Weiterentwicklung der Beratenden Kommission

Weiterentwicklung der Beratenden Kommission

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat in Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden Kernpunkte zur Weiterentwicklung der seit 2003 bestehenden „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vorgelegt.

  • Pressemitteilung 404
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Dies sind:

  • die Möglichkeit, dass die Kommission auf Seiten des über das Kulturgut Verfügenden künftig auch durch Private angerufen werden kann,
  • eine größere Transparenz, insbesondere durch eine Veröffentlichung der Verfahrensordnung der Kommission,
  • eine Erweiterung der Kommission von acht auf zehn Mitglieder, darunter zumindest ein jüdisches Mitglied, das die Opferperspektive direkter einbringen soll,
  • öffentliche Begründung der Empfehlungen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Die rückhaltlose Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kunstraubs ist eine bleibende Verpflichtung Deutschlands. Deshalb war es mir außerordentlich wichtig, die Beratende Kommission so weiterzuentwickeln, dass sie auch in Zukunft erfolgreich und von allen Seiten anerkannt ihre sensible und schwierige Aufgabe wahrnehmen kann. Sie ist ein Vertrauensgarant dafür, dass Deutschland seine Vergangenheit ehrlich und offensiv aufarbeitet. Die Reformvorschläge sind ein wichtiger Schritt zu einer immer besseren Umsetzung der Washingtoner Prinzipien, im Interesse der Opfer des NS-Kunstraubs und ihrer Nachkommen, aber auch der Museen in Deutschland.“

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche die Weiterentwicklung der Kommission beschlossen. Die Amtschefkonferenz der Länder hat heute einstimmig zugestimmt und die Kernpunkte an das Ministerplenum der KMK zur endgültigen Beschlussfassung überwiesen.

Als neue Mitglieder der Beratenden Kommission werden der Direktor des Simon-Dubnow-Instituts für jüdische Geschichte und Kultur, Professor Raphael Gross, der Philosoph und frühere Direktor der American Academy in Berlin, Gary Smith, und die ehemalige Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, berufen.
Weitere Änderungen bei der Kommission betreffen die Begrenzung der Amtsdauer für neu zu berufende Mitglieder auf zehn Jahre sowie die Möglichkeit für die Kommission, künftig im Bedarfsfall Fachgutachten in Auftrag zu geben. Die Kosten für die Erstellung der Fachgutachten übernimmt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Kulturstaatsministerin Grütters: „Ich erwarte, dass ausnahmslos alle deutschen Museen selbstverständlich zu einem Verfahren vor der Beratenden Kommission bereit sind. Dies gebietet die moralische und historische Verantwortung gegenüber den Opfern der NS-Verfolgung. Und es liegt auch im eigenen Interesse der Einrichtungen. Sollte ein Einverständnis der Parteien über eine Anrufung der Kommission nicht zustande kommen, fordere ich die institutionellen Träger der Einrichtungen dazu auf, nach den vereinbarten und wirksamen Washingtoner Prinzipien auf eine Anrufung hinzuwirken. Bei den von meinem Haus geförderten Einrichtungen werde ich mich weiterhin persönlich und entschieden dafür verwenden.“

Die Kommission war 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet worden, um bei Differenzen über die Rückgabe von Kulturgütern zu vermitteln, die im Dritten Reich ihren Eigentümern, insbesondere verfolgten jüdischen Bürgern, entzogen wurden und sich heute in Museen, Bibliotheken, Archiven oder anderen öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland befinden. Die Kommission übernimmt eine Mediatorenrolle zwischen den Trägern der Sammlungen und den ehemaligen Eigentümern der Kulturgüter bzw. deren Erben, wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird. Zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten kann sie Empfehlungen aussprechen.

Kulturstaatsministerin Grütters drückte noch einmal ihre hohe Wertschätzung für die bisherige ausgezeichnete Arbeit der Beratenden Kommission und für das große und ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder aus. Das gilt insbesondere für die jüngst verstorbene ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Jutta Limbach, die seit der Einsetzung der Kommission deren Vorsitzende war.