Termin bestimmt
Das Kabinett hat beschlossen, dass die nächste Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden wird. Die Bundesregierung hofft, dass möglichst viele Wahlberechtigte an diesem Tag ihr Wahlrecht nutzen, um ein Bekenntnis für die europäische Integration und die Demokratie in Europa abzulegen.
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Im kommenden Jahr sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Zum zehnten Mal seit 1979 wird das Europäische Parlament dann direkt gewählt. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. Juli 2023 bestimmt, dass in Deutschland die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden wird.
Wieso bestimmt die Bundesregierung den Wahltermin zum Europäischen Parlament?
Ein Zeitraum, in dem alle Mitgliedstaaten der EU die Wahlen abhalten müssen, wird zunächst durch den Rat der Europäischen Union festgelegt. Mit Beschluss vom 22. Mai 2023 hat der Rat bestimmt, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme in dem Zeitraum vom 6. bis 9. Juni 2024 abgeben.
Nun hat die Bundesregierung aus diesen Daten den genauen Wahltermin für Deutschland ausgewählt. Da die Wahl der deutschen Abgeordneten nach den Vorgaben des deutschen Europawahlgesetzes an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden muss, kommt insofern als Datum nur Sonntag, der 9. Juni 2024, in Betracht.
Wer ist zur Wahl berechtigt?
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind an diesem Tag zur Wahl berechtigt – sowie alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Erstmals können auch Unionsbürgerinnen und -bürger wählen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. In Deutschland gibt es mehr als 66 Millionen Wahlberechtigte, EU-weit sind es rund 350 Millionen Wahlberechtigte.
Nach welchem System wird gewählt?
In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Seit 2014 gibt es bislang auch keine Sperrklausel mehr.