Strenge Kontrolle für Rüstungsexporte

Zwischenbericht im Kabinett Strenge Kontrolle für Rüstungsexporte

Die Bundesregierung hat in den ersten sechs Monaten diesen Jahres Einzelgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von gut vier Milliarden Euro erteilt. An EU, Nato und Nato-gleichgestellte Länder gingen davon 42,5 Prozent. Das geht aus dem Zwischenbericht über Rüstungsexporte hervor, den das Kabinett beschlossen hat.

2 Min. Lesedauer

Die Bundesregierung erteilte in den ersten sechs Monaten diesen Jahres Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern im Wert von 4,03 Milliarden Euro. Davon gingen 1,71 Milliarden Euro, oder 42,5 Prozent, an EU, Nato und Nato-gleichgestellte Länder. Länder, mit denen die Bundesregierung eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft verbindet.

Dieser Zwischenbericht ist der dritte seiner Art. Das Kabinett hat ihn beschlossen.

Weniger Genehmigungen für Kleinwaffen

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen lag im Berichtszeitraum bei 11,6 Millionen Euro. Er ist damit noch geringer als der Wert im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dieser lag bei 12,4 Millionen Euro. Wichtigstes Empfängerland war Frankreich.

Auf Drittländer, das heißt Länder, die weder der EU noch der Nato angehören oder ihnen gleichgestellt sind, entfiel lediglich ein Genehmigungswert von 3,4 Millionen Euro. Darunter insbesondere Genehmigungen für den Irak als Ausstattungshilfe der kurdischen Regionalregierung.

Verwendungszweck entscheidend für Ausfuhrgenehmigung

Die Höhe der Genehmigungszahlen allein erlaubt noch keinen Rückschluss auf die Ausrichtung der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Bei der Beurteilung kommt es vielmehr maßgeblich auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der zur Ausfuhr genehmigten Güter an.

Die Bundesregierung steht zu ihrer Verantwortung für die internationale Sicherheit. So dienen die Ausfuhren auch legitimen sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands. Etwa Lieferungen mit dem Ziel der Grenzsicherung, der Bekämpfung von Piraterie, des Schutzes der Küstengewässer, der Absicherung des zivilen Seeverkehrs oder der Bekämpfung des Terrorismus.

Exportgenehmigung nur nach strenger Prüfung

Die Bundesregierung hält an den strengen Regeln der Exportkontrolle für Rüstungsgüter fest. Genehmigungsentscheidungen richten sich nach dem gemeinsamen Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008. Aber auch den politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport aus dem Jahr 2000 sowie dem Vertrag über den Waffenhandel ("Arms Trade Treaty").

Für den Export von Kleinwaffen finden zudem die besonders strengen Regelungen der Kleinwaffengrundsätze verbindliche Anwendung. Darüber hinaus hat die Bundesregierung rechtliche Grundlagen dafür geschaffen, Kontrollen vor Ort durchführen zu können. Sie ermöglichen insbesondere den Verbleib von Kleinwaffen effektiver zu kontrollieren.