Umweltfreundlich tanken in ganz Europa

Elektromobilität Umweltfreundlich tanken in ganz Europa

Autofahrer, deren Fahrzeug mit Erdgas, Strom oder Wasserstoff fährt, sollen künftig in Europa mehr Tankstellen finden. Das hat das Europaparlament beschlossen. Alternative Antriebe werden somit für die Verbraucher attraktiver.

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Elektroautos vor den Messehallen von Husum an einer Elektro-Tankstelle.

Künftig macht ein einheitlicher Stecker das Laden von Elektro-Fahrzeugen in der EU einfacher.

Foto: picture alliance / dpa

In der Richtlinie geht es um den europaweiten Ausbau des Netzes an Ladestationen für Elektrofahrzeuge und für Wasserstoff- und Gas-Stationen. Bis 2020 soll in ganz Europa eine flächendeckende Mindestversorgung mit Tankstellen entstehen. 

Sorglos tanken mit Norm-Stecker

Damit beispielsweise ein französisches Elektroauto auch in Deutschland tanken kann, hat das Europäische Parlament in Brüssel entschieden, einen bestimmten Stecker als europäischen Standard festzulegen.

Die frühzeitige Einigung auf gemeinsame technische Normen innerhalb der EU ist für den Ausbau der Elektromobilität sehr wichtig. Denn nur so entfallen künftig zusätzliche Kosten für Adapter.

Neuer Standard aus Deutschland

Der neue Standard stammt aus Deutschland und heißt "Typ-2-Stecker". Entwickelt hat ihn die Firma Mennekes aus dem Sauerland. Bereits vor drei Jahren präsentierten die Fachleute den Stecker in Brüssel. In Deutschland kommt er bereits beim Laden zum Einsatz.

Der Vorteil des Steckers ist, dass darüber das E-Fahrzeug nicht nur tanken kann, sondern über eine Datenleitung auch eine problemlose Erfassung und Abrechnung möglich ist. Nachdem gegenwärtig unterschiedliche Stecker-Typen in den Mitgliedstaaten im Einsatz sind, sollen spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie alle europäischen Ladestationen mit einheitlichen Steckdosen ausgestattet sein.

Der Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) muss der Richtlinie nun noch formell zustimmen, bevor sie im Herbst 2014 in Kraft treten kann. Dann haben die Mitgliedsstaaten der EU zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.