Überblick zu Rente in EU-Ländern

Sozialkompass Europa Überblick zu Rente in EU-Ländern

Wie finanziert sich in Schweden das Gesundheitssystem? Oder im Vereinigten Königreich? Müssen Tschechen wirklich bis über 70 arbeiten? Antworten darauf sind im "Sozialkompass Europa" des Bundesarbeitsministeriums zu finden.

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Gern wird in Talkshows mit Zahlen und Fakten hantiert. Auch wenn es um Rente, Urlaub oder Gesundheitssystem geht. Besonders zu den Sozialsystemen gibt es dabei viele Stimmen und viele Meinungen. Bei mehr als einer halben Milliarde Menschen, die in der EU in 28 Ländern leben, kann man schon einmal den Überblick verlieren. Der "Sozialkompass Europa" des Bundesarbeitsministeriums schafft hier mehr Klarheit.

Der Sozialkompass ist eine umfangreiche Datenbank. Sie ist im Internet in mehreren Formaten verfügbar. In insgesamt 15 Kapiteln - von Alter über Familie, Krankheit bis Soziale Notlagen - gibt die Datenbank eine rasche Orientierung. Jeder kann sich die gewünschten Informationen individuell zusammenstellen – nach den Themen oder Ländern, die man vergleichen will. Damit die Daten immer auf dem neuesten Stand sind, werden sie jährlich aktualisiert.

Gesundheitssystem Schwedens steuerfinanziert

Schwedens öffentliches Gesundheitssystem übrigens finanziert sich für die gesamte Bevölkerung aus Steuern nach dem Wohnsitzprinzip. Das Sozialversicherungssystem ist für alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmer und Selbständige) verpflichtend. Sie erhalten einkommensbezogene Leistungen. Unsere europäischen Nachbarn im Vereinigten Königreich finanzieren die Sachleistungen des National Health Service überwiegend aus Steuern. Geldleistungen wie Gesetzliches Krankengeld werden vom Arbeitgeber gezahlt. Für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kommt das obligatorische Sozialversicherungssystem auf. Arbeitnehmer und Selbständige erhalten in dem Fall einen pauschalen Satz.

Tschechien: Mütter gehen (noch) eher in Rente

Ja und die Rente in Tschechien? Finanziert wird sie durch Beiträge im obligatorischen Sozialversicherungssystem für alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmer und Selbständige). In Rente gehen Männer derzeit mit 62 Jahren und 8 Monaten. Bei den Frauen hängt der Renteneintritt von der Anzahl der großgezogenen Kinder ab. Wer keine Kinder hat, geht mit 61 Jahren und 8 Monaten. Bei einem Kind muss frau bis 60 Jahre und 8 Monate arbeiten, bei zwei Kindern 59 Jahre und 8 Monate, bei 3 oder 4 Kindern 58 Jahre und 8 Monate und bei fünf oder mehr Kindern 57 Jahre und 8 Monate.

Das Renteneintrittsalter wird jährlich schrittweise um zwei Monate bei Männern und um vier Monate bei Frauen erhöht (sechs Monate ab 2018). Ab 2018 müssen für den Renteneintritt sowohl Männer als auch Frauen zwei Monate pro Jahr länger arbeiten. So geht es, bis das Rentenalter 2033 65 Jahre erreicht hat. Tschechien hat 2011 beschlossen, die Altersgrenze zum Renteneintritt für die nach 1977 Geborenen zu staffeln. Wer zum Beispiel Jahrgang 1978 ist, muss 67 Jahre und zwei Monate arbeiten.

Weitere Verbesserungen gefragt

Wer möchte, kann helfen, das Standardwerk weiter zu verbessern. Die Redaktion des Sozialkompass nimmt Vorschläge für interessante passende Links der Nutzer entgegen. Eine Email an die Adresse sozialkompass@heimbuechel.de genügt.