Erleichterte Ausweisung nach Terrorverherrlichung  

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Verschärfung des Ausweisungsrechts Erleichterte Ausweisung nach Terrorverherrlichung  

Ausländer und Ausländerinnen, die terroristische Taten öffentlich verherrlichen, sollen künftig leichter ausgewiesen und auch abgeschoben werden können. Die entsprechende Neuregelung im Ausweisungsrecht hat die Bundesregierung nun im Kabinett auf den Weg gebracht.

1 Min. Lesedauer

Aus dem Foto zu sehen ist ein Abschiebeflug an einem Flughafen.

Die Bundesregierung will das Ausweisungsrecht verschärfen. Die öffentliche Verherrlichung von Terror soll zukünftig zu erleichterten Ausweisungen führen.

Foto: picture alliance/ABB

Bundeskanzler Olaf Scholz hat in seiner Regierungserklärung im Deutschen Bundestag am 6. Juni 2024 verdeutlicht, dass er die öffentliche Verherrlichung von Terror nicht länger dulden wird: „Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Opfer, ihre Angehörigen und unsere demokratische Grundordnung. Deshalb werden wir unsere Ausweisungsregelungen so verschärfen, dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse folgt.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte in diesem Zusammenhang, dass die öffentliche Terrorverherrlichung ein Klima der Gewalt schüre, das Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren könnte. „Deshalb brauchen wir neben konsequenter Strafverfolgung auch schärfere ausländerrechtliche Instrumente. Diese schaffen wir jetzt. Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden“, so Feaser.

Was wird geändert?

Um zu erreichen, dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse folgt, hat die Bundesregierung zwei Änderungen im Ausweisungsrecht auf den Weg gebracht:

  • Zum einen wurden die Voraussetzungen für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse im Aufenthaltsgesetz herabgesetzt. Und zwar insbesondere in den Fällen, in denen eine ausländische Person zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft, indem sie öffentlich terroristische Taten billigt oder dafür wirbt.
  • Zum anderen wurde eine neue Fallgruppe für ein schweres Ausweisungsinteresse im Aufenthaltsgesetz eingeführt. Danach wiegt das öffentliche Interesse an der Ausweisung besonders schwer, wenn jemand eine Straftat gemäß § 140 StGB begangen – also eine Straftat belohnt oder gebilligt hat – und es sich dabei um eine terroristische Straftat handelt.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.