Reisen von Dschihadisten verhindern

Kampf gegen Extremismus Reisen von Dschihadisten verhindern

Die Bundesregierung geht entschlossen gegen den internationalen Terrorismus vor. Ein wichtiges rechtsstaatliches Instrument im Kampf gegen Radikalisierung ist die Änderung des Personalausweisgesetzes. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

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Ersatz-Personalausweis

Der Ersatz-Personalausweis verhindert die Ausreise von Kämpfern aus Deutschland.

Foto: picture alliance / dpa

Der Gesetzentwurf gehört zu den Maßnahmen des Bundesinnenministeriums, die sich gegen islamistischen Extremismus richten. Reisen von Personen, die die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands gefährden, sollen wirksam und nachhaltig unterbunden werden. Dabei geht es auch um die "Foreign Fighters-Problematik". Seit 2012 sind rund 600 Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien ausgereist.

Der Bundestag hat die notwendigen Änderungen des Personalausweisgesetzes nun verabschiedet.

Wirksame Sicherheitsmaßnahmen

Das Reisen radikalisierter Personen soll mit folgenden pass- und personalausweisrechtlichen Maßnahmen verhindert werden:

  • Schaffung eines Tatbestands für die Versagung und Entziehung des Personalausweises,
  • Einführung eines Ersatz-Personalausweises,
  • Schaffung eines gesetzlichen Grundes für die Ungültigkeit der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz,
  • gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung gegen pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen.

Personalausweis entziehen

Wenn die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Deutschland zu verhindern ist, soll zur effektiven Kontrolle der Personalausweis entzogen und ein Ersatz-Personalausweises ausgestellt werden.

Dschihadistischer Terrorismus
Die Ausreise von Kämpfern aus Deutschland in Krisenregionen trägt zur Destabilisierung staatlicher Strukturen in diesen Krisengebieten und zur Stärkung terroristischer Strukturen vor Ort bei. Nach Angaben der EU sind mehr als 3.000 der rund 10.000 ausländischen Kämpfer in der Krisenregion Syrien/Irak radikale Islamisten aus Europa. Der Großteil der ausländischen Kämpfer stammt aus arabischen Staaten wie dem Irak, Libyen oder Tunesien. Europäische Kämpfer stammen insbesondere aus Frankreich, Deutschland, Belgien, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Schweden und dem Westbalkan.

Verhinderung von Ausreisen

Der Bund verfolgt im Rahmen seiner Zuständigkeit einen ganzheitlichen Interventionsansatz. Dieser reicht von der Beratung als Maßnahme der Deradikalisierung bis zu gesetzgeberischen Maßnahmen zur Abwehr der durch Reisen entstehenden Gefahren. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Verhinderung von Ausreisen zu.

Völkerrechtlich verbindliche Vorgaben
Der Bund kommt mit der neuen Regelung auch den völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der UN-Sicherheitsratsresolution 2178 vom 24. September 2014 nach: Alle Staaten sind gehalten, ausreiseverhindernde Maßnahmen zu treffen, um Bewegungen von Terroristen und terroristischen Gruppen zu verhindern.