So schützen Sie sich vor Abzocke

Inkasso-Schreiben So schützen Sie sich vor Abzocke

Überraschend kommt ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen. Und man fragt sich, ob die darin enthaltene Zahlungsaufforderung überhaupt gerechtfertigt ist. Dann hilft der neue Online-Inkasso-Check der Verbraucherzentralen weiter. Das Bundesjustizministerium fördert das Projekt.

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Eine junge Frau, die einen Brief in der Hand hält, sitzt in einem Wohnzimmer in Hamburg und telefoniert.

Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte einen kühlen Kopf bewahren.

Foto: picture alliance/dpa Themendienst

Einer Forsa-Umfrage zufolge haben 5,8 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher schon einmal eine Inkasso-Forderung erhalten. 65 Prozent davon hielten sie für unberechtigt. Zugleich empfinden viele Menschen Inkasso-Schreiben aufgrund eindringlicher und teilweise aggressiver Formulierungen regelrecht bedrohlich, stellen die Marktwächter Digitale Welt fest. Betroffene sind deshalb häufig verunsichert darüber, wie sie sich weiter verhalten sollen.

Neues Onlineportal "Inkasso-Check"

Ein neuer Online-Service der Verbraucherzentralen ist hier hilfreich: Der "Inkasso-Check " ermöglicht die kostenlose Überprüfung, ob überhaupt gezahlt werden muss. Und wenn ja, ob wirklich die volle Höhe der Kosten fällig ist.

Ratsuchende werden online durch eine Reihe von Fragen geführt. Am Ende gibt es eine individuelle erste Einschätzung – und falls nötig auch einen eigens generierten Brief an das Inkasso-Unternehmen. Bleiben Fragen offen oder ist der individuelle Sachverhalt sehr komplex, können sich Betroffenen nach wie vor direkt an eine Verbraucherzentrale wenden und sich persönlich beraten lassen.

Betrug per Brief, Mail oder SMS

Neben seriösen Inkasso-Unternehmen gibt es auch solche mit betrügerischen Absichten, die die Unsicherheit vieler Menschen ausnutzen. Sie beschreiten dabei auch neue, digitale Wege.

Gingen bisher Zahlungsaufforderungen als Brief ein, verschicken Betrüger diese nun auch per Mail oder SMS. So warnte 2017 der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) vor Fällen sogenannter Fake-Inkassos : Menschen in ganz Deutschland hatten Zahlungsaufforderungen per SMS erhalten. Die dahinter stehenden Forderungen waren frei erfunden. Und auch die angegebenen Inkasso-Unternehmen gab es nicht. Die Betrüger nutzten zum Beispiel die Logos oder fälschten E-Mail-Adressen bestehender Unternehmen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Betroffene sollten deshalb immer darauf achten, dass die Angaben im Briefkopf mit dem Rest des Schreibens übereinstimmen. Auch wenn die angegebene Bankverbindung ins Ausland verweist – zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN, ist Vorsicht geboten. Für solche Fälle gilt: Den Gläubiger oder das Inkasso-Unternehmen um Aufklärung bitten.

Inkasso-Schreiben müssen nachvollziehbar sein

Grundsätzlich gilt: Wer ein Inkasso-Schreiben erhält, sollte einen kühlen Kopf bewahren. Zunächst sollte man prüfen, ob die Forderung nicht doch berechtigt ist. Gab es vielleicht eine Abbuchung vom eigenen Konto, die jedoch etwa mangels Deckung zurückgebucht wurde?

Inkasso-Unternehmen sind verpflichtet, bereits in der ersten Mahnung genaue Angaben zur Art der Forderung zu machen. Also den Namen oder die Firma ihres Auftragsgebers zu benennen sowie den Grund für die Forderung. Häufig werden den Kundinnen und Kunden zusätzlich zur eigentlichen Forderungssumme weitere Kosten in Rechnung gestellt. Auch hier gilt: Wie sich diese zusammensetzen, muss nachvollziehbar sein. Und werden etwa Verzugszinsen geltend gemacht, muss klar sein, wie sie berechnet wurden: Auf welche Forderungssumme bezieht sich die Verzinsung? Zu welchem Zinssatz wurde verzinst? Und für welchen Zeitraum?

Bestimmte Kosten dürfen Inkasso-Firmen nicht abrechnen, so etwa Gebühren für die Kontoführung oder eine unnötige Adressermittlung. Hier sollte man sogleich widersprechen, gegebenenfalls Nachweise verlangen.

Wer ein Inkasso-Schreiben erhalten hat, hat auch Anspruch darauf, die vom Gläubiger unterschriebene Abtretungserklärung oder Inkasso-Vollmacht im Original vorgelegt zu bekommen.

Betroffene sollten auch prüfen, ob das Inkasso-Büro überhaupt berechtigt ist, Forderungen einzutreiben. Dafür steht das Rechtsdienstleistungsregister zu Verfügung. Denn wer als Inkasso-Firma Forderungen eintreiben will, muss dafür vom Amts- oder Landgericht zugelassen und registriert sein.

Wichtig: Manchmal übergeben Unternehmen ihre Forderungen bereits bei Überschreiten der genannten Zahlungsfrist an ein Inkasso-Büro – auch ohne den Kunden gemahnt zu haben. Man sollte sich also nicht darauf verlassen, erst eine Mahnung vom Unternehmen zu erhalten. Forderungen können eben auch von einem Inkasso-Büro kommen.

Wann ist Widerspruch geboten?

Wer sicher ist, dass eine Forderung unberechtigt ist, sollte sie unverzüglich schriftlich zurückweisen, am besten mit Einschreiben. Gehen dann weitere Rechnungen oder Mahnungen ein, muss man darauf nicht mehr reagieren.

Erhalten Betroffene einen gerichtlichen Mahnbescheid, sollten sie bei ungerechtfertigten Forderungen sofort Einspruch einlegen. Dann folgt automatisch ein Gerichtsprozess, in dem der Rechnungssteller seine vermeintlich berechtigte Forderung begründen muss. Im Übrigen: Erst mit einem Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid kann eine Forderung zwangsvollstreckt werden – und zwar durch den Gerichtsvollzieher oder das Gericht. Ein Inkasso-Büro selbst kann nicht pfänden.