsrechts vorgeschlagen. Danach können mobile Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten und in Randgebieten von Kommunen zugelassen werden. Damit können Kommunen mehr Bauland für Wohnungen auch in Gebieten mit Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben erschließen.

Weitere, bereits Anfang Oktober beschlossene Änderungen des Baurechts sehen vor, dass mobile Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbereich von Kommunen befristet auf drei Jahre zugelassen werden können. Die Umnutzung bestehender Gebäude wird in allen Baugebieten deutlich erleichtert.

Bund stellt Unterkünfte zur Verfügung

Ende September hatten sich Bund und Länder auf umfangreiche Maßnahmen geeinigt. Dazu zählt auch, den Ländern bundeseigene Liegenschaften mietzinsfrei zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren.

Bis Mitte Januar 2016 wurden circa 145.000 Unterbringungsplätze in Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bereitgestellt. Dazu zählen auch etwa 32.000 Unterbringungsmöglichkeiten, die von der Bundeswehr zurückgegeben oder zu Mitbenutzung freigegeben wurden.

Wohnungsbauförderung durch Sonderabschreibung

Zur Förderung des privaten Wohnungsbau ist geplant, dass Investoren die Baukosten in den ersten drei Jahren bis zu 35 Prozent steuerlich abschreiben können. Bereits bestehende steuerliche Anreize werden verbessert. Dies solle bald im Kabinett beschlossen und auf den Weg gebracht werden.

"Die Herausforderungen beim Wohnungsneubau sind durch eine große Kraftanstrengung aller staatlichen Akteure, privater Investoren und der Zivilgesellschaft zu meistern" heißt es in dem Bericht für das Kabinett über die Maßnahmen zur Förderung bezahlbaren Wohnraums.

Städtebauförderung und Programm Soziale Stadt

Hendricks: "Mit den gesellschaftlichen Veränderungen ändern sich auch unsere Städte." Deshalb investiere der Bund mit den Programmen der Städtebauförderung in benachteiligte Kieze und Quartiere und in deren bauliche Infrastruktur. Aufgestockt werden in dieser Legislaturperiode daher auch die Städtebauförderung und das Programm Soziale Stadt. Damit "unterstützen wir den sozialen Zusammenhalt, die Nachbarschaften und die Integration in den Quartieren – und zwar für alle dort Lebenden", betonte die Ministerin.

Mit dem Bundesprogramm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier fördert die Bundesregierung außerdem wohnortnahe, berufsbezogene Bildungs- und Qualifizierungsangebote in benachteiligten Stadtteilen.