Verbraucherschutz, Wohnen und Bauen

Eine Frau und ein Mann bei einem Beratungsgespräch

Verbraucherberatung

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

  • Mietpreisbremse: Mieten sollen erschwinglich bleiben. Die Bundesländer können ab 2015 Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bis zu fünf Jahre festlegen. Dort dürfen Miet-erhöhungen bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im Maklerrecht gilt nun: Wer beauftragt, der zahlt.
  • Mehr Wohnraum: Damit Wohnen in Ballungsräumen bezahlbar bleibt, stellt die Bundesregierung bis 2019 jährlich 518 Millionen Euro für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.
  • Reform der Lebensversicherung: Mit dem Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte reagiert die Bundesregierung auf die niedrigen Zinsen bei Lebensversicherungen.
  • Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen: Banken haben künftig vor einer Kreditvergabe verschärfte Informationspflichten und müssen die Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer strenger prüfen.
  • Schneller aus den Schulden: Wer seit Juli 2014 ein Insolvenzverfahren beantragt, kann seine Restschulden schon nach drei Jahren erlassen bekommen, wenn er einen Teil seiner Schulden und die Verfahrenskosten begleicht. Dadurch erhalten insbesondere insolvente Existenzgründer und Verbraucher schneller als bisher eine zweite Chance.