Wie der Bund Ländern und Kommunen hilft

Flüchtlingshilfe Wie der Bund Ländern und Kommunen hilft

Steigende Flüchtlingszahlen stellen die öffentlichen Finanzen vor enorme Herausforderungen. Die Lösung des Flüchtlingsproblems hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im großen Umfang.

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Die Bundesregierung hat den Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren strukturell saniert. Jetzt nutzt sie die Spielräume, um Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen.

Umfangreiches Maßnahmenpaket

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 24. September 2015 ein Maßnahmenpaket zur Asyl- und Flüchtlingspolitik beschlossen. Damit übernimmt der Bund einen großen Teil der Kosten. Um die Flüchtlings- und Asylsituation zu bewältigen, hatte der Koalitionsausschuss bereits am 6. September 2015 beschlossen, die eigene Planung anzupassen und den Haushalt 2016 um drei Milliarden Euro zu erhöhen.

  • 670 Euro pro Flüchtling

    Einer Reihe von Maßnahmen haben Deutscher Bundestag und Bundesrat bereits zugestimmt. So ist für 2015 vereinbart, Länder und Kommunen pauschal von zwei Milliarden Euro zu entlasten. Zudem bildet der Bund in diesem Jahr eine Rücklage, die ab nächstem Jahr zur Verfügung stehen wird. Bislang sind hierfür fünf Milliarden Euro eingeplant. Künftig unterstützt der Bund Länder und Kommunen pro Flüchtling und Monat mit 670 Euro von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Zusätzlich gibt der Bund 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

  • Über 100.000 Unterkunftsplätze

    Der Bund entlastet Länder und Kommunen auch an anderen Stellen. Beispielsweise stellte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Stand 29.10. – schon über 109.000 Unterkunftsplätze bereit. Der Bund überlässt seine Immobilien mietzinsfrei. Künftig erstattet die BImA den Kommunen außerdem die Kosten für die Herrichtung der Objekte.

  • Bundestag entscheidet über Haushalt
    Auch im eigenen Haushalt hat der Bund einen hohen Finanzbedarf zu stemmen. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2016 sieht keine Neuverschuldung vor. Die abschließende Entscheidung über den Bundeshaushalt liegt jetzt beim Parlament. Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren, das auch die Veränderungen aufgrund der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen berücksichtigen muss.

Länder und Kommunen bleiben zuständig

Bei allen Problemen darf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder und Kommunen nicht außer Acht gelassen werden. Die Bundeskanzlerin steht in regelmäßigem Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden. Sie wird sich am kommenden Dienstag mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände treffen.

Am Donnerstag, 5. November, trifft die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen. Auch bei diesem Termin wird es um die aktuelle Lage in der Asyl- und Flüchtlingspolitik gehen.

Die innerhalb des Finanzplanzeitraums wesentlichen Inhalte des Pakets sind in folgender Tabelle dargestellt (in Millionen Euro):

2015
2016
2017
2018
2019
Kompensation sozialer Wohnungsbau
500
500
500
500
Pauschale Entlastung 2015
2.000
Abschlag 2016 Asylbewerber
2.680
(2.680)*
(2.680)*
(2.680)*
Abschlag 2016 abgelehnte Asylbewerber
268
(268)*
(268)*
(268)*
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
350
350
350
350
Verbesserung Kinderbetreuung
339
774
870
Regionalisierungsmittel
701
845
991
1.141
Summe
2.000
4.838
(5.417)
(5.659)
(4.939)

* Abschlagzahlung für 2016 festgelegt. Personenscharfe Spitzabrechnung für 2016 wird bei der für 2017 festzulegenden Abschlagzahlung berücksichtigt.