Unterbringung in Psychiatrie reformiert

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Novellierung tritt in Kraft Unterbringung in Psychiatrie reformiert

Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird maßvoll auf gravierende Fälle beschränkt. Bei weniger schwerwiegenden Gefahren sollen unverhältnismäßig lange Unterbringungen vermieden werden. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. August in Kraft.

  • Justiz (BMJ)