Urheberrechte neu geregelt

Verwertungsgesellschaften in der EU Urheberrechte neu geregelt

Verwertungsgesellschaften nehmen Urheberrechte für Musiker und Autoren wahr. Ihre Tätigkeit wird nun neu geregelt und damit EU-Recht umgesetzt. Auch die Vergütung für Privatkopien wird neu geordnet. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.

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Musikproduzent im Studio

Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke wird neu geregelt.

Foto: Burkhard Peter

Verwertungsgesellschaften wie Gema und VG Wort lizensieren Musik oder Texte für die Rechteinhaber an Sender oder Internetdienste. Sie verteilen die Lizenzeinnahmen an Komponisten, Musiker, Autoren, Übersetzer sowie Plattenlabel und Verlage.

Neues Verwertungsgesellschaften-Gesetz

So sorgen Verwertungsgesellschaften dafür, diejenigen Rechte und Vergütungsansprüche durchzusetzen, die von den Rechtsinhabern selbst oft nicht realisiert werden könnten. Effiziente Verwertungsgesellschaften leisten auf Grundlage kollektiver Stärke einen wichtigen Beitrag für die Verbreitung und Vermarktung der Leistungen der Kreativen und nicht zuletzt auch für einen einfachen Zugang der Nutzer, wie etwa der Sendeunternehmen, zu den erforderlichen Rechten.

Mit dem neuen Verwertungsgesellschaften-Gesetz (VGG) werden das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und die Urheberrechtsschiedsstellenverordnung abgelöst. Neu sind insbesondere Regelungen für die EU-weite Vergabe von Urheberrechten für die Online-Musiklizenzierung.

Vergütung von Privatkopien

Der Gesetzentwurf enthält auch Neuregelungen zur Tariffestsetzung für die Vergütung von Privatkopien. Diese Vergütung wird - wie bisher - auf Kopiergeräte, Computer oder Festplatten als Kompensation für erlaubnisfreie Privatkopien erhoben. Vorgesehen ist nun, das bereits bestehende Verfahren zu straffen.

Damit werden Rechtsinhaber die ihnen zustehenden Vergütungen künftig schneller erhalten und die zahlungspflichtigen Unternehmen erhalten schneller Gewissheit, welche Vergütung zu zahlen ist. Außerdem können künftig Vergütungsansprüche der Rechtsinhaber durch eine Sicherheitsleistung abgesichert werden.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 28. April 2016 beschlossen.

Was sind Verwertungsgesellschaften?
Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Einrichtung, die Urheberrechte treuhänderisch für eine große Anzahl von Urhebern zur gemeinsamen Auswertung wahrnimmt. Die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die Gema.