Rüstungsexportbericht 2019 verabschiedet

Sicherheits- und Verteidigungsindustrie Rüstungsexportbericht 2019 verabschiedet

Im vergangenen Jahr erteilte die Bundesregierung Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 8,015 Milliarden Euro. Das geht aus dem Rüstungsexportbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat.

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Paletten mit militärischen Ausrüstungsgütern stehen für den Abflug in einer Halle auf dem Flughafen in Leipzig bereit.

Bereit für den Export: Paletten mit militärischen Ausrüstungsgütern in einer Flughafenhalle.

Foto: Bundeswehr / Tessensohn

Ein Anteil von 55,9 Prozent entfiel auf Genehmigungen für Lieferungen von Rüstungsgütern in Länder der EU, der Nato sowie in die Nato -gleichgestellten Staaten Australien, Japan, Neuseeland und der Schweiz. Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 3,53 Milliarden Euro erteilt. Als Drittländer werden solche Staaten bezeichnet, die weder der EU noch der Nato oder den Nato -gleichgestellten Staaten angehören.

Der Begriff Rüstungsgüter umfasst eine ganze Spannbreite von Gütern. Darunter fallen auch Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzausrüstungen sowie Sicherheitsglas oder sondergeschützte Fahrzeuge, die beispielsweise dem Personen- und Selbstschutz von Botschaften und Organisationen der Vereinten Nationen dienen.

Sicherheitspolitisches Interesse

Bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Ausübung der Exportkontrollpolitik steht die Bundesregierung zu ihren Bündnisverpflichtungen und zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale Sicherheit. Ausfuhren von Rüstungsgütern, die der Kooperation mit Bündnispartnern oder deren Ausstattung dienen, erfolgen im sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands. Dies gilt ebenso für Ausfuhren in Drittländer, mit denen beispielsweise Beiträge zur Grenzsicherung oder zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus geleistet werden.

Transparente und restriktive Rüstungsexportpolitik

Transparenz bei Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Mit den periodisch veröffentlichten Rüstungsexportberichten leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Rüstungsexporte.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet sie im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation - nach sorgfältiger Prüfung, bei der außen- und sicherheitspolitische Erwägungen einbezogen werden.