Im Wortlaut
Themen: Schüsse in einem Kopenhagener Einkaufszentrum, Reise der Außenministerin nach Asien, G20-Treffen der Außenministerinnen und Außenminister, offener Brief des ukrainischen Botschafters, Energieversorgungssicherheit, konzertierte Aktion, COVID-19-Pandemie, Klimaschutzbericht, Umbau der Abteilung Heimat im BMI, Lage in Usbekistan, Lage in Libyen, Vorkassepraxis beim Kauf von Flugtickets, Äußerungen von Botschafter Melnyk zu Stepan Bandera, Gletscherabbruch in den Dolomiten, Reise des Bundeskanzlers nach Paris, Medienberichte über Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zu einer Kraftfahrzeugsteuerreform
35 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 4. Juli 2022
Sprecher: StS Hebestreit, Wagner (AA), Baron (BMWK), Lawrenz (BMI), Deffner (BMG), Zimmermann (BMUV)
Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
StS Hebestreit: Ich beziehe mich auf die furchtbaren Nachrichten über den Schusswaffenvorfall gestern Abend in einem Einkaufszentrum in Kopenhagen, bei dem mindestens drei Menschen zu Tode gekommen sind und es auch eine ganze Reihe von Verletzten gegeben hat. Diese abscheuliche Tat erfüllt uns mit tiefer Trauer um die Opfer. Im Namen der gesamten Bundesregierung sprechen wir allen Betroffenen unser tief empfundenes Beileid aus. Unsere Gedanken sind bei den Hinterbliebenen der Opfer. Den vielen Verletzten wünschen wir eine baldige und umfassende Genesung.
Wagner: Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenministerin Baerbock am Mittwoch, dem 6. Juli, zu einer mehrtägigen Reise nach Asien aufbrechen wird. Stationen ihrer Reise sind Indonesien, Palau und Japan.
In Indonesien nimmt die Ministerin am Treffen der G20-Außenministerinnen und -Außenminister teil. Das Treffen findet, wie Sie wissen, am 7. und 8. Juli auf Bali statt. Auf der Agenda des Treffens stehen die Stärkung des Multilateralismus sowie die Ernährungs- und Energiesicherheit. Außerdem wird die Ministerin am Rande des Treffens bilaterale Gespräche führen.
Im Anschluss reist Außenministerin Baerbock am 9. Juli nach Palau. Die Ministerin wird sich dort über die Auswirkungen der Klimakrise auf die Region informieren und sowohl über den Ausbau unseres Engagements gegenüber den pazifischen Inselstaaten insgesamt als auch über konkrete Möglichkeiten zur Kooperation mit Palau selbst sprechen. Als Inselstaat Mikronesiens ist Palau besonders vom Klimawandel betroffen. Insofern steht dieses Thema im Zentrum.
Am Sonntag, dem 10. Juli, wird Außenministerin Baerbock in Nagasaki in Japan das Atombombenmuseum besuchen und dort auch mit Überlebenden des Atombombenabwurfs auf Nagasaki sprechen.
Am Montag, dem 11. Juli, wird die Ministerin dann politische Gespräche in Tokio führen. Bei diesem Antrittsbesuch in Japan steht die Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit mit Japan gerade auch mit Blick auf die deutsche Indo-Pazifik-Politik im Fokus.
Frage: Herr Wagner, wird Herr Lawrow beim G20-Außenministertreffen vor Ort oder virtuell mit dabei sein? Und falls ja: Für wie schwierig halten Sie das?
Wagner: Dazu, ob Herr Lawrow Reispläne hat oder nicht, müssen Sie die russische Seite fragen. Für uns ist klar, dass die G20 ein zentrales Forum sind, um multilaterale Lösungen für drängende Probleme - zum Beispiel für die globale Ernährungskrise, über die wir schon oft gesprochen haben, oder auch für die Klimakrise - zu finden. Aber vor dem Hintergrund des brutalen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist allen bewusst, dass es kein G20-Gipfel wie jeder andere sein wird. Mit Blick auf eine mögliche Teilnahme von Außenminister Lawrow wird es natürlich auch kein „business as usual“ geben. Darüber sind wir in enger Abstimmung im G7-Kreis, und das ist auch den Ausrichtern Indonesiens sehr bewusst.
Zusatzfrage: Was bedeutet konkret „kein G20-Gipfel wie jeder andere“?
Wagner: Ein G20-Gipfel, der in der Zeit dieses brutalen Angriffskriegs gegen die Ukraine, in Europa, stattfindet und der dramatische globale Konsequenzen hat, über die wir hier schon öfter gesprochen haben, ist kein normaler Gipfel, bei dem man eine Agenda wie ein „business as usual“ abarbeitet.
Frage: Herr Wagner, können Sie sagen was das konkret bedeutet? Wir hatten es ja schon bei anderen Formaten im G20-Rahmen, dass, als der russische Vertreter gesprochen hat, einzelne westliche Länder den Raum verlassen haben. Ist so etwas auch vonseiten Frau Baerbocks geplant?
Wagner: Ich kann hier sagen, dass wir uns im G7-Kreis sehr einig sind, dass wir dem G20-Treffen wegen der Teilnahme von Außenminister Lawrow nicht fernbleiben werden. Das wird sich natürlich in den Abläufen vor Ort niederschlagen. Mehr kann ich zu dem Zeitpunkt an dieser Stelle nicht sagen.
Zusatzfrage: Und andersherum gefragt: Wäre es, sollte er teilnehmen, sogar möglich, dass es ein bilaterales Gespräch von Frau Baerbock mit Herrn Lawrow gibt?
Wagner: Ich wiederhole mich gern noch einmal, dass es angesichts des russischen Angriffskriegs kein „business as usual“ geben kann. Insofern steht ein Gespräch mit dem russischen Außenminister überhaupt nicht zur Debatte und ist auch nicht geplant.
Vorsitzende Buschow: Zu diesem Thema wurde von einem Kollegen eine Frage online eingereicht. Er schreibt, der ukrainische Botschafter sei über bekannte Persönlichkeiten aus Politik und Kultur verärgert. Dabei bezieht er sich wohl auf den offenen Brief zum Ende des Krieges in der Ukraine, der in den letzten Tagen diskutiert wurde und in dem es hieß, die Lieferung von Waffen werde den Krieg nicht beenden. Er fragt die Bundesregierung, was sie darüber denkt.
StS Hebestreit: Soweit ich weiß, wurde der Bundeskanzler vor einigen Tagen schon dazu befragt. Er hat noch einmal deutlich gemacht, dass er für die Haltung der Bundesregierung eine breite Unterstützung in der Öffentlichkeit erfährt.
Frage: Der DGB hat im Hinblick auf die Energieversorgung eine Art Preisdeckel ins Gespräch gebracht und vorgeschlagen, den Grundbedarf für Strom und Gas festzulegen und den Preis nur für den darüber hinausgehenden Bedarf zu erhöhen. Spielt das in den Überlegungen des BMWK oder vielleicht in der gesamten Bundesregierung eine Rolle? - Diese Frage geht auch an Herrn Hebestreit.
StS Hebestreit: Wenn ich es richtig sehe, hat der DGB dies auch mit Blick auf die heute beginnende konzertierte Aktion geäußert. Diese wird um 14 Uhr im Kanzleramt zusammenkommen. Gegen 16 Uhr wird es dann eine Pressebegegnung geben. Ich glaube, dies wird der Auftakt einer ganzen Reihe von Treffen sein. In diesem Kontext wird das wohl diskutiert werden. Aber es bringt nichts, einzelne Maßnahmen jetzt schon von dieser Stelle aus zu bewerten und das Für und Wider zu erörtern. Das soll dort stattfinden, um dies auch konstruktiv und vertraulich zu halten.
Es wird eine ganze Reihe von Veranstaltungen geben, bei denen es um ein Gesamtbündel an Maßnahmen gehen soll, weswegen ich es von dieser Stelle aus dabei bewenden lassen will.
Frage: Herr Hebestreit, Sie haben von einem Auftakt für eine Reihe von Gesprächen gesprochen. Bis wann soll es denn konkrete Ergebnisse dieser konzertierten Aktion geben?
Da Sie von einer Pressebegegnung sprachen: Stimmt es, dass dabei keine Fragen der Presse zugelassen sind?
StS Hebestreit: Wenn ich es richtig weiß, soll es drei Statements, des Bundeskanzlers, der Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und des BDA-Präsidenten, geben. Meines Wissens sind im Moment keine Fragen der Presse eingeplant. Aber darüber mache ich mich gern noch einmal schlau.
Nun zu der Frage, wann konkrete Ergebnisse zu sehen sein werden. Das ist für den Herbst vorgesehen. Aber nageln Sie mich jetzt bitte nicht fest, wann der Herbst beginnt und ab wann Sie mich fragen dürfen, wann sie denn endlich kommen. Ich glaube, es ist klar, dass wir über eine lange Strecke reden. Die Entscheidungen, die jetzt anstehen und die dort miteinander diskutiert werden, sind sicherlich so, dass man im Herbst schon Ergebnisse wird haben müssen. Deswegen sprechen wir über einen Zeitraum von wenigen Monaten.
Frage: Herr Hebestreit, auch die Aussagen des Kanzlers zu Einmalzahlungen sind interpretationsfähig. Befürwortet der Kanzler Einmalzahlungen zusammen mit Lohnerhöhungen, also nicht als Ersatz für stärkere Lohnerhöhungen, oder schließt er dieses Instrument aus beziehungsweise hält er es nicht für sinnvoll?
StS Hebestreit: Der Bundeskanzler hat gestern im Sommerinterview der ARD sehr deutlich gesagt, es stimme nicht, dass es sein Vorschlag gewesen sei, solche Einmalzahlungen steuerbegünstigt oder steuerbefreit vorzusehen. Ansonsten hat er eine Bewertung dieses Instruments genauso vermieden, wie ich es hier vermieden habe. Denn die Instrumente sollen ja dort miteinander diskutiert und das für und Wider soll abgewogen werden. Eine vorherige Positionierung erschwert es, so etwas in der nötigen konstruktiven Atmosphäre zu bewerten, weil es dann sofort heißt, man sei dafür oder dagegen, und dann muss man sich korrigieren oder umschwenken.
Insofern ist es gut, dass im Augenblick ein ganzes Bündel von Maßnahmen überlegt wird. Wenn die Bundesbank, die Wirtschaftsweisen, Gewerkschaften und Verbände gemeinsam mit wichtigen Vertretern der Bundesregierung zusammenkommen, geht es darum, in ein Gespräch zu kommen. Es ist immer hilfreich, ein solches Gespräch ergebnisoffen zu führen. Das Ziel ist klar, und der Weg dahin wird jetzt miteinander gefunden.
Zusatzfrage: Nun sind ja andere Teile der Koalition sehr viel offener, was die Erwartungen angeht. Teilt der Kanzler denn die Forderung, dass die Lohnerhöhungen in diesem Jahr kräftiger ausfallen sollten? Das ist ja sehr allgemein und würde die Höhe noch nicht festlegen. Aber ist das ein Weg, den er für sinnvoll hält?
StS Hebestreit: Der Bundeskanzler ist erfahren genug, um die Unabhängigkeit bei Tarifgesprächen nicht durch Wortmeldungen zu gefährden.
Frage: Er hat gestern im ARD-Sommerinterview auch gesagt, dass durch die Maßnahmen, die zum 1. Juli greifen, schon 90 % der Menschen entlastet wären. Dabei hat er sich explizit auf Berechnungen bezogen. Können Sie sagen, auf welcher Grundlage diese Berechnungen durchgeführt wurden?
StS Hebestreit: Bei der Klausur des Bundeskabinetts haben zwei Wirtschaftswissenschaftler, Herr Hüther und Herr Dullien, vorgetragen. Sie haben die beiden beschlossenen Entlastungspakete, die insgesamt ein Volumen von etwa 30 Milliarden Euro umfassen, bewertet und sind zu der Aussage gekommen, dass, soweit man es für dieses Jahr absehen kann, etwa 90 % der Zusatzkosten, die auf uns alle zukommen, abgegolten würden. Man muss ein bisschen vorsichtig sein. Das ist natürlich eine statistische Größe. Es wird immer Einzelfälle geben, bei denen das anders aussieht. Aber das ist die Grundlage für diese Aussage.
Zusatzfrage: Gab es auch Gegenmeinungen, anders lautende Berechnungen?
StS Hebestreit: Herr Dullien wie auch Herr Hüther, die, wenn man sie gemeinsam betrachtet, ein relativ breites Spektrum der Wirtschaftswissenschaften abbilden, kamen unisono zu diesem Eindruck. Diese beiden haben dort vor Ort vorgetragen. Insofern gab es niemanden, der dem hätte widersprechen können. Ich will nicht ausschließen, dass Wirtschaftswissenschaftler dies unterschiedlich bewerten. Aber dies ist die Grundlage für die Aussage des Bundeskanzlers gestern.
Frage: Können Sie etwas zu der Methode sagen, mit der bei der konzertierten Aktion gearbeitet werden soll? Wird es also auf der Strecke bis zum Herbst immer Treffen auf Chefebene geben, oder werden jetzt Arbeitsgruppen eingerichtet, an denen sich Mitarbeiter beteiligen? Wie hat man sich das vorzustellen?
StS Hebestreit: Dazu kann ich noch nichts sagen. Wie man in eine Arbeitsstruktur kommt, wird wohl heute ein Thema werden. Ich glaube nicht, dass es, so klug die Chefs und Chefinnen auch sind, ausschließlich auf Chefebene wird gehen können. Vielmehr wird es sicherlich eine darunter gelagerte Arbeitsstruktur geben. Wie diese genau aussehen kann, werden wir hoffentlich nach dem Treffen wissen, oder es wird in den nächsten Tagen mitgeteilt werden.
Frage: Ich frage auch zum Arbeitsprozess. Es sind Vertreter von Arbeitgeberverbänden, von Gewerkschaften, der Bundesbank, Wirtschaftswissenschaftler, aber zum Beispiel keine Verbraucherschützer dabei. Es geht aber um die Verbraucher. Inwiefern ist denn daran gedacht, auch Verbraucherschutzverbände in diesen Prozess einzubinden?
StS Hebestreit: Sie haben die Bundesregierung vergessen. Der Bundeskanzler und die Bundesminister Habeck, Lindner, Heil und Schmidt sind ebenfalls dabei. Insoweit ist eine breite Vertretung aller gesellschaftlichen Interessen gegeben. Aber irgendwo muss man eine Grenze ziehen. Sonst wird die Gesprächsrunde sehr groß, was nicht immer zur Effektivität beiträgt. Gleichwohl gibt es auch eine öffentliche Debatte, in der sich jene, die sich dort nicht ausreichend vertreten fühlen, zu Wort melden können. Die Zielvorstellung, die der Bundeskanzler, die die Bundesregierung für diese Aktion formuliert hat, ist klar umrissen, und damit steht fest, worum es geht.
Frage : Herr Hebestreit, welcher Wirtschaftsweise wird dabei sein? Das konnte ich auf die Schnelle nicht finden. Und wer repräsentiert bei dieser konzertierten Aktion die Beschäftigten, die in Branchen ohne Tarifbindung arbeiten?
StS Hebestreit: Von den Wirtschaftsweisen ist Prof. Monika Schnitzer mit dabei. Da wir Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände eingeladen haben, sind das naturgemäß jene, die vertreten sein können. Die Unternehmen, die nicht in Unternehmensverbänden organisiert sind, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, sind in diesem Fall nicht vor Ort vertreten. Gleichwohl geht es ja um die gleichen Interessen. Insofern werden deren Interessen mitgedacht.
Wir wissen um die Tarifbindung in Deutschland. Die Bundesregierung hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie für eine gesteigerte Tarifbindung in Deutschland steht.
Zusatzfrage : Die Menschen besonders in Ostdeutschland, die in Jobs arbeiten, bei denen es keine Tarifbindung gibt, sollen also auch eine Einmalzahlung bekommen?
StS Hebestreit: Ich werde mich jetzt nicht auf die Instrumentendebatte einlassen. Aber wenn Sie bei Ihrer Frage die Einmalzahlung weglassen, kann ich sagen, dass man, wenn es um die von den gestiegenen Energiekosten und von den Inflationsfragen Betroffenen geht, auch jene, die keine Tarifbindung haben, im Blick behalten wird.
Zusatzfrage : Zur historischen Perspektive: Es gab ja schon einmal eine konzertierte Aktion einer Bundesregierung, die gescheitert ist. Was hat man denn daraus gelernt?
StS Hebestreit: Ohne dass ich jetzt meinem Nebenfach der Geschichtswissenschaft frönen will: Diese konzertierte Aktion Ende der 60er-Jahre war meines Wissens auf mehrere Jahre angelegt. Irgendwann hat man die Zielvorstellungen, die man damit verbunden hatte, aus den Augen verloren. Insofern ist jetzt klar - das hat der Bundeskanzler relativ früh deutlich gemacht -, dass es ein sehr konzentrierter Prozess mit einer klaren Zielvorstellung, die wir benannt haben, und dass es auch ein überschaubarer Zeitraum sein wird. Es soll keine Dauereinrichtung sein, bei der sich alle gesellschaftlichen Gruppen im Gespräch mit der Bundesregierung versammeln, um über dieses und jenes zu reden. Vielmehr geht es um eine konkrete Perspektive für ein konkretes Problem, und es besteht die Hoffnung, dass man es in diesem Rahmen wird gut bewerkstelligen können.
Frage : Meine Frage bezieht sich auf das ursprüngliche Thema, die Energiepreise. Dazu habe ich eine technische Frage an Frau Baron. Gibt es inzwischen eine Lösung für das Embargo-Problem mit den Gasturbinen von Siemens? Soweit ich weiß, war man im Gespräch mit Kanada, ob die Ersatzteile oder reparierten Turbinen doch geliefert werden können.
Baron: Diese Gespräche laufen. Wir haben das Problem gegenüber Kanada adressiert und sind auch im Austausch mit der Europäischen Kommission.
Zusatzfrage : Haben Sie die Hoffnung, dass man es bis zu dem harten Downtime der Nord-Stream-1-Pipeline Ende des Monats lösen kann?
Baron: Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Gespräche dazu andauern. Über alles Weitere können wir jetzt nicht spekulieren. Es ist richtig, dass ab dem 11. Juli die regulären Wartungsarbeiten bei Nord Stream 1 anstehen. Das sind die Wartungsarbeiten, die in jedem Jahr anstehen. Natürlich stehen sie in diesem Jahr unter besonderen Eindrücken und Voraussetzungen. Aber es hilft uns jetzt nicht, darüber zu spekulieren.
Frage: Stichwort Uniper. Es gibt eine Agenturmeldung, der zufolge Uniper gestützt werden soll, dass dies auch gesetzlich verankert werden und dass dies im Endeffekt in Analogie zur Unterstützung von Lufthansa in der Corona-Pandemie gemacht und in einem entsprechenden Paragrafen des Energiesicherungsgesetzes verankert werden soll. Können Sie bestätigen, dass dies so sein wird, und wie wird das Ganze dann formuliert werden?
Baron: Hierbei möchte ich zwei Dinge trennen.
Zum einen geht es um das, was wir am Freitag schon besprochen haben. Es ist richtig, dass die Bundesregierung mit Uniper in Gesprächen über Stabilisierungsmaßnahmen ist. Hierzu der Hinweis: Es gibt eine bestehende Kreditlinie der KfW in Höhe von 2 Milliarden Euro gegenüber Uniper, die bislang noch nicht gezogen wurde. Es gibt also noch Liquiditätsmittel, die genutzt werden können.
Daneben laufen aktuell Ressortabstimmungen zum Energiesicherungsgesetz. Diesen kann ich nicht vorgreifen. Ich kann nur das Ziel beschreiben. Ziel ist es, sich für eine weiter angespannte Lage auf den Energiemärkten zu wappnen, um den Instrumentenkasten gut zu füllen und um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dabei ist es wichtig, dass Märkte und Energiemärkte funktionsfähig bleiben.
Frage: Frau Baron, vielleicht können Sie trotzdem sagen, was die bevorzugte Variante ist? Denn dieser Instrumentenkasten enthält ja ziemlich viele Instrumente. Auf die Lufthansa wurde eben hingewiesen. Das geht bis hin zu einer Kapitalbeteiligung. Ist innerhalb der Bundesregierung geklärt, ob man überhaupt eine Kapitalbeteiligung vorsehen sollte, oder ist dieser Weg innerhalb der Ampelkoalition eigentlich ausgeschlossen?
Baron: Zum Energiesicherungsgesetz laufen, wie gesagt, die Ressortabstimmungen. Wenn diese beendet und Beschlüsse gefasst sind, werden wir darüber informieren. Ich kann aber den Ausgang der Ressortabstimmungen nicht vorhersehen.
Auch laufen Gespräche mit Uniper über Stabilisierungsmaßnahmen. Wie diese Stabilisierungsmaßnahmen aussehen, kann ich auch nicht vorhersehen und kann dem ebenfalls nicht vorgreifen.
Frage: Ich habe zwei Fragen.
Zum einen geht es mir um die Energiebeschaffung. Es gibt Potenzial für Fracking auch in Deutschland. Gibt es im BMWK Ideen dazu, ob man dieses Potenzial heben möchte, und wenn ja, welches Potenzial sehen Sie überhaupt?
Zum anderen geht es mir um ein Versprechen, das Herr Habeck im März gegeben hat, dem zufolge Katar das Gas, das aus Russland fehlen könnte, kurzfristig ersetzen könnte. Wann tritt sozusagen diese Kurzfristigkeit ein?
Baron: Zunächst zur Ersatzbeschaffung. Es ist richtig, dass wir seit Monaten im engen Austausch mit der Wirtschaft und den Unternehmen sind, damit andere Lieferanten und Lieferwege gefunden werden. Es ist das klare Ziel, dass wir uns so schnell wie möglich aus der Klammer russischer Importe befreien. Daran arbeiten wir jeden Tag und mit allen Akteuren im engen Austausch. Die Verhandlungen über Verträge und das Schließen von Verträgen mit einzelnen Lieferanten ist Sache der Unternehmen. Auch insoweit laufen Verhandlungen und Gespräche. Zum Stand müssen Sie aber die Unternehmen fragen, da am Ende die Unternehmen verhandeln und nicht die Bundesregierung. - Soweit zu Ihrer Frage zu Katar.
Jetzt müssten Sie mich an Ihre erste Frage erinnern. Entschuldigung.
Zusatzfrage: Gibt es Überlegungen, Fracking in Deutschland wiederaufleben zu lassen, die Debatte noch einmal anzustoßen? Knapp 60 Milliarden Kubikmeter Gas wären förderbar, sagen zumindest Experten. Das ist ja nicht wenig.
Baron: Zum Fracking können eventuell die Ressortkollegen ergänzen. Wie Sie wissen, ist konventionelles Fracking in Deutschland erlaubt. Unkonventionelles Fracking unterliegt strengen Anforderungen des Wasserhaushaltsrechts und des Wasserhaushaltsregimes. Über die konkreten Genehmigungen entscheiden die Landesbehörden, die jeweils betroffen sind, vor Ort. Derzeit gibt es keine Pläne, das Wasserhaushaltsrecht zu ändern.
Frage: Frau Baron, es geht noch einmal um das Umwälzen der hohen Gaspreise auf die Verbraucher. Diese Maßnahme ist von der Bundesregierung ja noch nicht gezogen worden. Können Sie zeitlich eingrenzen, wann das kommen könnte? Es gibt Gerüchte, die Bundesregierung wolle damit bis nach der Wartung von Nord Stream 1 warten. Die Wartungsarbeiten werden, glaube ich, am 1. Juli abgeschlossen sein, und dann wird sich herausstellen, ob durch diese Pipeline wieder russisches Gas nach Westen fließt oder nicht. Können Sie beschreiben, wann die Bundesregierung so eine Entscheidung zu treffen plant?
Baron: Über künftige Rechtsregelungen, die ja noch in der Ressortabstimmung sind, kann ich natürlich keine Auskunft geben. Ich kann insofern nur sagen, was die Voraussetzungen des schon existierenden Anpassungsmechanismus in § 24 des Energiesicherungsgesetzes sind. Dieser erlaubt keinen Automatismus, sondern er muss immer unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen durch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur aktiviert werden. Das heißt, es gibt keinen Automatismus dafür, dass eine Regelung einfach so greift; vielmehr muss sie immer aktiviert werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Das Ziel all dieser Regelungen oder dieser Maßnahmen, die wir aktuell diskutieren, ist es eben, die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter zu gewährleisten und damit Märkte so lang wie möglich funktionsfähig zu halten. Wann dann welche Maßnahmen entschieden werden, kann ich jetzt nicht vorhersehen. Es geht aber darum, die Versorgungssicherheit im kommenden Winter zu gewährleisten.
Zusatzfrage: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Änderung des Energiesicherungsgesetzes, der Stabilisierung der Gasversorger und dieser Frage, sodass man, wenn man die Möglichkeit hat, Unternehmen wie UNIPER staatlicherseits besser zu stützen, die Preisweitergabeklausel auch nicht ziehen muss?
Baron: Auch das wird man sehen müssen. Wie gesagt, wir müssen unseren Instrumentenkasten so gut, wie wir können, für den nächsten Winter füllen. Wir alle wissen nicht, wie sich die Gaspreise entwickeln. Wir wussten vor sechs Monaten nicht, wie die Gaspreise heute sind, und wir wissen auch nicht, wie die Gaspreise in sechs Monaten sind. Deshalb kann man nur die Vorsorge stärken und den Instrumentenkasten so gut wie möglich füllen.
Frage: Zur Energieversorgung beziehungsweise Stromversorgung wieder an das Wirtschaftsministerium: Können Sie etwas zu der Aufforderung an Unternehmen sagen, sie mögen sich doch Notstromaggregate als Absicherung aufstellen?
Baron: Das kann ich gerne tun. Sie nehmen Bezug auf eine Antwort aus unserem Haus auf eine parlamentarische Anfrage. Diese ist in der Sache, sage ich einmal, eine Bezugnahme auf die Empfehlungen des Bundesamts für Katastrophenschutz. Da gibt es eben Empfehlungen, dass Industriebetriebe und Unternehmen in Bereichen der kritischen Infrastruktur Notfallpläne vorhalten müssen und in diesen Notfallplänen auch Notstromaggregate vorsehen müssen. Ich darf nur darauf hinweisen, dass das keine neuen Empfehlungen sind. Die aktuellen Empfehlungen auf der Webseite stammen aus dem Jahr 2019. Insofern ist das nichts Neues, sondern es sind eben Leitlinien, wie im Fall von Energiekrisen vorzugehen ist.
Zusatzfrage: Ich frage das deswegen, weil, wenn man das ernst nimmt, möglicherweise auch die Debatte über Atomkraft noch einmal neu angestoßen wird; denn bisher hatte Ihr Ministerium immer argumentiert, dass verlängerte Laufzeiten gar nichts mit der Gasversorgung zu tun hätten, weil es im einen Fall vor allem um Wärme und im anderen Fall um Strom geht. Wenn die Bundesregierung jetzt aber selber auch Stromlücken für denkbar hält, beeinflusst das dann nicht auch die Debatte über Atomkraft?
Baron: Noch einmal: Ich glaube, man muss die zwei Debatten voneinander trennen. Es gibt Leitlinien des Bundesamts für Katastrophenschutz aus dem Jahr 2019, die in den Notfallplänen der Unternehmen natürlich auch umgesetzt werden. Insofern ist das natürlich etwas, was Unternehmen, die kritische Infrastruktur betreiben, vorhalten.
Die Frage der Atomkraft haben wir hier ja mehrfach beantwortet. Nach unserer Einschätzung ist es eben so, dass wir uns vorbereiten müssen und vor allem dafür sorgen müssen, den Gasverbrauch zu reduzieren und in der Wärmeversorgung Möglichkeiten zu schaffen. Für die Wärmeversorgung helfen Atomkraftwerke nicht, Kohlekraftwerke hingegen schon.
Frage: Frau Baron, noch einmal zu der Wartung von Nord Stream 1: Das ist ja nichts Neues. In der Vergangenheit war es immer so, dass in diesem Zeitraum, in dem kein Gas über Nord Stream 1 kommt, Gas aus den Speichern entnommen worden ist. Ist das zutreffend? Wie soll das in diesem Jahr laufen? Denn das oberste Ziel ist ja, dass die Gasspeicher voll werden.
Baron: Das ist richtig, das war in den vergangenen Jahren so. Das hängt natürlich immer an den Witterungsverhältnissen; denn wenn die Sommertemperatur sehr hoch ist, dann ist der Bedarf an Gas geringer. Die Gasspeicher sind heute zu 61,9 Prozent gefüllt. Auch das ist wieder ein Anstieg im Vergleich zu den Vortagen - zwar ein langsamer Anstieg, aber immerhin ein Anstieg.
Alles Weitere müssen wir dann ab dem 11. Juli beobachten. Aber auch da möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Vor einigen Tagen haben wir die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen, und im Kontext dieser Ausrufung hat die Bundesnetzagentur Szenarien berechnet, in denen sie diese Wartungsarbeiten eingerechnet hatte. Die Wartungsarbeiten von Nord Stream 1 waren da also auf der normalen Basis wie in den Vorjahren eingerechnet und einkalkuliert.
Frage: Es gibt Berichte, dass Gas, das sich in der Nord-Stream-2-Pipeline befindet, möglicherweise von der Bundesregierung für die Nutzung mit angedacht wird. Würden Sie ausschließen, dass man dieses Gas nutzt - auf welchem Wege auch immer, Stichwort Nationalisierung -, gerade in der Zeit, wenn durch Nord Stream 1 kein Gas mehr fließt?
Baron: Diese Berichte kenne ich nicht im Detail und kann sie deswegen nicht kommentieren. Aber wie Sie wissen, ist die Nord-Stream-2-Pipeline nicht zertifiziert und nicht für den Betrieb zugelassen.
Frage: Wahrscheinlich an das BMI zum Stichwort Fachkräftemangel und erleichterter Zugang ausländischer Gastroarbeitskräfte in Analogie zu dem, was Sie an Flughäfen planen: Können Sie einmal konkretisieren, wie viele Gastrofachkräfte aus dem Ausland kommen sollen? Mit Blick auf Flughäfen hatte sich das ja vor allem auf türkische Fachkräfte fokussiert. Welche Länder haben Sie da im Blick? Ist das eine grundsätzliche Erleichterung? In welchem Zeitfenster soll das funktionieren und angegangen werden?
Lawrenz: Vielen Dank für die Frage. Das spielt ja auf eine Äußerung der Bundesinnenministerin am Wochenende in der dpa an, die auch viel in anderen Medien zitiert worden ist. Sie hat da auf Fragen der Arbeitsmigration hingewiesen und gesagt, dass es da bestimmte Nachholbedarfe gibt, dass wir einen Fachkräftemangel haben und dass die Bemühungen der Vorgängerregierung da noch verbessert werden können. Sie hat in diesem Zusammenhang eben auch Hotellerie und Gastro angesprochen.
Voraussichtlich an diesem Mittwoch befasst sich das Kabinett mit dem ersten Migrationspaket, das unter anderem Fragen des Chancenaufenthaltsrechts beinhaltet. Die Bundesregierung arbeitet auch weiterhin an diesen Fragen und plant, für den Herbst ein zweites Migrationspaket auf den Weg zu bringen, bei dem dann auch noch mehr Fragen zum Thema Fachkräfteeinwanderung Gegenstand sind.
Zusatzfrage: Da sind jetzt also keine Unternehmensverbände auf Sie zugekommen und haben gesagt „Wir haben den und den Mangel“, vergleichbar wie im Fluggastbereich?
Sie können jetzt nicht sagen, bis wann wie viele Fachkräfte einwandern sollen?
Lawrenz: Das kann ich, was Zahlen angeht, nicht untermauern. Bekannt sind natürlich die immer wieder in den Medien zu findenden Stimmen aus Verbänden und Wirtschaft, die allgemein auf das Problem des Fachkräftemangels in ganz vielen Branchen hinweisen.
Frage: An das Gesundheitsministerium: Wie ist der Stand beim Thema Bürgertests? Hat es das Gespräch zwischen den KVen beziehungsweise der KBV und Minister Lauterbach schon gegeben?
Deffner: Der Minister selbst hatte sich am Freitag dazu geäußert, dass er schon ein erstes Gespräch mit dem Vorsitzenden geführt hat. Anfang dieser Woche gehen die Gespräche noch weiter
Zusatzfrage: Was heißt Anfang der Woche?
Deffner: Das beginnt jetzt sozusagen. Den genauen Zeitpunkt kann ich nicht nennen, den kenne ich nicht.
Frage: An Herrn Hebestreit: Der Gesundheitsminister hat gestern - ich glaube, es war bei Anne Will - Schulschließungen im Herbst in Sachen Corona nicht ausgeschlossen, sondern als Ultima Ratio bezeichnet. Inwieweit würde der Bundeskanzler Schulschließungen nicht ausschließen?
StS Hebestreit: Wenn mich nicht alles täuscht, ist der Bundeskanzler dazu gestern im großen Sommerinterview der ARD gefragt worden und hat auch geantwortet. Dem muss ich nichts hinzufügen.
Frage: Noch einmal an das BMG: Am Wochenende sind Zahlen zu den Coronakosten aufgekommen; da war von 53 Milliarden Euro die Rede. Können Sie das noch einmal konkreter einordnen? Sind das jetzt alle Punkte, die die Coronabekämpfung angehen, oder was ist da nicht berücksichtigt worden? Mir ist aufgefallen, dass der Anteil für das Impfen relativ überschaubar ist. Können Sie das noch einmal einordnen?
Deffner: Ich habe den Bericht auch gelesen. Soweit ich das verstanden habe, haben die Kollegen und Kolleginnen zwei Zahlen addiert, nämlich das, was wir für Impfstoffbeschaffung ausgegeben haben, und das, was das Bundesamt für Soziale Sicherung als GKV-Ausgaben auf seinen Seiten bekanntmacht.
Zusatzfrage: Das heißt, das ist keine Zahl, mit der die Bundesregierung arbeitet? Oder ist das so, wie es zusammengerechnet worden ist, eine seriöse Zusammenfassung der bisherigen Coronakosten?
Deffner: Es ist nicht verkehrt, aber es ist sicherlich keine vollumfängliche Darstellung, weil es eben, wie gesagt, auf die Impfstoffbeschaffung und Ausgaben über die GKV bezogen ist.
Zusatzfrage: Und wenn Sie eine vollumfängliche Zahl nennen müssten?
Deffner: Das ist natürlich schwierig, denn die Pandemie ist ja noch nicht vorüber. Da kann ich im Moment keine komplette Zahl nennen.
Frage: Das Klinikum Kiel hat Notstand angemeldet, weil kaum noch Pfleger und Ärzte zur Verfügung stehen, weil alle zu Hause sind, vor allem auch wegen Quarantänemaßnahmen, viele davon unsymptomatisch. Gibt es Überlegungen, unsymptomatisches medizinisches Personal mit Maske in anderen Bereichen des Klinikums oder anderer Kliniken einzusetzen?
Deffner: Es gibt keine neuerlichen Überlegungen des RKI dazu. Das RKI gibt ja Empfehlungen ab. Wie die Länder dann letztlich damit umgehen, entscheiden diese selber; da müssten Sie in diesem Fall dann das Land Schleswig-Holstein fragen.
Frage: Noch einmal zu den Bürgertests: Es gibt ja einige Erwartungen, dass die Zahl der Positivfälle jetzt, seitdem die Tests für Normalbürger mindestens drei Euro kosten, drastisch nach unten gehen wird, weil sich viele Leute einfach nicht mehr testen lassen. Plant das Ministerium eine Art Überprüfung dieser neuen Regelung nach zwei, drei Wochen, weil die Grauzone dessen, was sich in dieser Pandemie in Deutschland abspielt, dadurch natürlich noch sehr viel größer wird?
Deffner: Die Tests sind ja ein Bestandteil von vielen. Das RKI beobachtet die gesamte Entwicklung sehr akribisch und genau und wird dann sicherlich auch entsprechende Ergebnisse in den Wochenberichten, in den täglichen Berichten etc. festhalten.
Zusatzfrage: Aber eine feste Überprüfung nach einer gewissen Zeit ist nicht vorgesehen?
Deffner: In der Testverordnung nicht, nein.
Frage : Angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Fälle im Moment ungefähr beim Hundertfachen dessen liegt, was man im Zeitpunkt des letzten Jahres hatte, würde ich gerne fragen: Wie charakterisiert das Ministerium den Stand der Pandemie in Deutschland im Moment? Ist das eine endemische Lage oder wie beschrieben Sie die Pandemie?
Deffner: Der Minister hat ja gesagt: Wir sind noch nicht in dem Stadium, dass wir von einer endemischen Lage sprechen können. Die Entwicklung in diesem Sommer ist natürlich nicht mit dem Vorjahr vergleichbar, weil es jetzt eine andere Variante gibt. Deshalb gibt es im Moment sehr viel höhere Inzidenzen. Das war bei den jetzigen Varianten ja sozusagen absehbar. Darauf, dass wir im Sommer auch höhere Fallzahlen haben werden, hat der Minister immer wieder hingewiesen.
Zusatzfrage : Gehen Sie davon aus, dass das allein an der Variante oder auch am Verhalten der Bürger liegt?
Deffner: Ich kann das nicht vollumfänglich abschätzen. Danach müssten Sie Epidemiologen oder das RKI fragen. Aber Fakt ist natürlich, dass die jetzige Variante BA.5, die inzwischen vorrangig in Deutschland kursiert, sehr viel infektiöser ist und sich daher auch sehr viel leichter ausbreitet, als es im letzten Sommer mit den damals kursierenden Varianten der Fall war.
Zusatzfrage : Ich habe eine Frage an das BMUV. Soweit ich weiß, musste der Klimaschutzbericht bis Ende Juni vorgelegt werden, und ich glaube, das ist bisher nicht geschehen. Ich wollte fragen, warum nicht.
Baron: Das müssten wir in der Tat beantworten. - Zum ganzen Dossier des Klimaschutzberichts und des Klimaschutzsofortprogramms laufen die Abstimmungen zwischen den Ressorts, und wir arbeiten mit Hochdruck daran. Aber natürlich brauchen wir erst eine Einigung zwischen den Ressorts, bevor wir etwas vorlegen können.
Zusatzfrage : Das Datum 30. Juni steht ja sogar im Gesetz. Können Sie denn erklären, warum diese gesetzliche Vorgabe nicht eingehalten wurde?
Baron: Ich müsste mich noch einmal erkundigen, wie die Fristen sind oder was die gesetzlichen Vorgaben sind. Das habe ich jetzt nicht genau im Blick. Jedenfalls müssen wir uns, wie gesagt, mit allen Häusern einigen, und dann können wir auch entsprechende Berichte vorlegen.
Frage : Wie sind denn die Sanktionen für diesen Gesetzesbruch?
Baron: Ich glaube, das ist eine Berichtspflicht, wenn ich es richtig im Kopf habe. Der Bericht ist vorzulegen. - Ich müsste nachschauen; das kann ich nicht beantworten.
Frage: Frau Faeser hat ja am Wochenende in dem schon zitierten dpa-Interview gesagt, sie habe zu Demokratiestärkung, Prävention usw. die Abteilung Heimat umgebaut. Können Sie das ein bisschen unterfüttern und sagen, wie dieser Umbau aussieht? Ist da also Personal von A nach B geschoben worden, oder wie muss man sich das vorstellen?
Lawrenz: Ich kann etwas dazu ausführen, wenn auch vielleicht nicht unbedingt zu den Personalangelegenheiten, die sich in der Abteilung Heimat abgespielt haben. Aber Sie wissen, dass es bestimmte Ressortveränderungen mit Beginn dieser Wahlperiode gegeben hat und dass zum Beispiel eine Unterabteilung, die den Bereich der Bauordnung betrifft, ins neue Bauministerium gewechselt ist. Anstelle dieses Stranges gibt es jetzt eine neue Unterabteilung, die sich insbesondere mit Prävention und politischer Bildung befasst. Das sind im Prinzip organisatorische Neuausrichtungen. Die Schwerpunktsetzung hat sich natürlich auch ein bisschen verändert. Heimatpolitik war in der Vergangenheit häufig sehr viel Strukturpolitik, sehr oft das Ausgeben von Fördermitteln. Jetzt wird sehr viel auf einen ganzheitlichen Präventionsansatz gesetzt, bei dem es um die Stärkung der Resilienz der Bevölkerung gegen Desinformation geht, damit man da einfach krisenfester wird.
Frage: Zur Strukturpolitik: Wo befindet die sich dann jetzt? Ich meine, es gibt Regionen in Deutschland, Stichwort „gleichwertige Lebensverhältnisse“; darauf hat Herr Seehofer damals sehr viel Wert gelegt. Befindet sich das dann noch bei Ihnen im Haus?
Lawrenz: Das befindet sich auch noch im Haus. Strukturpolitik und Fördermaßnahmen sind auch weiterhin zwei der Schwerpunkte. Da gibt es über die ganze Bundesregierung verteilt natürlich sehr viele Bereiche - das ist zum Teil sehr kleinteilig -, in denen Fördermittel ausgegeben werden, auch zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Frage: Herr Wagner, können Sie uns bitte eine Einschätzung dazu geben, wie Sie die Lage in Usbekistan einschätzen und was die Gründe für dieses Aufflammen von Gewalt in dem Land sind?
Wagner: Vielen Dank. – Ich kann Ihnen sagen, dass wir natürlich besorgt sind über die Eskalation von Protesten. Das betrifft ja eine autonome Provinz beziehungsweise Region Usbekistans, Karakalpakstan. Am 1. Juli kam es dort ja zu Ausschreitungen. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Lage jetzt erst einmal beruhigt. Aber wir beobachten die Situation natürlich weiter. Wir bedauern die Berichte über Tote und Verletzte. Es ist natürlich so, dass diesen Berichten über exzessive Anwendung von Gewalt nachgegangen werden muss. Ich kann an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, dass wir natürlich dem Dialog zwischen Regierung und Zivilgesellschaft und auch der Bedeutung von Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, um diesen Dialog zu fördern, eine hohe Bedeutung zumessen.
Zusatzfrage: Können Sie uns etwas zu Deutschen sagen, die möglicherweise betroffen sind oder sich in der Region aufhalten?
Wagner: Dazu liegen mir keine Informationen vor.
Vorsitzender Buschow: Dann nehme ich, wenn wir gerade beim Auswärtigen Amt sind, die Frage auf, die online gestellt wurde. Es geht um Libyen und die dortige Sicherheitslage. Er schreibt: Der Angriff auf das Parlament und der Straßenkrieg in einigen libyschen Städten, insbesondere in Tripolis, seien ein gefährliches Zeichen. Er fragt: Besteht die Absicht, eine neue internationale Konferenz in Berlin einzuberufen, um die Beschlüsse der internationalen Libyen-Konferenzen in Berlin wieder aufleben zu lassen?
Wagner: Vielen Dank auch für diese Frage. – Ich kann vielleicht noch einmal grundsätzlich sagen, dass die Sonderberaterin des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Libyen, Stephanie Williams, und von UNSMIL zuletzt beim Treffen der Präsidenten des Abgeordnetenhauses und des Hohen Staatsrats am 28. und 29. Juni in Genf wichtige Fortschritte erzielt haben. Jetzt gilt aber, dass Abgeordnetenhaus und der Hohe Staatsrat noch bestehende Meinungsverschiedenheiten ausräumen müssen. Ich kann Sie gern auf die Erklärungen verweisen, die auch der Libyen-Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amtes am Freitag in diesem Zusammenhang abgegeben hat. An diesen von dem Kollegen angesprochenen, teilweise gewalttätigen Unruhen zeigt sich noch einmal, dass es in der libyschen Bevölkerung eine große Unzufriedenheit über die politische Lage gibt. Wir verfolgen diese Lage natürlich sehr genau und rufen alle politischen Akteure auf, Frieden und Stabilität zu wahren.
Frage: Ich habe eine Frage mit Blick auf diese ganzen Flugausfälle an das Verbraucherschutzministerium, und zwar mit Blick auf das Thema der Vorkasse und darauf, dass die Airlines bei Flugausfällen quasi innerhalb von sieben Tagen die Kosten zu erstatten haben, was aber offensichtlich in den seltensten Fällen umgesetzt wird. Es gibt auch das Problem, dass der Kunde oder die Kundin dann eben proaktiv vorgehen muss. Gibt es in Ihrem Ministerium Pläne, das zu ändern, um im Endeffekt die Verbraucherrechte von Fluggästen noch einmal zu stärken?
Zimmermann: Dazu kann ich auf unsere Stellungnahme vom Wochenende verweisen, die vor allem darin bestand, an die Airlines zu appellieren, dass es sich hierbei um bereits bestehendes Recht handelt. Wir bewegen uns hier also nicht im Bereich von Kulanz, sondern die Fluggäste haben einen Anspruch darauf. Wir haben auch zum Ausdruck gebracht, dass wir hoffen, dass das mit diesem klaren, deutlichen Appell besser wird, und dass man ansonsten die Vorkassepraxis wird prüfen müssen. Aber in erster Linie hoffen wir, dass diese deutlichen Worte eigentlich ausreichend sein dürften, damit das jetzt besser wird.
Zusatzfrage: Das heißt, Sie haben jetzt erst einmal keinen Gesetzentwurf geplant. Richtig?
Zimmermann: Zum jetzigen Zeitpunkt arbeiten wir an keinem Gesetzentwurf.
Frage: Ich habe noch einmal zur Ukraine im weitesten Sinne die Frage an die Bundesregierung, wie die Bundesregierung die Äußerung der israelischen Botschaft bewertet, wonach die Äußerungen von Herrn Melnyk aus der letzten Woche zu Herrn Bandera eine Verharmlosung des Holocaust seien.
StS Hebestreit: Ich glaube, wir haben uns zu dieser Frage am Freitag auch nicht geäußert. Das sind Botschafteräußerungen, die für sich stehen. Die haben wir nicht zu bewerten. Genauso halten wir es mit den Äußerungen der israelischen Botschaft. Ich glaube, die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage ist klar.
Frage : Herr Hebestreit, Ihre Kollegin, Frau Hoffmann, hat das ja insofern bewertet, als sie geschrieben hat, dass dieses Interview sehenswert sei. Können Sie uns erklären, was genau daran aus ihrer Sicht sehenswert ist?
StS Hebestreit: Das kann ich tatsächlich nicht. Aber Frau Hoffmann wird in diesen Tagen auch an dieser Stelle sitzen, und dann können Sie sie selbst fragen. Klar ist, dass die Bundesregierung sich solcher Kommentare enthält und in diesen Fragen neutral bleibt. Das gilt auch auf Twitter.
Zusatzfrage : Sie meinen jetzt sicher nicht, dass Sie in der Frage neutral bleiben, ob - - -
StS Hebestreit: Ich meine, dass wir in der Bewertung journalistischer Beiträge neutral bleiben, ob wir sie nun gut oder weniger gut finden.
Zusatzfrage : Aber in der Frage, ob ein Völkermord stattgefunden hat oder - - -
StS Hebestreit: Dazu haben wir uns an dieser Stelle Anfang Januar ausführlichst geäußert und klar dargestellt, wie wir die Person Bandera einschätzen.
Frage: Herr Wagner, es gab ein schweres Gletscherunglück in Norditalien mit mindestens sechs Todesopfern. Inwieweit sind deutsche Staatsbürger unter den Opfern? Es heißt aus Italien, ein Mann und eine Frau aus Deutschland lägen auf einer Intensivstation in Italien.
Wagner: Ich kenne den allerletzten Stand jetzt nicht, aber was ich an dieser Stelle mitteilen kann, ist, dass die Bergungsarbeiten noch andauern und auch die Identifizierung von bereits geborgenen Toten und Verletzten letztlich noch nicht abgeschlossen ist. Das Generalkonsulat Mailand sowie unser Honorarkonsul in Bozen stehen mit den Behörden in engem Kontakt. Wir gehen derzeit davon aus, dass zwei deutsche Staatsangehörige unter den Verletzten sind.
Frage : Herr Hebestreit, zu dieser Reise nach Paris heute Abend zum Abendessen mit Präsident Macron: Können Sie erklären, warum das persönlich stattfindet, also weshalb er fliegt und man das nicht per Zoom macht? Das ist nämlich doch schon einiges an Aufwand, und es ist ja noch nicht einmal eine Pressekonferenz geplant.
StS Hebestreit: Ja, ich verstehe da Ihren Schmerz. Aber solche politischen Gespräche haben manchmal nicht allein den Zweck, dass man sich hinterher vor die Presse begibt und darüber berichtet. Das sind enge und vertrauensvolle Gespräche.
Wir haben das beim Nato-Gipfel in Madrid und in Elmau betont, und wir haben es auch vorher im Europäischen Rat betont: Gerade nach den vielen Monaten von Videokonferenzen in der Pandemie hat sich - auch bei uns allen, glaube ich - der Eindruck eingestellt, dass es schon einen Unterschied ausmacht, ob man virtuell oder im persönlichen Gespräch miteinander diskutiert. Solche Gespräche sind wichtig, sie schaffen Vertrauen und sie vertiefen Vertrauen. Man kann auch vertrauensvoll über Dinge sprechen, über die man über Leitungen und Videokonferenzleitungen nicht so sprechen kann.
Gleichzeitig ist es auch die Einladung des französischen Präsidenten in ein Restaurant nach Paris, wenn ich es richtig weiß. Es gehört sich nicht, so etwas abzusagen und zu sagen: Das machen wir am Telefon oder virtuell.
Ich kann Sie mit Blick auf die Frage des Klimaschutzes auch darauf hinweisen, dass alle Reisen der Bundesregierung klimaneutral gehalten werden. Das heißt, dass der CO2-Ausstoß ausgeglichen wird.
Gleichwohl - das ist das Positive aus der Pandemie - nutzen wir natürlich auch die deutlich verbesserte Versorgung mit Videokonferenzeinrichtungen. Nach Möglichkeit wird in den Fällen, in denen es nicht nötig oder wichtig ist, dass man sich direkt begegnet, auf so etwas zurückgegriffen. Insofern gibt es einen guten Ausgleich zwischen dem einen und dem anderen.
Zusatzfrage : Gehen Sie davon aus, dass die Leitungen - ich weiß nicht welche Technik Sie sonst nutzen, um mit dem französischen Präsidenten virtuell zusammenzukommen - abhörsicher sind, oder nicht? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie nicht zu hundert Prozent davon überzeugt.
StS Hebestreit: Es gibt auch Gespräche - dabei geht es gar nicht um Abhörsicherheit -, in denen man zwischen Staats- und Regierungschefs sehr vertraulich unter vier Augen und vier Ohren spricht, was in keinem virtuellen Format immer gewährleistet werden kann.
Frage : Fliegt diese Bundesregierung allgemein weniger als die vorherige?
StS Hebestreit: Ich denke, es ist ein bisschen zu früh, das zu beurteilen, weil wir uns zur Anfangszeit dieser Bundesregierung noch in einer pandemischen Lage befanden, in der viele Reisen gar nicht möglich waren. Ich könnte daher jetzt sagen, es sei weniger geworden. Aber ich weiß es nicht. Das müsste man einmal prüfen.
Grundsätzlich hat sich diese Regierung, wie ich es ja gesagt habe, auf die Fahnen geschrieben, dass man auf jeden Fall einen CO2-Ausgleich macht. Andererseits muss man auch sagen, dass nach zwei Jahren, in denen aufgrund des pandemischen Geschehens sehr, sehr wenige Begegnungen stattfinden konnten, eine große Notwendigkeit gerade auch für eine neue Regierung, die ihre neuen Counterparts kennenlernen muss, besteht, dort auch persönlich vorstellig zu werden.
Insofern - Sie sehen es - kann ich es nicht sagen. Das müssen wir abwarten.
Zusatzfrage : Kompensation ist das eine, aber gar nicht erst zu emittieren, das sollte ja das Ziel sein, oder? Ist das das Ziel der Bundesregierung, also weniger - - -
StS Hebestreit: Nein, das Ziel der Bundesregierung ist nicht, möglichst keine internationalen Kontakte zu haben oder - - -
Zusatz : Das war nicht die Frage.
StS Hebestreit: Doch, das wäre die Konsequenz aus Ihrer Frage gewesen. Wenn wir sagen: „Sie soll gar nicht erst emittieren“, dann hieße es ja, dass man diese Flüge nicht antreten kann, und das ist nicht das Ziel dieser Bundesregierung, aber sehr wohl, es bei jeder Entscheidung darüber, welchen Flug, welche Veranstaltung, welchen Staatsbesuch man macht, auch in den Blick zu nehmen.
Frage: Frau Baron, der Finanzminister hat vorgeschlagen, die staatlichen Subventionen für Elektroautos komplett auslaufen zu lassen. Jetzt gibt es Medienberichte, wonach Sie als BMWK an einer Reform der Kfz-Steuer arbeiten, um sozusagen die Subventionen zu ersetzen, und zwar soll für Autos mit hohen Emissionen viel mehr Kfz-Steuer gezahlt werden.
Inwieweit trifft das zu? Bis wann wird eine Lösung angestrebt?
Baron: Das kann ich nicht kommentieren. Ich kann noch einmal auf die Abstimmung zum Klimaschutzsofortprogramm zurückgreifen. Dieses Programm wird aktuell innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Dazu läuft die Ressortabstimmung.
Das schließt an meine Nachreichung an. Ich will etwas zum Klimaschutzbericht nachreichen und die Frage klären, welche Folgen es hat, wenn der Bericht nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Der Klimaschutzbericht ist ein rückblickender Bericht, in dem Stellung zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Erreichung der Ziele auf einzelnen Handlungsfeldern für das Jahr 2021 auf Basis der dann abschließend vorliegenden Daten für das Jahr 2021 genommen wird. Er ist zum 30. Juni vorzulegen. Das ist eine Informationspflicht gegenüber dem Parlament, dem Deutschen Bundestag.
Wir haben diese Frist in der Tat nicht einhalten können. Wir haben den Bundestag aber darüber informiert, dass dieser Bericht später kommen wird, noch einmal darauf hingewiesen, dass wir mit der Eröffnungsbilanz von Januar dieses Jahres schon erste Daten vorgelegt haben, und diese Daten noch einmal übermittelt.
Zur Frage der Rechtswirkung: Es ist eine Informationspflicht an den Bundestag, und der Bundestag wurde über die Verspätung informiert.