Stiftung schließt Gerechtigkeitslücke

Psychiatrie und Behindertenhilfe Stiftung schließt Gerechtigkeitslücke

Zum Jahr 2017 wird die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" errichtet. Eine Verwaltungsvereinbarung ist unterzeichnet. Die Stiftung unterstützt Menschen, die in Kindheit oder Jugend Leid und Unrecht erfahren haben, wenn sie in Heimen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie lebten - sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR.

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Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ist Anlaufstelle sowohl für Menschen, die in Heimen der ehemaligen DDR zwischen 1949 bis 1990 als auch der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 Leid erfahren haben. Viele leiden noch heute unter den Folgeschäden.

Bund, Länder und Kirchen unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung

Am 1. Dezember 2016 wurde die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung der Stiftung unterzeichnet . "Ich freue mich sehr, dass wir heute nach mehr als dreijährigen Verhandlungen endlich die Gründungsurkunde für die Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ unterschreiben", so Bundessozialministerin Andrea Nahles. Die Betroffenen hätten lange beharrlich dafür gekämpft, die Stiftung zu errichten.

"Menschen, die als Kinder und Jugendliche in unserem Land in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise der Psychiatrie unsägliches Leid erlitten haben, bekommen durch die Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ nicht nur endlich die Anerkennung und die finanzielle Unterstützung, die ihnen zusteht. Wir werden das Geschehene nun auch endlich einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen können", sagte die Ministerin.

Gemeinnützige Stiftung von Bund, Ländern und Kirchen

Sie sei froh darüber, dass "von Seiten des Bundes der Weg für Hilfen an Menschen, die als Kinder- und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben" frei sei, so Nahles nach der Kabinettsentscheidung im November. Eine nicht hinnehmbare Gerechtigkeitslücke könne endlich geschlossen werden.

Die gemeinnützige Stiftung wird sowohl vom Bund als auch von den Ländern und Kirchen getragen.

9.000 Euro Geldleistung - Beratungsstellen für Betroffene

Betroffene erhalten eine einmalige Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro. Wer sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann einen einmaligen Pauschalbetrag erhalten. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Jahre, die gearbeitet wurde und kann bis zu 5.000 Euro betragen.

Das Leid und Unrecht wird mit der Stiftung öffentlich anerkannt. Damit soll es die von den Betroffenen geforderte gesellschaftliche Beachtung finden. Darüber hinaus werden die Geschehnisse wissenschaftlich aufgearbeitet. Leid und Unrecht soll durch Gespräche der Betroffenen in den einzurichtenden Beratungsstellen individuell anerkannt werden.

Die Stiftung wird von allen Vereinbarungspartnern – also Bund, Länder, Kirchen - mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet und besteht für den Zeitraum von 2017 bis 2021.

Wie kann man seinen Anspruch geltend machen?
Betroffene müssen sich bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle innerhalb von drei Jahren, somit bis zum 31. Dezember 2019, schriftlich anmelden.