Schweinepest in Deutschland verhindern

Afrikanische Schweinepest Schweinepest in Deutschland verhindern

Die Bundesregierung arbeitet seit Monaten daran, das Ausbruchsrisiko der Schweinepest in Deutschland zu verringern. Das sagte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt zur Eröffnung der Grünen Woche. Die schwere Virusinfektion betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine und ist für Menschen ungefährlich.

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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Osteuropa aus. Für Haus- und Wildschweine verläuft die Virusinfektion tödlich. ASP ist nicht heilbar, ein Impfstoff steht bislang nicht zur Verfügung. Daher lässt sich die Seuche ausschließlich mit hygienischen Maßnahmen und einer Bestandsregulation bekämpfen. In Deutschland ist ASP bisher noch nie aufgetreten.

Die ASP tritt seit 2007 in der Ukraine, Weißrussland und Russland auf. Seit 2014 gibt es Fälle im Baltikum und Polen. Im Juni 2017 wurde sie erstmals in Tschechischen nahe der Grenze zur Slowakischen Republik festgestellt. Es besteht die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird.

Einschleppen hätte verheerende Folgen

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte im Kabinett am 10. Januar über bereits ergriffene Maßnahmen berichtet. Er bezeichnete die Lage als "durchaus ernst". Das Einschleppen der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen auf die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen für Betriebe, die Schweine halten, mit sich bringen.

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder aber ordnungsgemäß entsorgt werden - das heißt: für Wildschweine nicht zugänglich.

Vorbeugende Maßnahmen ergriffen

Um generell ein Einschleppen von Tierseuchen zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern untersagt. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht bereits seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Ausbruchs in Tschechien weitere Maßnahmen ergriffen:

  • Transportunternehmer, Handel und Jäger wurden entsprechend sensibilisiert. So sind etwa Tiertransportbehälter gründlich zu reinigen.
  • Anfang August 2017 startete eine Aufklärungskampagne an Autobahnraststätten, Parkplätzen und Autohöfen.
  • Seit September 2017 existiert eine deutsche-tschechische Arbeitsgemeinschaft.
  • In elf Bundesländern informieren Warnplakate über die ASP.
  • Das Bundesamt für Güterverkehr verteilt Handzettel mit denselben Warnhinweisen an von ihm überprüfte Lkw-Fahrer.

Darüber hinaus tauschen sich Bund und Länder bereits intensiv aus und beraten weitere - einschließlich jagdrechtliche - Maßnahmen. So wurde bereits im Dezember 2017 die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben. Aktuell ist eine Verordnung zum Schweinepest-Monitoring in Abstimmung. Alle Maßnahmen werden auf europäischer und internationaler Ebene koordiniert und begleitet. Für die Umsetzung sind in erster Linie die Bundesländer zuständig.