Unzählige historische Dokumente wie Handschriften, Bücher, Urkunden und Akten in Deutschlands Archiven und Bibliotheken sind durch Feuchtigkeit, Säurefraß oder Schimmel akut gefährdet. Dieses national wertvolle kulturelle Erbe soll für künftige Generationen bewahrt werden. Dafür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2017 jährlich Fördermittel bereit.
2 Min. Lesedauer

Alexander von Humboldts "Vues des Cordilleres, et monumens des peuples indigenes de l'Amerique" beispielsweise wird für die Digitalisierung konservatorisch gesichert.
Foto: Deutsche Nationalbibliothek
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) führt das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland im Jahr 2023 fort. Rund 2,3 Millionen Euro stehen dafür aus dem Etat der BKM zur Verfügung.
Das Programm fördert seit 2017 bundesweit Projekte, die historische Akten, Handschriften und Bücher von Bundes-, Landes- und kommunalen Einrichtungen für die Zukunft sichern. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Entsäuerung, zur Reinigung, zur Verpackung oder zur Restaurierung großvolumiger Bestände historischen Schriftguts. Förderfähig sind zudem konkrete bestandsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen wie beispielsweise die Schadenserfassung. Die geförderten Maßnahmen werden auf der Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ausgewählt.
Für das Jahr 2023 können keine Anträge mehr gestellt werden. Über Fördermöglichkeiten in 2024 wird rechtzeitig vorab an dieser Stelle sowie auf der Website der KEK informiert.
Antragsunterlagen
Fördergrundsätze
PDF, 169 KB,
barrierefrei
Antragsformular
PDF, 613 KB,
barrierefrei
Ausfüllhinweise finden Sie auf dem KEK-Portal.
Rettung des Kulturerbes ist Gemeinschaftsaufgabe
Die Rettung des schriftlichen Kulturerbes ist nur mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen. Deshalb setzt die Projektförderung durch den Bund voraus, dass die Vorhaben durch die jeweiligen Bundesländer mitfinanziert werden. Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Kosten.
Außerdem finanziert der Bund seit 2011 gemeinsam mit den Ländern die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) und fördert in diesem Zusammenhang Modellprojekte.
Projektbeispiele aus dem Sonderprogramm 2023
Unter den Projekten, die aktuell im Rahmen des Sonderprogramms gefördert werden, ist beispielsweise ein Vorhaben des Gemeindearchivs Reckendorf in Oberfranken. Dort werden Protokolle aus dem 19. Jahrhundert restauriert, die von der jüdischen Vergangenheit der Gemeinde zeugen. Gefördert wird auch ein mehrjähriges Projekt der Stiftung Deutsche Kinemathek, das den Vor- und Nachlässen berühmter Filmschaffender gewidmet ist. Drehbücher, Produktionsunterlagen und Korrespondenzen werden in diesem Rahmen fachgerecht konserviert. Hinzu kommen weitere 85 Projekte, die den Originalerhalt bundesweit vorantreiben.
Seit 2017 wurden mit dem Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts insgesamt bereits mehr als 628 Projekte mit Bundesmitteln in Höhe von rund 18,5 Millionen Euro ermöglicht.