Verbleib von Waffen stärker kontrollieren

Rüstungsexporte Verbleib von Waffen stärker kontrollieren

Künftig will die Bundesregierung vor Ort kontrollieren, ob gelieferte Waffen beim Empfänger verblieben sind. Mit den Eckpunkten für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen hat das Bundeskabinett erstmals ein Verfahren beschlossen, das den Endverbleib bestimmter Rüstungsgüter sicherstellen soll.

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Militärische Ausrüstungsgüter, Waffen und Munition sind auf dem Flughafen Erbil eingetroffen. Die Übergabe der Hilfsgüter/Ausrüstungsmaterialien an die kurdische Peschmerga-Armee soll in Kürze erfolgen. Bundeswehr

Ziel des Beschlusses ist es sicherzustellen, dass Rüstungsgüter bei ihren ausländischen Empfängern verbleiben.

Foto: Bundeswehr / S. Wilke

Die vorgelegten Eckpunkte legen die Kernelemente des Post-Shipment-Kontrollverfahrens fest. Sie enthalten Bestimmungen über die rechtliche Basis und Durchführung der Kontrollen, den zu kontrollierenden Güterkreis sowie die Folgen bei festgestellten Verstößen gegen die Endverbleibserklärung.

Kontrollen vor Ort

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr sowie die jeweilige Auslandsvertretung bereiten die Kontrollen vor und führen sie durch. Die Basis für deren Durchführung im Empfängerland bilden sogenannte Endverbleibserklärungen. In diesen räumt der ausländische Empfänger Deutschland das Recht zu Vor-Ort-Kontrollen ein.

Verstößt ein Land gegen die Endverbleibserklärung oder verweigert es die Vor-Ort-Kontrollen, richten sich die Folgen nach Ziffer IV Nr. 4 der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000. Danach wird das betreffende Land, bis die Umstände grundsätzlich beseitigt sind, nicht weiter mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern beliefert.

Zu den zu kontrollierenden Gegenständen gehören Kriegswaffen und bestimmte Schusswaffen, wie Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre, die für staatliche Empfänger bestimmt sind.

Zunächst nur Pilotprüfungen

Die Kontrollen sollen zunächst als Pilotprüfungen erfolgen. Bis zu den ersten pilotmäßigen Post-Shipment-Kontrollen sind jedoch noch einige Zwischenschritte erforderlich. Dazu gehört insbesondere die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Aber auch die Abgabe von Endverbleibserklärungen, in denen das jeweilige Drittland nachträglichen Vor-Ort-Kontrollen zustimmt. Zwei Jahre nach Durchführung der ersten Post-Shipment-Kontrolle findet eine Überprüfung des Verfahrens statt.

Der Entwurf der Eckpunkte sieht ferner vor, bei Partnern in der Nato und der EU für die Einführung vergleichbarer Kontrollen zu werben.

Drittländer sind Staaten, die nicht EU- oder Nato-Mitglieder beziehungsweise den Nato-Mitgliedstaaten gleichgestellt sind - also Australien, Neuseeland, Japan und die Schweiz.