Fragen und Antworten zu Verbraucherrechten
Dieses Jahr ist Weihnachten ganz anders? Oder vielleicht doch nicht? Laut aktuellen Studien verlagern Verbraucher ihre Weihnachtseinkäufe schon seit etlichen Jahren immer mehr ins Netz. Ein Trend, der durch die Pandemie nun noch verstärkt wird. Hier sind Tipps, wie Sie sicher durch das Weihnachtsshopping kommen.
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Auch wenn es in diesem Jahr keine Weihnachtsmärkte wie gewohnt gibt, so bietet doch der Einzelhandel weihnachtliche Einkaufstimmung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Um zu großen Kundenandrang oder gar Schlangen zu vermeiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen, ob sie im Laufe der Woche die Einkäufe erledigen können, denn an den Wochenenden sind die Geschäfte besonders frequentiert.
Möglichst frühzeitig einkaufen – das hat in diesem Jahr, inmitten der globalen Pandemie, ein besonderes Gewicht. Es geht darum, stationäre Geschäfte wie Online-Händler nicht zu überlasten und Lieferengpässe zu vermeiden. Zumal die Paketdienste bereits seit Ausbruch der Corona-Pandemie stark gefordert sind. Nur durch zeitiges Bestellen wird gewährleistet, dass alle gewünschten Artikel rechtzeitig vor dem Fest eintreffen.
Auch haben viele lokale Händler mittlerweile Online-Shops oder bieten ihre Waren zur Abholung oder Lieferung an. So können Verbraucher ihre Kontakte reduzieren und andererseits Einzelhändler vor Ort unterstützen.
Nicht immer ist es möglich, Bestellungen per Rechnung zu bezahlen. Viele Verbraucher bevorzugen zudem die schnelle unbürokratische Online-Zahlungsabwicklung.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Übersicht veröffentlicht, die die wichtigsten Bezahlmethoden im Internet miteinander vergleicht. So können Verbraucher Vor- und Nachteile der untersuchten Dienste nachlesen. Es standen Kreditkarte, Sofortüberweisung, Paypal, Apple Pay und Google Pay auf dem Prüfstand des BSI. Die Broschüre kann auf der Webseite des BSI kostenlos abgerufen werden.
Die Methoden von Cyber-Kriminellen sind sehr vielfältig: Sie erstellen gefälschte Online-Shops, um Überweisungen zu erschleichen; oder sie versenden Phishing-Mails, um Zahlungsdaten zu ergaunern. Oder sie stehlen Kundenidentitäten, um in deren Namen online einzukaufen.
Um vor diesen Betrügereien sicher zu sein, gibt das BSI folgende Tipps:
- Prüfen Sie den Shop: Gibt es glaubwürdige Erfahrungsberichte im Internet? Hat der Shop ein Impressum und AGBs?
- Shoppen Sie nur von zuhause aus. Sobald Sie offenes WLAN nutzen, gehen Sie ein Risiko ein. Kriminelle können sowohl Ihre Zugangs- als auch Zahlungsdaten stehlen.
- Lassen Sie sich nicht von aufdringlichen E-Mails täuschen. Gerade vor Weihnachten nutzen Kriminelle die Kauflaune aus und versenden betrügerische Nachrichten mit möglicherweise schadhaften Anhängen.
- Sichern Sie Ihre Accounts: Ein starkes Passwort und ein zweiter Faktor, zum Beispiel Ihr Fingerabdruck oder eine TAN, sperren Kriminelle wirkungsvoll aus.
- Zahlen Sie, wenn möglich, per Rechnung: So behalten Sie Ihr Geld, bis die Ware eintrifft.
Stellen Verbraucher fest, dass sie Betrügern aufgesessen sind, helfen diese Tipps der Polizei weiter:
- Sollten Sie bereits Geld überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel möglich.
- Bei anderen Zahlungsarten (etwa Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.
- Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf.
- Erstatten Sie Anzeige: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung schwierig ist, die Löschung von Fake-Shops kann auf diesem Wege vorangetrieben werden.
Die Bundesnetzagentur warnt ganz aktuell davor, dass Produkte auf dem Markt – und insbesondere dem Online-Markt - sind, die Funkstörungen verursachen können oder die Gesundheit gefährden. Sie appelliert an Verbraucher, nicht nur nach dem Preis zu schauen. Viele Produkte kämen aus Fernost und würden nicht den europäischen Sicherheitsnormen entsprechen. Auffällig seien oft Bluetooth-Lautsprecher, Akkuladegeräte und Action-Kameras. Aber auch einfache LED-Leuchtmittel als Ersatz für die klassische Glühbirne, verschiedene LED-Einbau- und Deckenleuchten bis zu Außenbeleuchtungen (LED-Flutern).
Die Bundesnetzagentur gibt auf ihrer Webseite Tipps, worauf beim Online-Einkauf technischer Weihnachtsgeschenke zu achten ist, etwa auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung oder bei Anschluss an das 230 Volt-Netz auf einen korrekten deutschen Steckertyp.
EU-weit sorgt das Schnellwarnsystem "Safety Gate" dafür, dass Verbraucher rasch vor schlecht verarbeiteten Produkten oder gesundheitsgefährdeten Stoffen geschützt werden. Die EU-Kommission veröffentlicht sämtliche Informationen auf der Website "Safety Gate". Dort können die neuesten Warnmeldungen eingesehen oder wöchentliche Berichte über die veröffentlichten Warnmeldungen abgerufen werden.
Stößt ein Weihnachtsgeschenk nicht auf die erhoffte Freude, versuchen viele Verbraucher, in den Tagen nach dem Fest einen passenden Ersatz zu finden. Dabei gilt: Beim Kauf im Geschäft vor Ort ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, einen Umtausch anzubieten. Wenn Händler ein Umtausch- oder Rückgaberecht anbieten, erfolgt dies aus Kulanz.
Viele Geschäfte kommen ihren Kunden hier entgegen. Gerade in der Weihnachtszeit werden Fristen für einen Umtausch oder eine Rückgabe sogar bewusst verlängert. Man sollte sich aber in jedem Fall vor Ort über die genauen Bedingungen informieren, damit keine Missverständnisse aufkommen.
Im Gegensatz zum stationären Handel gibt es im Online-Handel ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die gesetzliche Widerrufsfrist für bestellte Waren beträgt europaweit einheitlich 14 Tage. Verbraucher sollten darauf achten, dass diese Frist nicht bereits an Heiligabend verstrichen ist.
Einige Online-Händler bieten speziell für Weihnachtseinkäufe eine längere Widerrufsfrist an. Wollen Verbraucher von einem solchen Angebot profitieren, sollten sie dies ausdrucken oder davon einen Screenshot machen, um sich im Zweifel darauf berufen zu können.
Nicht alle im Internet bestellten Waren können zurückgegeben werden. Kein Widerrufsrecht besteht zum Beispiel bei online bestellten Produkten wie etwa Fotoalben, die speziell auf Wunsch des Kunden gefertigt wurden. DVDs oder CDs darf man meistens nur dann zurückgeben, wenn sie nicht entsiegelt wurden.
Ärgerlich ist, wenn die Ware erst nach den Festtagen geliefert wird. Verbraucher sollten deshalb auf einen verbindlichen Liefertermin achten. Gerät der Händler in Lieferverzug, kann man die Bestellung widerrufen und sein Geld zurückerhalten. Wird verbindlich zugesagt, dass die Ware bis Heiligabend da ist, können sogar Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Zum Beispiel dann, wenn wegen der Nichtlieferung noch schnell ein teures Ersatzprodukt gekauft werden musste.