UNESCO nimmt den Naumburger Dom und die Archäologische Grenzlandschaft von Haithabu und dem Danewerk in die Welterbeliste auf

UNESCO nimmt den Naumburger Dom und die Archäologische Grenzlandschaft von Haithabu und dem Danewerk in die Welterbeliste auf

Das UNESCO-Welterbekomitee hat am Wochenende beschlossen, die Archäologische Grenzlandschaft von Haithabu und dem Danewerk sowie den Naumburger Dom in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufzunehmen.

  • Pressemitteilung 235
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Die Kulturstaatsministerin betonte: „Die Eintragung der frühmittelalterlichen Grenzlandschaft Haithabus und des Danewerks in die UNESCO-Welterbeliste würdigt die außerordentliche Bedeutung Haithabus als einzigartigem wikingerzeitlichen Handelsknotenpunkt nahe Schleswig sowie des 33 km langen Befestigungswalls und Flächendenkmals Danewerk an der Grenze zwischen dem dänischen Königreich und dem fränkischen Reich als Flächendenkmal. Die Anerkennung dieser bedeutenden Denkmäler als UNESCO-Welterbe entspricht auch dem Anliegen des Europäischen Kulturerbejahres 2018, das gemeinsame baukulturelle Erbe stärker in das Bewusstsein zu rücken.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte weiter: “Die Aufnahme des Naumburger Doms ist eine besondere Auszeichnung für dieses herausragende mittelalterliche Kulturdenkmal in Sachsen-Anhalt. Ich freue mich, dass der Naumburger Dom nun über seine nationale Bedeutung hinaus nun auch die internationale Anerkennung der UNESCO erhalten hat.“

Der Naumburger Dom ist berühmt für seine überlebensgroßen Stifterfiguren und insbesondere die Darstellung der Markgräfin Uta von Naumburg. Der Erhalt des Naumburger Dom als national bedeutendes Kulturdenkmal wurde aus dem Denkmalpflegeprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bislang mit insgesamt 1,763 Mio. Euro gefördert.