Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

Unzählige historische Handschriften und Bücher in Deutschlands Archiven und Bibliotheken sind durch Feuchtigkeit, Säurefraß oder Schimmel akut gefährdet. Dieses national wertvolle Erbe soll für künftige Generationen bewahrt werden. Dafür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2017 jährlich Fördermittel bereit.

Historische Buchsammlung Alexander von Humboldts

Alexander von Humboldts "Vues des Cordilleres, et monumens des peuples indigenes de l'Amerique" wird derzeit für die Digitalisierung konservatorisch gesichert.

Foto: Deutsche Nationalbibliothek

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) führt das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland im Jahr 2023 fort. Rund 2,5 Millionen Euro stehen dafür aus dem Etat der BKM zur Verfügung. 

Das Programm fördert seit 2017 bundesweit Projekte, die historische Akten, Handschriften und Bücher von Bundes-, Landes- und kommunalen Einrichtungen für die Zukunft sichern. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Entsäuerung, zur Reinigung, zur Verpackung oder zur Restaurierung großvolumiger Bestände historischen Schriftguts. Förderfähig sind zudem konkrete bestandsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen wie beispielsweise die Schadenserfassung. Die geförderten Maßnahmen werden auf der Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ausgewählt.

Für eine Förderung im Sonderprogramm können interessierte Einrichtungen bis zum 31. Januar 2023 Projektmittel zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts bei der KEK beantragen. Bitte beachten Sie, dass Anträge für eine Erstbewertung zunächst bei der zuständigen Landesbehörde einzureichen sind.

Antragsunterlagen

Fördergrundsätze PDF, 169 KB, barrierefrei
Antragsformular PDF, 613 KB, barrierefrei

Ausfüllhinweise finden Sie auf dem  KEK-Portal.

Rettung des Kulturerbes ist Gemeinschaftsaufgabe

Die Rettung des schriftlichen Kulturerbes ist nur mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen. Deshalb setzt die Projektförderung durch den Bund voraus, dass die Vorhaben durch die jeweiligen Bundesländer mitfinanziert werden. Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Kosten. 

Außerdem finanziert der Bund seit 2011 gemeinsam mit den Ländern die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) und fördert in diesem Zusammenhang Modellprojekte.

Projektbeispiele aus dem Sonderprogramm 2022

Unter den Projekten, die aktuell im Rahmen des Sonderprogramms gefördert werden, ist beispielsweise ein Vorhaben des Sächsischen Staatstheaters. Dort wird die historische Programmheftsammlung von 1896 bis 1945 konservatorisch und restauratorisch bearbeitet. Auch das Herder-Institut für Ostmitteleuropaforschung in Marburg erhält Förderung. In den kommenden zwei Jahren werden dort von Schimmel befallene polnische Zeitungen gereinigt und schutzverpackt. In der Zentral- und Landesbibliothek Berlin wiederum wird ein Projekt zur Entsäuerung der Berlin-Sammlung unterstützt. Hinzu kommen weitere 81 Projekte, die den Originalerhalt bundesweit vorantreiben.

Seit 2017 wurden mit dem Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts insgesamt bereits mehr als 542 Projekte mit Bundesmitteln in Höhe von rund 16,2 Millionen Euro ermöglicht.