Wirtschaftlichkeitshilfe wird verlängert

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen Wirtschaftlichkeitshilfe wird verlängert

Der Sonderfonds des Bundes sichert Kulturveranstaltungen gegen pandemiebedinge Risiken ab. Um Veranstaltern die dringend benötigte Planungssicherheit zu bieten, hat die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitshilfe nun bis zum 31.12.2022 verlängert. Freiwillige Absagen werden im Rahmen der Ausfallabsicherung einen Monat länger anerkannt.

Mehr Planungssicherheit für Veranstalter durch den Sonderfonds des Bundes.

Mehr Planungssicherheit für Veranstalter durch den Sonderfonds des Bundes.

Foto: Olaf Herschbach/EyeEm

Auch in der aktuellen Omikron-Welle schränkt die Pandemie das kulturelle Leben weiter ein. Das hat gravierende Folgen: Vielen Veranstaltern fehlen inzwischen die Mittel, um die Planungen zukünftiger kultureller Angebote zu wagen, bereits geplante Veranstaltungen können aufgrund von Auflagen und Kapazitätsreduzierungen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden.

Um die Veranstalter zu unterstützen, stellt die Bundesregierung über den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen seit dem Sommer 2021 Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Sonderfonds wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet, die auch die Umsetzung des Programms koordiniert.

Zeiträume verlängert

Anfang März 2022 haben Bund und Länder eine Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Anerkennung freiwilliger Absagen vereinbart: Zum einen wird die Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Zum anderen wird der Zeitraum, in dem freiwillige Absagen im Rahmen der Ausfallabsicherungen anerkannt werden, um einen Monat verlängert. Freiwillige Absagen privater Veranstalter werden unabhängig von der geltenden Regulierungslage als „pandemiebedingt“ anerkannt. Und das für den Zeitraum vom 18.11.2021 bis 31.3.2022. Voraussetzungen und weitere Informationen entnehmen Sie den aktuellen FAQ.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Registrierung von Veranstaltungen, Antragstellung sowie weitere Informationen und FAQ unter sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Telefonische Service-Hotline 0800 6648430 oder E-Mail an service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Gezielte Unterstützung mit zwei Hilfs-Bausteinen

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:

Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen. Ziel ist es, die Finanzierungslücke von Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden zu schließen. So wird gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zu Veranstaltungen zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts wird dabei als Grundlage für eine Förderung anerkannt.

Mit der Ausfallabsicherung übernimmt der Sonderfonds im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen für förderfähige Veranstaltungen 90 Prozent der Ausfallkosten. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die bis zum 31. Dezember 2022 geplant sind. Das soll privaten Veranstalterinnen und Veranstaltern Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben.

Aber auch für Kulturveranstaltungen mit unter 2.000 Besucherinnen und Besuchern gibt es eine integrierte Ausfallabsicherung. Für den Fall, dass wegen der Verschärfung der öffentlichen Pandemiebestimmungen eine Kulturveranstaltung, die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, nicht stattfinden kann, erhalten private Veranstalter eine Entschädigung. Diese beträgt 90 Prozent der nachgewiesenen, veranstaltungsbezogenen Kosten.

Alle Veranstaltungen müssen vor ihrer (geplanten) Durchführung unter sonderfonds-kulturveranstaltungen.de registriert werden. Die Antragstellung erfolgt nach der Durchführung oder Absage der Veranstaltung (beziehungsweise bei einer Veranstaltungsserie nach der letzten im Antrag registrierten Veranstaltung) innerhalb von 6 Monaten.

Umsetzung durch die Länder

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge.

Die Registrierung und Antragstellung erfolgt unter sonderfonds-kulturveranstaltungen.de – eine IT-Plattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, ist eine telefonische Service-Hotline der Länder unter der Telefonnummer 0800 6648430 geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

 Dieser Beitrag wurde am 3. März 2022 aktualisiert.