Vorsicht vor Weichmachern

Verbraucherschutz Vorsicht vor Weichmachern

In Freizeitartikeln, Mousepads und Folien kommen sie vor: Weichmacher. So praktisch, wie Produkte aus weichem Kunststoff sein mögen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, auf gesundheitsschädigende Weichmacher zu achten.

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Kleines Kind mit Schwimmreifen im Pool

Vorsicht ist geboten: Käufer sollten bei Spielzeug immer auf Gütesiegel achten.

Foto: picture alliance / blickwinkel

Um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, gibt es Grenzwerte für Weichmacher. In einigen Produkten dürfen Hersteller sie überhaupt nicht verwenden. So zum Beispiel in Spielzeug, Kosmetika oder Lebensmittelverpackungen. Trotzdem wies das Umweltbundesamt im Urin der Menschen in Deutschland Weichmachern nach. Das Amt beobachtet seit Jahren regelmäßig die Belastung mit Weichmachern.

Als Quelle machten sie Lebensmittel aus. Bei Kleinkindern zusätzlich zur Nahrung auch Hausstaub und Dinge, die sie in den Mund steckten oder damit spielten.

Niedrigere Grenzwerte

Vor wenigen Wochen wurden für Gummi- und Kunststoffprodukte erneut die Grenzwerte für Weichmacher gesenkt. Von den acht krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) darf in einem Produkt nur noch eines zu höchstens ein Milligramm pro Kilogramm enthalten sein.

Gummi- und Kunststoffprodukte, mit denen Kleinkinder in Berührung kommen, haben sogar einen Grenzwert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind nicht nur krebserregend, sondern können das Erbgut verändern und gefährden die Fähigkeit, sich fortzupflanzen.

Finger weg von unangenehm riechenden Artikeln

Typisch für Weichmacher ist deren stark ölartiger Geruch. Da PAK nicht leicht sichtbar sind, rät das Umweltbundesamt dazu, die Finger von unangenehm riechenden Artikeln zu lassen.

Orientieren können sich Verbraucher darüber hinaus an Güte- oder Qualitätssiegeln, wie beispielsweise das freiwillige GS-Zeichen. Das GS-Zeichen gibt an, dass der jeweilige Grenzwert nicht überschritten wird. Dass die neuen Grenzwerte eingehalten werden, dafür tragen übrigens Hersteller aber auch Importeure die Verantwortung.

Weichmacher vermeiden

Jeder kann selbst etwas dazu beitragen, so wenig wie möglich Kontakt mit Weichmachern zu haben. Da der größte Eintrag durch - in Kunststoff verpackte - Lebensmittel geschieht, ist es ratsam, Lebensmittel lose zu erwerben und etwaige Reste in Glasbehältern aufzubewahren. Ansonsten sollte man sich abwechslungsreich ernähren. Im Haushalt empfiehlt sich, Böden regelmäßig zu reinigen.

Verbraucher besitzen ein Auskunftsrecht über die Bestandteile eines Produktes. Es gibt dazu ein Online-Formular, in das nur die Nummer unter dem Strichcode eines Produktes einzutragen ist. Der Hersteller des entsprechenden Produkts muss innerhalb von vier Wochen antworten.