Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die Bundesregierung wichtige Wachstumsimpulse für die Wirtschaft. Das Wachstum soll durch eine gezielte Steuerpolitik beschleunigt werden. Deshalb bekommen Familien zum 01. Januar 2010 mehr Kindergeld und für Unternehmen lockern sich steuerliche Wachstumsbremsen.
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Der größte Teil der Steuerentlastungen kommt Familien mit Kindern zugute: 4,6 Milliarden Euro jährlich. Insgesamt betragen die Entlastungen im Jahr 2010 gut 6,1 Milliarden Euro und danach jährlich 8,5 Milliarden Euro.
Das Gesetz setze richtige und wichtige Impulse für die Verstetigung des Wirtschaftswachstums, betonte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Bundesrat. "Die Bundesregierung setzt ihre klug dosierte Politik von Wachstumsimpulsen der vergangenen Jahre auch für das kommende Jahr fort", so Schäuble. Denn die tiefste Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist auch im nächsten Jahr noch nicht ausgestanden.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ermöglicht zusammen mit dem ebenfalls zum 1. Januar in Kraft tretenden Bürgerentlastungsgesetz ein Prozent zusätzliches Wirtschaftswachstum.
Nur durch nachhaltiges Wachstum kann Deutschland die Folgen der Krise überwinden. Die wirtschaftliche Erholung braucht die Unterstützung des Staates: Denn noch trägt sich der wirtschaftliche Aufschwung nicht von selbst. Erst wenn das erreicht ist, hat Deutschland die Krise überwunden.
Die Bundesregierung versteht Steuerpolitik als Wachstumspolitik. Zielgerichtete und schnell wirksame Steuerentlastungen geben wichtige Impulse für Wachstum und Beschäftigung.
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar für jedes Kind um 20 Euro. Es beträgt dann:
Auch die Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2010 von 6.024 auf 7.008 Euro.
Für Unternehmen lockern sich Steuerregelungen dort, wo sie sich in der Krise als besonders wachstumshemmend erwiesen haben. Die Bundesregierung will vor allem mittlere Unternehmen stärken und notwendige Umstrukturierungen erleichtern. Es geht letztlich darum, Arbeitsplätze zu erhalten.
Für viele Unternehmer ist es schwer genug, einen Nachfolger zu finden. Deshalb sollte die Erbschaftsteuer keine zusätzlichen Probleme schaffen. Nachfolger von Familienunternehmen sollen in der Krise und auch danach auf sich verändernde Beschäftigungslagen flexibler reagieren können. Niedrigere Steuerschranken erleichtern daher die Betriebsfortführung .
Außerdem sinkt die bisher gegenüber anderen Verwandten erheblich höhere Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen: Der neue, niedrigere Tarif beträgt 15 bis 43 Prozent statt bisher 30 bis 50 Prozent - je nach Höhe des Erwerbs. Bisher galt für Geschwister und ihre Kinder der gleiche Tarif wie für Nichtverwandte.
Für Übernachtungsleistungen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen, gewerblichen Fremdenzimmern und auf Campingplätzen sinkt der Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent. Damit trägt das Gesetz der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe Rechnung. Die Regelung stärkt die deutsche – vor allem mittelständisch geprägte – Tourismuswirtschaft.