Was Griechenland jetzt tun muss

Auflagen für ein drittes Hilfsprogramm Was Griechenland jetzt tun muss

Im Gegenzug für die Aufnahme von Detail-Verhandlungen über ein drittes Hilfspaket fordern die Euro-Partner von der griechischen Regierung eine Reihe weitreichender Reformzusagen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

2 Min. Lesedauer

1. Der Finanzbedarf Griechenlands wird - auf Basis der Schätzungen der Institutionen - mit 82 bis 86 Milliarden Euro angegeben. Kurzfristig besteht bis zum 20. Juli ein Finanzbedarf von sieben Milliarden Euro und im August ein weiterer Bedarf von fünf Milliarden Euro.

2. IWF wird beteiligt: Griechenland beantragt nicht nur beim Euro-Rettungsschirm ESM, sondern auch beim Internationalen Währungsfonds IWF weitere Unterstützung. Der IWF bleibt also auch nach dem im März 2016 auslaufenden derzeitigen IWF-Programm für Griechenland an Bord. Er ist sowohl an der Finanzierung als auch an der Überwachung der Umsetzung der griechischen Reformen beteiligt.

3. Sofortmaßnahmen Teil 1: Bis zum 15. Juli musste das griechische Parlament bereits vier Gesetzespakete beschließen. Dazu gehörte eine Reform der Mehrwertsteuer, eine Rentenreform, die Sicherstellung der Unabhängigkeit der griechischen Statistikbehörde ELSTAT und die volle Umsetzung des europäischen Stabilitätspakts einschließlich des Fiskalpakts.

4. Sofortmaßnahmen Teil 2: Bis zum 22. Juli muss das griechische Parlament weitere Reformen billigen, dazu gehört die Umsetzung der Bankenabwicklungsrichtlinie BRRD und Reformen im Justizsystem.

5. Mittelfristige Maßnahmen:

  • Eine Reform des Rentensystems und Maßnahmen, um die Auswirkungen eines Gerichtsurteils vom Juni gegen die Rentenreform 2012 abzufedern.

  • Stärkere Liberalisierung des Binnenmarktes und Umsetzung von Vorschlägen der Industriestaaten-Organisation OECD, unter anderem zu Ladenöffnungszeiten am Sonntag und Produktreformen.

  • Weitere Privatisierungen, darunter die des Stromnetzbetreibers ADMIE

  • Die Privatisierung von Staatsbetrieben soll über einen von den griechischen Behörden verwalteten Fonds unter europäischer Aufsicht abgewickelt werden. Der Fonds soll über Privatisierungen 50 Milliarden Euro eintreiben. 25 Milliarden Euro davon sollen unter anderem in die Rückzahlung der Rekapitalisierung der Banken fließen. Zudem sollen jeweils 12,5 Milliarden Euro für den Schuldenabbau sowie für Investitionen genutzt werden.

  • Liberalisierung des Arbeitsmarktes, auch im Bereich von Tarifverhandlungen und Massenentlassungen.

  • Stärkung des Finanzsektors und Ausräumung jeglicher Möglichkeit politischer Einflussnahme im Bankenbereich.

  • Modernisierung und Entpolitisierung der griechischen Verwaltung. Ein erster Vorschlag soll bis zum 20. Juli eingereicht werden.

  • Rücknahme von Gesetzen, die 2015 beschlossen wurden und nicht mit den Institutionen abgesprochen waren.

6. Kontrollen: Die Zusammenarbeit Griechenlands mit den Institutionen der Geldgeber sollen "normalisiert" werden. Das bedeutet, dass die Experten von EU, IWF und EZB auch wieder in Griechenland selbst die Umsetzung der Vereinbarungen kontrollieren und überwachen sollen. Das käme der Rückkehr der früheren Troika gleich.

7. Kein Schuldenschnitt: Ein formeller Schuldenschnitt, also ein "Haircut" wird abgelehnt.

8. EU-Investitionsprogramm: Ein Investitionsprogramm in Höhe von 35 Milliarden Euro aus verschiedenen EU-Töpfen soll die Wirtschaft des Landes unterstützen.

9. Brückenfinanzierung:

  • Die Europäische Zentralbank (EZB) gewährt Griechenlands Banken weitere Notkredite und erhöht den Rahmen für die sogenannten ELA-Hilfen von zuletzt rund 90 Milliarden Euro um 900 Millionen Euro für eine Woche.

  • Außerdem gaben die EU-Finanzminister grünes Licht für eine kurzfristige Sieben-Milliarden- Finanzhilfe an Griechenland aus dem EFSM-Rettungsfonds. Die Nicht-Euroländer sind dabei von Ausfallrisiken freigestellt. Dazu werden Gewinne aus den Anleihekäufen der EZB als Absicherung genutzt.