im Wortlaut
Themen: Lage im Iran, Bürgergeld, Fracking in Deutschland, Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken, Fracking, Energieversorgungssicherheit, Präsidentschaftswahl in Brasilien, Reise des Bundeskanzlers nach China, Impfkampagne „Ich schütze mich“, Veröffentlichung der NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes, Getreideexporte aus der Ukraine, Abschlussbericht der sogenannten Gaskommission, Brief der Bundesverteidigungsministerin an ihre schweizerische Amtskollegin in Sachen Freigabe von Gepard-Munition für die Ukraine, Verabschiedung des Cyber Security Act durch die Europäische Kommission
36 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 31. Oktober 2022
Sprecher: StS Hebestreit, Sasse (AA), Beylage-Haarmann (BMI), Ehrentraut (BMAS), Baron (BMWK), Hartmann (BMF), Stolzenberg (BMUV), Nübel (BMG), Alexandrin (BMDV), Thiels (BMVg)
Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
StS Hebestreit: Die Bundesregierung beobachtet die Lageentwicklung in Iran mit großer Sorge. Wir sind darüber bestürzt, dass bei den nun schon wochenlang anhaltenden Protesten wegen des Todes von Mahsa Amini zahlreiche friedlich demonstrierende Menschen ums Leben gekommen sind. Wir verurteilen die unverhältnismäßige Gewalt der iranischen Sicherheitskräfte gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten mit aller Schärfe.
Des Weiteren verurteilen wir die staatlichen Repressalien gegen Journalistinnen und Journalisten im Iran. Meinungs- und Pressefreiheit sind im Iran nicht gegeben. Wir nutzen unsere Möglichkeiten, um den Menschen beizustehen, die im Iran für ihre Rechte auf die Straße gehen. Wir begrüßen, dass die EU weitere Sanktionen gegen Iran erlassen hat, nicht zuletzt auch auf deutsche Initiative. Aktuell prüft die Bundesregierung weitere Maßnahmen, die allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht spruchreif sind. Deswegen kann ich das auch nicht weiter ausführen.
Frage: Meine Frage geht eher an das Auswärtige Amt als an Herrn Hebestreit. In der vergangenen Woche war die Frage inhaftierter deutscher Staatsbürger, teilweise Doppelstaatler, teilweise mit allein deutscher Staatsbürgerschaft, Thema. Haben Sie inzwischen überprüfen können, in welcher Relation das ist, also wie viele Doppelstaatler inhaftiert sind, wie viele allein deutsche Staatsangehörige, und wie der Stand der konsularischen Betreuung ist?
Sasse: Es bleibt bei meiner Aussage von vergangener Woche, dass sich die Zahl der inhaftierten deutschen Staatsangehörigen im mittleren einstelligen Bereich bewegt. Ich will an dieser Stelle auch noch einmal hervorheben - ich hatte das schon vergangene Woche ausgeführt -, dass die Iraner zwar möglicherweise eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht anerkennen und diese Betroffenen ausschließlich als Iraner ansehen, aber für uns die Betroffenen natürlich auch deutsche Staatsangehörige sind und sie dementsprechend von uns auch konsularisch betreut werden, wo dies möglich ist.
Zu einem Verhältnis kann ich Ihnen im Moment keine weiteren Angaben machen. Wie gesagt, bleibt die Lage in Iran unübersichtlich. Wir sind daran, aber genau ins Verhältnis setzen kann ich diese Zahlen im Moment nicht.
Zusatz: Aber es müsste Ihnen doch eigentlich möglich sein, bei den Namen, die Sie als Inhaftierte kennen, festzustellen und dann auch mitzuteilen, ob es sich um doppelte Staatsangehörigkeit oder einfache Staatsangehörigkeit handelt.
Sasse: Mit den Fällen inhaftierter deutscher Staatsangehöriger, von denen wir wissen, ist unsere Botschaft befasst. Dieses Befasstsein beinhaltet auch, dass man genau weiß, ob eine doppelte Staatsangehörigkeit vorliegt oder nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.
Frage: Herr Hebestreit, Frau Sasse, noch einmal zu den Sanktionen, zum Zeitplan, damit wir das einordnen können, auch wenn Sie sagen, dass Sie dazu jetzt keine weiteren Angaben machen könnten: Auf welches Zieldatum steuert eine Entscheidung hin, auf die nächste Sitzung der Außenminister? Wie ist da der Stand?
StS Hebestreit: Ich verstehe Ihr Interesse, aber dazu kann ich nichts Konkreteres mitteilen.
Sasse: Ich kann dem, was Herr Hebestreit gerade gesagt hat, nicht viel hinzufügen. Sie wissen, dass wir bei dem Thema sehr engagiert sind, alle Optionen prüfen und hierüber mit unseren europäischen Partnern im Gespräch sind.
Zusatzfrage: Ich habe nach einem Zeitplan gefragt. Gibt es noch keinen Plan, bei welchem Treffen man eine Entscheidung haben will?
Sasse: Über einen Zeitplan können wir Ihnen nichts berichten.
Frage: Frau Sasse, noch einmal zu den Inhaftierten: Wird aktuell im Iran ein deutscher Staatsangehöriger konsularisch betreut?
Sasse: Vielleicht noch einmal zur Klarstellung - ich weiß nicht, ob ich die Message nicht so ganz deutlich formuliert habe -: Unsere Botschaft in Teheran bemüht sich selbstverständlich um konsularischen Zugang zu allen deutschen Staatsangehörigen, die inhaftiert sind, seien es anerkannte Doppelstaater oder allein deutsche Staatsangehörige. Konsularischer Zugang bedeutet, dass man mit den Betroffenen, wo dies möglich ist, in direktem Kontakt ist oder Kontakt über Angehörige oder Anwälte hat.
Zusatz: Das ist mir klar.
Sasse: Dann verstehe ich Ihre Frage nicht.
Zusatz: Sie haben immer gesagt, bei Doppelstaatlern sei das Problem, dass der Iran diese Menschen ausschließlich als Iraner ansieht, sodass die konsularische Betreuung dieser Menschen schwierig sei. Aber bei nur Deutschen ist die Sache ja klar. Da muss es ja konsularische Betreuung geben. Dementsprechend möchte ich wissen, ob aktuell konsularisch betreut wird. Denn das bringt uns dann ein bisschen.
Sasse: Unsere Botschaften in aller Welt - das muss ich vielleicht noch einmal ganz breit formulieren -, leisten deutschen Staatsangehörigen immer konsularische Betreuung. Das betrifft auch Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige inhaftiert sind. Selbstverständlich ist vor dem Hintergrund unsere Botschaft in Teheran mit Fällen befasst, in denen deutsche Staatsangehörige in Iran als ausschließlich deutsche Staatsangehörige oder als Doppelstaater inhaftiert sind. Soweit es möglich ist, bemüht sich die Botschaft um Zugang und betreut die Betroffenen konsularisch.
Frage: Frau Sasse, ich denke, die Frage von dem Kollegen war weniger spektakulär als Sie dachten. Daher will ich sie aus meiner Perspektive konkretisieren. Die Frage ist doch, ob sich der Iran dem klassischen konsularischen Verfahren grundsätzlich entgegenstellt oder ob momentan eine konsularische Betreuung auch von Deutschen dort überhaupt möglich ist.
Sasse: Das kann man so pauschal nicht sagen, weil es natürlich auch davon abhängt, wo sich die betroffenen Personen aufhalten. Das Land ist nicht klein. Es geht darum, dass es sich um verschiedene Institutionen handelt, in denen die Betroffenen inhaftiert sind. Es geht um Zugangsfragen, die ich, denke ich, schon geschildert habe. Das heißt, da, wo es möglich ist - das betrifft örtliche Zusammenhänge ebenso wie inhaltliche Zusammenhänge -, leistet unsere Botschaft selbstverständlich wie in allen Ländern der Welt konsularische Hilfe. Das betrifft Betreuung Inhaftierter.
Zusatzfrage: Heißt das, dass sich der Iran dem nicht pauschal versperrt und es also Fälle gibt, in denen das auch weiterhin stattfindet, wenn es um ausschließlich deutsche Staatsbürger geht?
Sasse: Richtig.
Frage: Bewertet die Bundesregierung die Proteste in Iran als Volksaufstand?
StS Hebestreit: Nein, eine solche Bewertung nehmen wir nicht vor. Wir beobachten das und sehen die Demonstrationen. Aber wir haben keine Definitionshoheit. Wir beobachten das sehr genau. Alles, was ich dazu zu sagen hatte, habe ich gesagt.
Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass die iranische Führung hier in Deutschland gegen Kritiker des Regimes in Teheran vorgeht?
Beylage-Haarmann: Sie wissen, dass wir uns zu nachrichtendienstlichen Erkenntnissen hier nicht äußern. Damit sagen wir nicht, ob Erkenntnisse vorliegen oder nicht.
Zusatzfrage: Es ging mir weniger um die Nachrichtendienste, sondern darum, ob Polizeibehörden Erkenntnisse darüber haben, dass gegen Dissidenten vorgegangen wird, und ob es in diesem Zusammenhang möglicherweise auch Verfahren gibt.
Beylage-Haarmann: Dazu liegen mir keine Erkenntnisse vor.
Frage: Betrachtet das BMI mit seinen nachgeordneten Behörden oppositionell aktive iranischstämmige Menschen in Deutschland als momentan potenziell stärker gefährdet? Raten Sie dort zur Vorsicht, oder wie muss ich das betrachten?
Beylage-Haarmann: Das Innenministerium spricht keine Warnungen aus. Sie wissen, dass unsere Sicherheitsbehörden generell gegenüber allen Gefahren wachsam sind.
Frage: Meine Frage richtet sich an das BMAS. Es deutet sich an, dass sich die Einführung des Bürgergelds, die zum 1. Januar geplant war, verzögern könnte beziehungsweise dass das wegen der Debatte im Bundesrat nicht klappt. Was die Erhöhung der Regelsätze angeht, scheinen sich aber alle einig zu sein. Deswegen die Frage: Sehen Sie eine Möglichkeit, oder gibt es einen Plan B, wie zum 1. Januar zumindest die Regelsätze für Harz-IV-Empfänger erhöht werden können?
Ehrentraut: Danke für die Frage. Das Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren, sprich, auch im Bundesrat. Dort gibt es jetzt Debatten um die Einführung des Bürgergeldes. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich als Ministeriumssprecher das gern im parlamentarischen Verfahren belassen würde und die entsprechenden Äußerungen aus dem politischen Raum nicht kommentieren will.
Zusatzfrage: Gibt es irgendwelche Vorkehrungen, einen neuen Entwurf, was eine Regelsatzerhöhung für Hartz IV angeht, unabhängig von dem Bürgergeld?
Ehrentraut: Das müssten Sie die entsprechenden Fraktionen im Deutschen Bundestag fragen. Denn dort liegt der Gesetzentwurf, und dort müssten die Entscheidungen gefällt werden.
Frage: Gibt es laufende Gespräche zwischen dem BMAS und Vertretern der Union über dieses Thema außerhalb des parlamentarischen Prozesses?
Ehrentraut: Auch über interne Gespräche kann ich keine Auskunft geben.
Frage: Wäre es aus Sicht des BMAS sinnvoll, wenn die Erhöhung des Regelsatzes zum 1. Januar auf jeden Fall beschlossen würde, sei es im Kontext eines Bürgergeldes, sei es separat?
Ehrentraut: Ich möchte es vielleicht anders formulieren. Wir setzen natürlich alles daran, dass das Bürgergeld in Kraft tritt. Sie wissen, dass das die größte Sozialreform der letzten 20 Jahre ist, wie es der Minister gesagt hat. Es beinhaltet erhebliche Verwaltungsvereinfachungen, auch die Erhöhung der Regelsätze. Es sind ganz wichtige Punkte, die wir natürlich gern umgesetzt sähen. Ich verweise noch einmal darauf, dass dieses Gesetz laut Plan nicht eins zu eins am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, sondern dass das zeitversetzt geschehen wird, um auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter entsprechende Vorbereitungsmöglichkeiten zu geben.
Aber die Debatte wird jetzt, wie gesagt, im parlamentarischen Verfahren geführt. Wir haben namens der Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht. Die Entscheidungen müssten dort getroffen werden.
Zusatzfrage: Das war nicht meine Frage. Für die Betroffenen ist der zweite Teil des Begriffs wichtig, nämlich das Geld.
Deswegen wiederhole ich das: Wäre es aus Sicht Ihres Ministeriums sinnvoll und erstrebenswert, wenn wenigstens die Zahlung des von allen Seiten gewollten höheren Regelsatzes zum 1. Januar stattfinden könnte?
Ehrentraut: Ich habe Ihre Frage schon genau verstanden. Sie fragen nach einzelnen konkreten Punkten, die jetzt in der politischen Diskussion sind. Dazu muss ich leider weiterhin darauf verweisen, dass wir einzelne Punkte nicht kommentieren werden. Warum das Bürgergeld wichtig und notwendig ist, habe ich hier dargelegt. Das hat auch der Minister an verschiedenen Stellen wiederholt bekräftigt.
Frage: Herr Lindner hat sich am Wochenende wieder einmal für Fracking in Deutschland ausgesprochen. Frau Lemke hat darauf mit Ablehnung reagiert. Auch das BMWK ist dagegen. Wird dieses Thema innerhalb der Koalition diskutiert? Hat Herr Lindner damit eine neuerliche Debatte über die Energieversorgung eröffnet?
StS Hebestreit: Geht die Frage an mich?
Zusatz: Auch, ja.
StS Hebestreit: Ich kann darauf verweisen, dass der Bundeskanzler in der vergangenen Woche, glaube ich, in einem Interview zu dieser Frage befragt worden ist und darauf geantwortet hat, dass vergangene Bundesregierungen diese Themen auch schon aufgebracht hätten und es dort wegen sehr klarer Proteste seitens der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete auch nicht weiter verfolgt worden sei. Er hat dann darauf verwiesen, dass das auch nicht so schnell ginge, als dass es wirklich helfen könnte. Aber das hat er in einem sehr allgemeinen Zusammenhang geäußert. Ich sehe im Moment nicht, dass es innerhalb der Bundesregierung eine Debatte gibt. Allerdings nehme ich auch wahr, dass einzelne Vertreter der Bundesregierung dazu eigene Positionen formulieren.
Zusatz: Vielleicht noch das Wirtschaftsministerium?
Baron: Ich habe dem nichts hinzuzufügen und müsste noch einmal darauf verweisen, dass es um Fragestellungen im Wasserhaushaltsrecht geht, die nicht in unserer Zuständigkeit liegen.
Frage: Frau Baron, am Wochenende gab es eine Berichterstattung, dass der Minister nicht Empfehlungen aus seinem eigenen Haus gefolgt sei, was die Empfehlung zur Verlängerung von Laufzeiten angeht. Können Sie dazu Stellung nehmen?
Baron: Ich kann etwaige interne Vermerke und Dokumente nicht kommentieren. Aber ich will an dieser Stelle noch einmal darauf verweisen, dass es eine sehr klare Kabinettsentscheidung vom 19. Oktober gibt, die 19. Atomgesetznovelle, mit der das Thema entschieden ist und sich jetzt im parlamentarischen Verfahren befindet.
Im Übrigen kann ich darauf verweisen, dass es zu diesem Thema seit März dieses Jahres eine sehr lange Debatte gab und alle Ergebnisdokumente veröffentlicht sind. Das beginnt am 8. März mit einem ersten gemeinsamen Vermerk des BMUV und des BMWK und geht dann über einen ersten Stresstest der Übertragungsnetzbetreiber, der von März bis Mai gerechnet und dann veröffentlicht wurde.
Es gab dann über den Sommer Berechnungen zu einem zweiten Stresstest, dessen Ergebnis ebenfalls veröffentlicht wurde und Anfang September vorgestellt wurde. Am 27. September gab es das Eckpunktepapier mit den AKW-Betreibern, das ebenfalls veröffentlicht wurde. Am 19. Oktober gab es die 19. Atomgesetznovelle, die ebenfalls veröffentlicht wurde. Alle Ergebnisdokumente sind also sehr transparent veröffentlicht und für alle nachlesbar.
Zusatzfrage: Der Vorwurf, der im Raum steht, ist ja nicht, dass Sachen nicht veröffentlicht wurden, sondern dass die Prüfung überhaupt nicht ergebnisoffen stattgefunden habe, das heißt, dass Sie schon vorher wussten, was herauskommen soll, weil das politisch gesetzt war.
Baron: Nein, auch dazu noch einmal: Lesen Sie die Dokumente nach, alle Ergebnisdokumente sind veröffentlicht. Von März bis September hat sich natürlich die Sachlage weiterentwickelt. Ich erinnere noch einmal daran: Es gab einen ersten Stresstest der Übertragungsnetzbetreiber, der von März bis Mai 2022 berechnet wurde. Das Ergebnis dieses Tests war: Die Stromversorgungssicherheit ist gewährleistet, es braucht keine zusätzlichen Maßnahmen. Dann hat sich die Lage an den Energiemärkten sehr verändert - seit Anfang September fließt kein Gas mehr durch Nord Stream 1, die Lage der französischen AKWs hat sich verändert. Es gab dann einen zweiten Stresstest, vorgestellt am 5. September 2022 hier in der Bundespressekonferenz mit den Übertragungsnetzbetreibern, der dann andere Empfehlungen getroffen hat.
Insofern liegt zwischen März 2022 und dem Kabinettsbeschluss zur 19. Atomgesetznovelle vom 19. Oktober 2022 eine Sachlage, die sich verändert hat und dann natürlich auch andere Ergebnisse - siehe 19. Atomgesetznovelle - nach sich gezogen hat.
Frage: An das BMF und das BMU zum Thema Fracking:
Frau Hartmann, der Minister hat sich ja klar für Fracking ausgesprochen und auch gesagt, es wäre nicht verantwortbar, aus ideologischen Festlegungen auf Fracking zu verzichten. Hat sich der Minister denn vorher mit dem zuständigen Umweltministerium ausgetauscht, was für ideologische Festlegungen es dort mit Blick auf diesen Verzicht gibt? Falls ja: Hat es ihn dann nicht überzeugt?
An das BMU: Wie kompromissbereit sind Sie denn beim Thema Fracking?
Hartmann: Erst einmal vielen Dank für die Frage. Der Minister hat sich in der Tat wiederholt dafür ausgesprochen, sich bezüglich der Energiesicherheit in Deutschland breit aufzustellen. Die Äußerungen dazu haben Sie zitiert, die kennen Sie. Zu internen Gesprächen innerhalb der Bundesregierung möchte ich mich an dieser Stelle nicht äußern.
Stolzenberg: Kompromissbereitschaft setzt ja voraus, dass es Verhandlungen gibt. Wie wir gerade den Regierungssprecher gehört haben, gibt es darüber derzeit keine Verhandlungen innerhalb der Koalition; insofern erübrigt sich die Frage.
Was man festhalten kann, ist, dass Fracking in Deutschland verboten ist, und das aus gutem Grund. Es würde uns in der aktuellen Energiekrise auch keine Hilfe bieten. In der Zeit, in der wir diese Infrastruktur aufbauen - und damit würden wir eine fossile Infrastruktur zementieren -, hätten wir, glaube ich, viel mehr beim Ausbau der erneuerbaren Energien geschafft.
Zusatzfrage: Können Sie trotzdem nachvollziehen, warum der Finanzminister das fordert, obwohl es verboten ist?
Stolzenberg: Dafür müsste ich seine Quellen kennen, dazu kann ich nichts sagen. Ich kenne auch nur die Aussagen aus den Medien, und die kann ich nicht kommentieren.
Frage: An das BMF und an das BMUV: Verfügt die Bundesregierung über Informationen belegbarer Art, welche Mengen an Erdgas durch Fracking zusätzlich gewonnen werden könnten? So eine Einschätzung wäre Voraussetzung für die Beantwortung der Frage, für wie sinnhaft man so einen Vorstoß einschätzt. Von welchen Gasmengen, die durch Fracking zu gewinnen wären, gehen Sie also aus?
Hartmann: An der Stelle muss ich tatsächlich sagen, dass ich für das Finanzministerium spreche, und wir haben da fachlich keinerlei - –
Zusatz: Aber Sie sprechen hier doch auch für den Finanzminister, und der hat den Vorschlag gemacht. Insofern ist es doch nicht unbillig, Sie als diejenige zu fragen, die hier für den Minister stellvertretend sitzt, auf welche Grundlagen und welche Perspektiven er sich dabei stützt.
Hartmann: Die Worte des Ministers stehen für sich, er hat da Quellen, aber für das Finanzministerium kann ich fachlich sagen, dass ich mich hierzu nicht weiter äußern kann.
Stolzenberg: Als Linktipp empfehle ich vielleicht noch einen Blick auf die Webseite der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, da wird regelmäßig darüber informiert. Es liegt tatsächlich nicht in unserem Ressortbereich, aber ich habe die Medien in den letzten Jahren gut beobachtet, und da kamen immer wieder Meldungen zu den Potenzialen.
Ich glaube aber, wichtig ist, dass es nicht nur um das Potenzial geht, sondern auch um die Frage: Wie kann Gas erschlossen werden, ohne dass das Klima und die Umwelt Schaden nehmen? Wenn das Schlagwort „umweltverträgliche Förderung“ fällt, dann kann man an der Stelle nur sagen: Erforderlich ist laut Gesetz für einen Einstieg ins Fracking eine Probebohrung beziehungsweise sind Erprobungsmaßnahmen in Deutschland, damit man wirklich in Deutschland weiß: Welche Wirkung hat das auf die Umwelt an den jeweiligen Orten, wo man ins Fracking einsteigen will?
Das heißt, man kann hier keinen Blankoscheck für eine Energieform geben und sagen: Die ist schon ökologisch, macht ihr mal. Das geht nicht. Es gibt gesetzliche Vorgaben, und die setzen Erprobungsmaßnahmen voraus. In den letzten Jahren hat es keine Probebohrungen gegeben, um unkonventionelles Fracking zu ermöglichen. Es hat unseres Wissens auch keine Anträge dazu gegeben. Insofern gibt es erst einmal kein Wissen dazu, wie umweltverträgliches Fracking in Deutschland aussehen könnte.
Frage: Herr Stolzenberg, ist denn die Haltung Ihres Ministeriums zum Verbot eine ideologische Festlegung?
Stolzenberg: So wie ich das verstehe, ist das Gesetz.
Zusatz: Herr Lindner spricht im Zusammenhang mit Ihrer Ablehnung ja von einer ideologischen Festlegung.
Stolzenberg: Ich kann mich nur auf das berufen, was ich weiß, und das Frackingverbot ist gesetzlich festgelegt.
Frage: Zum Thema Energieversorgungssicherheit an das Wirtschaftsministerium: Vom Seeheimer Kreis der SPD gibt es die Forderung, dass es eine staatliche LNG-Tankerflotte geben müsse, damit man aus der Versorgungssicherheit nicht gleich in eine neue Lieferabhängigkeit geraten kann. Gibt es bei Ihnen im Ministerium entsprechende Überlegungen, eine staatliche LNG-Tankerflotte aufzubauen?
Baron: Mir ist nicht bekannt, dass es solche Überlegungen gibt. Wir arbeiten ja, wie Sie wissen, an den Infrastrukturstrukturen auf anderer Ebene, nämlich an dem Infrastrukturausbau für sogenannte Flüssigerdgasterminals, was ja Flüssigerdgasschiffe sind, wo die Regasifizierung auf dem Schiff erfolgen kann. Da wird es ja fünf staatliche schwimmende Flüssigerdgasterminals geben, die Schritt für Schritt an den Start gehen sollen.
Zusatzfrage: Das wissen diejenigen, die diese Forderung erhoben haben, natürlich auch. Sie begründen diese Forderung ja eben damit, dass man nicht nur auf die Infrastruktur an der Küste gucken darf, sondern sich auch darum kümmern müsse, wie das LNG-Gas und später auch einmal Wasserstoff überhaupt nach Deutschland gelangen kann. Sehen Sie ein Bedürfnis für diese Debatte oder glauben Sie, dass der Markt das abdecken kann?
Baron: Wie gesagt, mir sind diese Überlegungen nicht bekannt. Wir fokussieren uns jetzt auf die Flüssigerdgasterminals, weil wir da ja sehen, dass Deutschland bisher keine eigenen Anlandeterminals hat, andere europäische Länder aber schon. Um das eben aufzuholen, liegt der Fokus der Arbeiten darauf. Wenn es dann um die Frage der restlichen Logistikflotte geht, müsste dieses Thema sicherlich noch einmal breiter in der Regierung besprochen werden.
Zusatzfrage: Ich möchte eine Frage an Herrn Hebestreit anschließen: Die Forderung ging aus der SPD ja auch an den Bundeskanzler. Würde der Bundeskanzler so einen Aufbau einer staatlichen Flotte unterstützen?
StS Hebestreit: Sie wissen ja, dass wir Wortmeldungen aus dem parlamentarischen Raum - und als solche möchte ich das definieren - hier grundsätzlich nicht kommentieren. Insofern kann ich Ihnen da auch keinen neuen Stand geben. Ich habe das heute Morgen auch gelesen, aber mehr weiß ich darüber auch nicht.
Frage: Herr Hebestreit, wir könnten wir bitte eine Reaktion auf die Wahl von Lula da Silva haben?
Gibt es Sorgen, dass Bolsonaro den Sieg von Lula da Silva nicht anerkennen wird?
StS Hebestreit: Der Bundeskanzler hat heute Morgen bereits Herrn Lula da Silva zu seinem Wahlsieg gratuliert und auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Brasilien seine Freude zum Ausdruck gebracht, insbesondere in Fragen von Handel und Klimaschutz. Die beiden kennen sich auch schon aus der Vergangenheit. Insofern blickt er da guter Zusammenarbeit künftig entgegen.
Natürlich sind wir, wie alle anderen auch, davon überzeugt, dass es dort eine friedliche Übergabe der Macht geben wird, so wie das in Demokratien üblich ist.
Frage: In dem Glückwunschtweet des Bundeskanzlers werden ja zwei Themen genannt, nämlich Handel und Klimaschutz, wenn ich es richtig sehe. Können Sie uns bitte einmal sagen, was genau die Hoffnung beim Thema Handel ist?
StS Hebestreit: Ich würde mich darauf zurückziehen, dass die Worte des Bundeskanzlers für sich stehen und ich sie hier nicht interpretiere. Ich glaube, es gibt eine ganze Bandbreite von Themen, die uns zusammen mit Brasilien bewegen. Brasilien ist eine große und wichtige Demokratie in Südamerika. Jetzt muss man abwarten - ich glaube, es sind noch zwei Monate bis zu einer regulären Amtsübergabe -, wie sich das weiter gestaltet. Dass man da international weite Felder der Zusammenarbeit hat, ist klar. Es ist aber noch zu früh, um da jetzt einzelne Faktoren auszukoppeln.
Zusatzfrage: Na ja, der Kanzler hat ja zwei Faktoren ausgekoppelt, nämlich Handel und Klimaschutz. Bei Klimaschutz leuchtet es mir ein. Geht es beim Handel möglicherweise um eine weitere Änderung des MERCOSUR-Handelsvertrages?
StS Hebestreit: Ich verstehe Ihr Interesse, dass ich diese zwei Punkte, die er genannt hat, weiter ausdifferenziere. Verstehen Sie aber bitte auch mein Interesse, dass ich das dezidiert im Augenblick nicht tue.
Frage: Herr Hebestreit, können Sie uns darlegen, nach welchen Kriterien die Gratulationen des Bundeskanzlers zu Wahlsiegen erfolgen? Bei einer Präsidentschaftswahl beziehungsweise der Wahl einer Premierministerin vor Kurzem erfolgte die Gratulation in Richtung Italien erst nach der Vereidigung, glaube ich. Hier erfolgte sie offenbar sehr direkt nach der Bekanntgabe des relativ knappen Wahlergebnisses. Gibt es da unterschiedliche Kriterien, oder warum ist es mal so und mal so mit der Gratulation?
StS Hebestreit: Erst einmal - um meiner Besserwisserei einmal nachgeben zu dürfen - war das in Italien eine Parlamentswahl, und nach dieser Parlamentswahl gibt es noch die Wahl der eigentlichen Premierministerin, die man im Parlament gewärtigen muss. Das ist bei einer Präsidentschaftswahl anders, da gibt es Direktkandidaten, die gewählt werden.
Zum Zweiten werden wir das immer von Fall zu Fall entscheiden. Sie haben sicherlich auch gesehen, dass viele andere Staats- und Regierungschefs in der Welt Herrn da Silva sehr frühzeitig zum Wahlsieg gratuliert haben, und das hat auch der Bundeskanzler.
Frage: Ja, das habe ich zur Kenntnis genommen. Im Fall von Italien hatte ich mich übrigens noch selbst korrigiert, dass es sich da am Ende um die Wahl zu einer Premierministerin handelt. Aber diesem Entscheiden von Fall zu Fall - mal so, mal so - müssen doch Kriterien zugrunde liegen?
StS Hebestreit: Ich habe Ihnen gerade ja auch dargelegt, dass die Ministerpräsidentin Meloni erst durch ihre Wahl im italienischen Abgeordnetenhaus beziehungsweise der Deputiertenkammer Ministerpräsidentin geworden ist, und erst dann gratulieren wir auch.
Im Fall von Brasilien ist es so, dass es eine Direktwahl war, bei der es zwei Kandidaten gab und sich der eine Kandidat durchgesetzt hat - wenn auch knapp. Insoweit braucht das da nicht zurückzustehen. Ich könnte Ihnen auch sagen, dass wir, glaube ich, auch dem französischen Präsidenten sehr früh zu seiner Wiederwahl gratuliert haben, der ebenfalls als Präsident direkt gewählt worden ist - Anfang Mai, wenn ich das richtig weiß.
Da muss man sich also die jeweiligen Stellen angucken, und da kommt es darauf an, ob es dann noch einen formalen Akt innerhalb des Regierungssystems braucht oder nicht.
Frage: Frau Sasse, Herr Hebestreit hat gerade die brasilianische Demokratie angesprochen. Bolsonaro gilt und galt als rechtsextrem. Wie froh ist denn die Außenministerin darüber, dass Herr Bolsonaro offenbar nicht weiter dieses Land regieren wird?
Sasse: Da kann ich es einfach machen: Zu den Wahlen und dem Ergebnis der Wahlen in Brasilien hat sich die Außenministerin heute Morgen auf ihrer Reise in Kasachstan geäußert. Insofern verweise ich Sie da auf diese Äußerung und außerdem auf einen Tweet, den wir auf dem Namenskanal der Außenministerin abgesetzt haben.
Zusatzfrage: Anders gefragt: Hat das Auswärtige Amt in den letzten Jahren einen Abbau von Demokratie in Brasilien unter Bolsonaro festgestellt?
Sasse: Wie gesagt, ich verweise Sie auf die Äußerungen der Außenministerin zum Thema Brasilien einschließlich dem Stand der brasilianischen Demokratie.
Frage: An Herrn Hebestreit: Der FDP-Generalsekretär hat heute Morgen den Zeitpunkt der Reise des Bundeskanzlers nach China kritisiert und als sehr unglücklich bezeichnet. Können Sie uns bitte noch einmal sagen, warum die Reise gerade zu diesem Zeitpunkt, also so kurz nach dem Parteitag der Kommunisten in China, stattfindet? Was sagen Sie zu dem Vorwurf aus der Ampelkoalition, dass diese Reise zu einem unglücklichen Zeitpunkt stattfindet?
StS Hebestreit: Wenn Sie mich jetzt dazu verleiten wollen, Äußerungen eines Generalsekretärs - der FDP in diesem Falle - zu kommentieren, dann muss ich da auf die übliche Formel zurückgreifen, dass wir Äußerungen aus dem parlamentarischen Raum grundsätzlich nicht kommentieren. Da will ich in diesem Fall auch keine Ausnahme machen.
Grundsätzlich ist es so, dass es die Zeitpläne und die Kalender gibt. Insoweit ist das ein Termin, der gefunden worden ist und den sowohl die chinesische Seite als auch die deutsche Seite für gangbar hielten. Jetzt wird diese Reise am Freitag stattfinden. Der Bundeskanzler ist in engen Gesprächen mit vielen zu dieser Reise - mit Fachleuten, im politischen Raum, mit den internationalen Partnern. Alles Weitere wird sich dann in den nächsten Tagen und auch nach dieser Reise ergeben.
Zusatzfrage: Darf ich kurz zu den internationalen Partnern nachfragen: Das heißt, er spricht sich vor der Reise mit Herrn Macron und auch mit Herrn Biden ab?
StS Hebestreit: Ohne dass ich diesen Gesprächen jetzt irgendwie inhaltlich eine Note geben wollte, können Sie sicher davon ausgehen, dass der Bundeskanzler mit allen relevanten Partnern über eine solche Reise spricht. Beispielsweise war er in der vorvergangenen Woche in Brüssel - dabei spielte das Thema der künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China auch eine Rolle, und an diese Diskussion hat sich in der internen Runde auch der Bundeskanzler beteiligt -, und das hat auch eine Rolle in dem Gespräch mit Emmanuel Macron in der vergangenen Woche - am Mittwoch war es, glaube ich - gespielt. Das hat auch in anderen Gesprächen eine Rolle gespielt. Auch mit dem US-Präsidenten steht er seit geraumer Zeit zu dieser Thematik in Kontakt.
Frage: Ich habe noch eine Frage an das BMG. Aus der CSU gibt es Kritik daran, dass es bei der laufenden Coronaimpfkampagne keine europäische oder europaweite Ausschreibung gab, sondern einfach die Agentur Brinkert Lück Creatives beauftragt wurde. Meine Frage ist: Stimmt das so? Wenn ja, warum gab es da keine Ausschreibung? Musste es keine Ausschreibung geben?
Nübel: Zunächst einmal kommentieren auch wir die Aussagen aus dem parlamentarischen Raum nicht. Ich kann Ihnen aber sagen, und das hat ja auch die „Bild“ geschrieben: Dass die neue Impfkampagne ohne Ausschreibung an die Agentur Brinkert Lück Creatives übertragen worden sei, ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass die Kampagne „Ich schütze mich“ über mehrere Rahmenvertragsagenturen des Bundes abgewickelt wird, und der Zusammenarbeit mit diesen Agenturen vorgeschaltet waren ordentliche Ausschreibungsverfahren.
Zusatzfrage: War das eine europaweite Ausschreibung?
Nübel: Dazu kann ich gerade nur sagen, was ich gesagt habe: Der Zusammenarbeit mit diesem Agenturen vorgeschaltet waren ordentliche Ausschreibungsverfahren.
Frage: Zuerst vielleicht an Herrn Hebestreit und vielleicht auch an das Innenministerium: Finden Sie die in der Jan-Böhmermann-Sendung „ZDF Magazin Royale“ geleakten NSU-Akten aus Hessen richtig? Ist das Teil der Aufklärung?
Wie bewerten Sie das inhaltlich? Es steht ja darin, 0,4 Prozent der Akten seien nicht mehr auffindbar. Relativ peinlich, könnte man sagen, für den Verfassungsschutz. Wie würden Sie das beurteilen?
StS Hebestreit: Ich kann zu dem konkreten Fall nichts sagen. Damit habe ich mich jetzt über das Wochenende hinweg nicht intensiver beschäftigt. Ich glaube, es ging vor allem um die Akten in Hessen, also nicht die des Bundes. Grundsätzlich würde ich schon sagen, dass es aus guten Gründen Einstufungen von Akten gibt und dass Verstöße gegen so etwas erst einmal nicht Schule machen sollte, vielleicht so herum, unabhängig davon, ob das jetzt positiv oder negativ ist. Für den Umgang mit Akten gibt es Regeln, und darauf muss sich eigentlich auch jeder verlassen können.
Zum konkreten Fall müssen Sie sich wahrscheinlich insbesondere an die hessischen Kolleginnen und Kollegen richten, die da im Zentrum der Darstellung liegen. Aber ich weiß nicht, ob das Innenministerium dazu noch zusätzlich etwas beizutragen hat.
Beylage-Haarmann: Auch wir würden Sie auf die hessischen Behörden verweisen. Wir haben keine eigene Einschätzung zu dem Inhalt. Das, was Herr Hebestreit zu der grundsätzlichen Veröffentlichung ausgeführt hat, würden wir auch so einschätzen.
Zusatzfrage: Nachfrage an das Innenministerium: Heißt das, Sie finden - Herr Hebestreit hat es ja auch schon angedeutet - es gefährlich beziehungsweise problematisch, wenn solche Akten öffentlich werden?
Können Sie vielleicht auch beschreiben, inwiefern die Arbeit des Verfassungsschutzes dadurch beeinträchtigt werden soll? Das ist ja angeblich der Vorwurf?
Beylage-Haarmann: Grundsätzlich ist es so, dass es ja Gründe für eine Einstufung von Akten gibt. Bevor Akten eingestuft werden, werden die entsprechenden Voraussetzungen für eine Einstufung geprüft. Das ist dann in jedem Einzelfall eben eine ganz konkrete Prüfung.
Grundsätzlich gilt, wenn eingestufte Akten veröffentlicht werden, dass unter Umständen damit zu rechnen ist, dass daraus etwas über die Arbeitsweise von Sicherheitsbehörden abzuleiten ist, und das ist für die Arbeit der Sicherheitsbehörden eine Gefahr und ein Hindernis.
Frage: An das BMI: Es ist interessant, was Sie jetzt sagen, weil ich mich an eine PK mit Frau Faeser vom 15. März dieses Jahres erinnere. Da hat sie auf die Frage von mir geantwortet, dass sie ganz klar für die Offenlegung der hessischen NSU-Akten ist. Ich höre jetzt nicht heraus, dass sie sich darüber freut.
Beylage-Haarmann: Die Ministerin hat sich zu dieser konkreten Form der Veröffentlichung nicht geäußert.
Zusatzfrage: Das wäre vielleicht passend, weil sie ja auch in ihrer Zeit davor in Hessen immer ganz klar für eine komplette Transparenz der NSU-Akten war. Jetzt haben wir mehr Transparenz. Sie hat Offenlegung gefordert. Jetzt sind neue Akten da, und - - –
StS Hebestreit: wenn ich da - - –
Zusatzfrage: Darf ich kurz auch ausreden –
StS Hebestreit: Aber klar!
Zusatzfrage: - und die Frage an das BMI richten? Sie können ja danach etwas sagen. - Darum würde uns dann interessieren, was die Ministerin jetzt sagt.
Vorsitzende Wefers: Wer möchte starten?
StS Hebestreit: Die Frage ging an das BMI. Ich ergänze das dann gerne.
Beylage-Haarmann: Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sich eine Äußerung der Ministerin wünschen. Ob sich die Ministerin äußert, entscheidet sie dann.
StS Hebestreit: Ich wollte nur auf den Unterschied dazu hinweisen, ob man Akten in einem regulären Verfahren transparent veröffentlicht. Dabei geht man anhand von Regeln für die Einstufung von Akten und dann auch für die „Entstufung“ von Akten vor, die es gibt und die die Kollegin ja eben schon ausgeführt hat. Es muss genau geschaut werden, ob darin dann Informationen enthalten sind, die die Rechte Dritter betreffen, auch unbeteiligter Dritter. Die Variante, das auf anderen Wegen zu veröffentlichen, ist dann ein ungeregeltes Verfahren, das nicht mit dem Wunsch der Innenministerin nach maximaler Transparenz gleichzusetzen ist, auch wenn ich verstehen kann, dass man das miteinander verwechselt.
Frage: Schöne Überleitung! Denn genau das ist ja die Frage, die sich anschließt: Wenn Frau Faeser doch für die geregelte Offenlegung derartiger Akten und vielleicht auch eine, wie ich sagen will, etwas kürzere Sperrfrist für die Akten ist, was man ja auch aus ihren ehemaligen Äußerungen herauslesen könnte, dann wäre es ja vielleicht Sache des BMI, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Gibt es Arbeiten an Änderungen eben der Regularien für die Einstufung von Unterlagen, bei denen es ja bislang so ist, dass immer die einstufende Stelle darüber entscheidet, wie etwas eingestuft wird? Das scheint ja im Fall des hessischen Verfassungsschutzes in erster Linie ein Schutz des hessischen Verfassungsschutzes gewesen zu sein.
Beylage-Haarmann: Von solchen Arbeiten ist mir hier jetzt nichts bekannt. Ich nehme diese Frage aber gerne noch einmal mit.
Frage: Herr Hebestreit, in anderen Formen von Veröffentlichungen und Informationszugängen gab es auch einmal den Begriff der klammheimlichen Freude. Können Sie ausschließen, dass in Kreisen der Bundesregierung über die jetzige, nicht regulierte Form der Veröffentlichung so etwas wie klammheimliche Freude empfunden wird?
StS Hebestreit: Jetzt sind wir beide alt genug und wissen, in welchem Zusammenhang der Begriff „klammheimliche Freude“ - ich glaube, in den Siebzigerjahren - entstanden ist. Ich glaube, es ging damals sogar um Gefahr für Leib und Leben oder noch mehr. Deswegen halte ich es für nicht ratsam, diesen Begriff in diesem Zusammenhang zu benutzen oder zu wählen. Grundsätzlich ist es so, dass diese Bundesregierung insgesamt sehr regelkonform arbeitet und alle Veröffentlichungen, die den Regeln nicht entsprechen, nicht begeistert zur Kenntnis nimmt.
Frage: Es geht um die Getreideexporte aus der Ukraine. Ich bin mir nicht ganz sicher, wer dafür das richtige Ministerium ist. Die französische Regierung hat gesagt, dass sie einen Export auf dem Landweg ermöglichen möchte. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob die Bundesregierung in diese Planungen involviert ist und ob es entsprechende Planungen auch auf EU-Ebene gibt.
StS Hebestreit: Ich kann vielleicht einmal anfangen, und dann können wir etwas ergänzen. - Ich weiß, dass es auch vor dem Zustandekommen dieses Getreideabkommens immer wieder Diskussionen gegeben hat, auch auf europäischer Ebene. Das hat unter anderem damit zu tun, dass man auf unterschiedlichen Spurweiten unterwegs ist, wenn man auf Eisenbahntransporte setzt. Es gibt einen Transport, der relativ bald über, glaube ich, Rumänien und dann über die Donau abgewickelt werden wird, und es gibt auch Überlegungen, andere, eher an der Ostsee beheimatete Häfen zu nutzen.
Grundsätzlich ist zum Getreideabkommen zu sagen, dass es sehr erfolgreich gewesen ist, dass auf diese Weise 9,8 Millionen Tonnen - 9,8 Millionen Tonnen scheinen mir zu wenig zu sein; ich schaue gleich noch einmal nach, wie viele es genau sind - transportiert werden konnten und außer Landes geschafft wurden, dass, Hunger als Waffe einzusetzen, etwas zutiefst Verabscheuenswürdiges ist, dass unser Aufruf auch an die russische Seite geht, die ja zunächst von einem Aussetzen dieses Getreideabkommens gesprochen hat, zu diesem Abkommen zurückzukehren und auch dem Gedanken einer Verlängerung dieses Abkommens nahezutreten. Das sind die Punkte, die ich Ihnen im Augenblick nennen kann. Jetzt werde ich Ihnen gleich noch die Zahl nennen, damit die nicht falsch im Raum steht. Dafür muss ich mich einmal schlaumachen. – Frau Sasse kann ergänzen, umso besser!
Sasse: Ich glaube, ich kann hinsichtlich der Zahl aushelfen. Nach aktuellem Stand hat das von den Vereinten Nationen vermittelte Getreideabkommen mehr als 7 Millionen Tonnen Getreide auf die Weltmärkte gebracht. An der schieren Menge erkennen Sie, wie wichtig es ist, dass Getreide auf dem Seeweg aus der Ukraine heraus transportiert werden kann. Auch dazu hat sich die Außenministerin sowohl über Twitter als auch gestern Abend in einer Sendung im Fernsehen geäußert.
Herr Hebestreit hat ausgeführt, welche Herausforderungen es auf dem Landweg gibt. Die gibt es weiterhin, auch wenn wir uns natürlich bemühen, solche Möglichkeiten, also die dieses Landwegs, eben auch zu nutzen. Aber wichtig ist vor allem, dass jetzt Weitertransporte über den Seeweg möglich bleiben, und dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein. Wir begrüßen insofern auch sehr, dass sich der Generalsekretär der Vereinten Nationen umgehend eingeschaltet hat, um hier zu vermitteln und eine Ausfuhr wieder möglich zu machen.
Alexandrin: Dann bleibt mir gar nicht mehr so viel zu ergänzen. Die EU-Initiative, die Sie bereits angesprochen haben, nennt sich „Solidarity Lanes“. Hieran ist auch Deutschland beteiligt. Es geht eben darum, alle verfügbaren Möglichkeiten zu nutzen, das Getreide auf den Weltmarkt zu bekommen. Dazu zählt eben auch der Landweg. Dazu zählt insbesondere die Schiene. Da stehen wir aber, wie Herr Hebestreit auch schon gesagt hat, eben vor verschiedenen Herausforderungen, die aber sich im Lösen befindlich sind.
Letztendlich bleibt aber gesagt: Der Weg, aus der Ukraine die Nordseehäfen anzusteuern, ist eben der längste und damit auch der aufwändigste und teuerste Weg. Das heißt, die kürzeren Wege sind die, die hier eben aktuell bevorzugt werden. Das ist zum einen der über den Hafen Constanta in Rumänien und von dort weiter über das Binnenschiff. Hauptaufgabe ist, das Getreide aus dem Land zu bekommen und von dort aus dann zu verteilen. Das geht logistisch immer am schnellsten mit der nächstgelegenen Option.
Zusatzfrage: Ich habe eine kurze Nachfrage, um es richtig zu verstehen: Gibt es jetzt also keine neue Initiative? Das ist der Eindruck, den die französische Regierung nach den jetzigen Kündigungen erweckt hat.
Alexandrin: Ich kann jetzt nicht für die französische Initiative sprechen. Ich kann nur sagen, dass permanent an den europäischen „Solidarity Lanes“ gearbeitet wird, und es finden auch weiterhin Transporte auf dem Landweg statt. Was ich nur sagen will, ist, dass wir eben die neue Möglichkeit über den Seeweg hatten. Die wird eben genutzt, weil sie eben die effizienteste Lösung ist. Es ist wesentlich effizienter, dort direkt die Häfen zu nutzen, als das Getreide erst auf dem Landweg zu den Nordseehäfen zu schaffen, um von dort aus dann wieder beispielsweise in den afrikanischen Markt zu gehen. Aber diese Landwegoption der „Solidarity Lanes“ besteht weiterhin.
Frage: Herr Alexandrin, können Sie uns irgendetwas zu den Volumina der bisherigen Landwegtransporte sagen, also insbesondere der Schienentransporte?
Alexandrin: Bestimmt! Das muss ich aber nachreichen.
StS Hebestreit: Dazu habe ich auch nur den Hinweis zu machen, dass man das bei den Vereinten Nationen genau abrufen kann. Meine Zahl ist etwas höher als die von Frau Sasse. Das mag aber auch der Aktualisierung geschuldet sein. Aber sie lag etwa in dem Bereich, den ich genannt habe, nämlich 9,x.
Frage: Weil heute der Abschlussbericht der Gaskommission übergeben wird, wollte ich einfach nur fragen beziehungsweise darum bitten, einen aktuellen Stand dazu abzugeben, wie weit die Gespräche innerhalb der Bundesregierung vorangeschritten sind. Wahrscheinlich geht das am ehesten an das BMWK. Wie weit sind die Prüfungen? Wann ist mit einer Kabinettsentscheidung usw. zu rechnen? Gibt es schon Konkreteres zum Zeitplan?
Baron: Genau, der Abschlussbericht wird ja heute übergeben. Das ist dann der zweite und finale Bericht der Gaskommission. Die Vorsitzenden werden das im Rahmen der Konzertierten Aktion oder im Vorfeld dieses Termins übergeben. Dann wird der Bericht auch auf der Webseite der Gaskommission online gestellt werden.
Regierungsseitig ist es so, dass die betroffene Arbeitsgruppen von Kanzleramt, BMF und BMWK mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten. Der Fokus liegt dabei im ersten Schritt auf der Soforthilfe für den Monat Dezember. Dazu laufen die finalen Ressortabstimmungen mit dem Ziel, für diesen Schritt schnellstmöglich den Kabinettsbeschluss herbeizuführen, dieses Verfahren dann auch in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen und dann in weiteren Schritten die Gas- und Strompreisbremse umzusetzen. Aber, wie gesagt, der unmittelbare Fokus liegt jetzt erst einmal auf dem möglichst zügigen Kabinettsbeschluss bezüglich der Soforthilfe für Dezember.
Zusatzfrage: Heißt „möglichst zügig“ diese Woche oder nächste Woche, oder können Sie das noch nicht sagen?
Baron: Wir streben diese Woche an und hoffen, dass das gelingen wird.
Frage: Nur um ganz sicher zu gehen: Es gab ja eine Diskussion darüber, ob es im Dezember überhaupt eine Abschlagszahlung geben soll. Wenn ich Sie jetzt richtig verstehe, soll die auf jeden Fall kommen.
Baron: Die Regierung arbeitet derzeit an der Soforthilfe für Dezember für Gas und Wärme und dabei an einem eigenständigen Gesetzentwurf, eben für diese Soforthilfe. Der befindet sich jetzt in der finalen Ressortabstimmung mit dem Ziel, eben schnellstmöglich und möglichst noch in dieser Woche den Kabinettsbeschluss herbeizuführen. Dafür müssen aber natürlich alle Gespräche ressortseitig abgeschlossen sein.
Frage: Die Grünen erwarten oder verlangen von den Nutznießern der Gaspreisbremse auf der Versorgerseite, deren Einnahmen sozusagen gesichert werden, einen Verzicht auf Dividende in dieser gesellschaftlichen Notlage. Unterstützt der Minister diese Forderung?
Baron: Das sind Forderungen, die der heutige Abschlussbericht sozusagen beinhaltet, der heute erst übergeben wird. Die Arbeiten an der Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse laufen. Die laufen, wie gesagt, in der beschriebenen Arbeitsgruppe von Bundeskanzleramt, Finanzministerium und Wirtschaftsministerium, und da wird man sich diesen Punkt noch einmal sehr genau anschauen. Aber sehen Sie es mir nach, dass ich, da der Bericht noch nicht einmal übergeben wurde oder zur Stunde gerade übergeben wird, jetzt noch keine abschließende Bewertung vornehmen kann.
Zusatzfrage: Die Forderungen der Partei, der der Minister angehört, werden auch ohne Kenntnis der Berichtsdetails gestellt, weil eben doch klar ist, dass die Versorger durch die Gaspreisbremse letztlich in ihrer wirtschaftlichen Existenz gesichert werden. Wie ist vor diesem Sachverhalt die Haltung des Ministers zu einem Verzicht auf Dividende von Versorgungsunternehmen, die ansonsten davon letztlich profitieren würden? Unterstützt er eine solche Forderung?
Baron: Genau weil es ein sehr wichtiger Punkt ist, wird dieser aktuell sehr eng in der Arbeitsgruppe beraten.
Frage: Frau Baron, eine Frage zu dem zweiten Schritt. Sie haben gesagt, dass man in Bezug auf Soforthilfen für Dezember sehr schnell entscheiden will. Was ist der Zeitpunkt für die Regierungsentscheidung über die anderen Vorschläge, also Gas- und Strompreisbremse?
Baron: Auch da laufen die Arbeiten mit Hochdruck, und es muss und soll natürlich zügig vorangehen. Sobald wir erste Schritte fertiggestellt haben, werden wir sicher auch über diese informieren. Heute kann ich das noch nicht tun.
Zusatzfrage: Bleibt es denn bei dem Zieldatum 1. März oder ist das, wie einige fordern, auf den 1. Januar vorverlegt?
Baron: Wie gesagt, das sind Verhandlungen, die zwischen dem Bundeskanzleramt, dem BMF und unserem Haus erfolgen werden, um dann in weiteren Schritten in die Ressortabstimmung zu gehen. Heute kann ich dazu noch nicht im Detail Stellung nehmen, da, wie gesagt, in dieser Woche der Fokus auf der Soforthilfe für Dezember liegt, diese so schnell wie möglich ins Kabinett zu bringen und dann mit Hochdruck die Arbeiten am nächsten Schritt, nämlich der Gas- und Strompreisbremse, zu beginnen.
Frage: Ich würde gerne wissen, ob es Fortschritte beim Hinwirken auf die schweizerische Regierung gibt, was die Lieferung von Gepard-Munition angeht.
Thiels: Wir sind, wie Sie wissen, immer sehr aktiv dabei, überall mit unseren Partnern und Verbündeten Möglichkeiten zu finden, wie wir die Ukraine noch stärker unterstützen können. Dabei sind wir unter anderem mit der Schweiz im Gespräch. Es gab über das Wochenende Medienberichte, dass es ein Schreiben der Verteidigungsministerin an ihre schweizerische Amtskollegin gegeben hat. Wir harren da noch einer Antwort.
Frage: Eine Frage an das BMI zum Thema Chatkontrolle. Viele warten auf eine Antwort beziehungsweise eine Reaktion des BMI auf den Entwurf der EU-Kommission zur Chatkontrolle. Wie stehen Sie denn zum Scannen von verschlüsselter Kommunikation auf Endgeräten?
Beylage-Haarmann: Sie fragen nach dem CSA. Ist das richtig?
Zusatz: Ja.
Beylage-Haarmann: Dazu stehen wir als Bundesregierung auch mit der EU-Kommission in Verhandlungen. Das sind laufende Abstimmungen. Dazu kann ich Ihnen nichts weiter sagen.
Zusatzfrage: Ich hatte aber nach der Haltung Ihres Ministeriums zum Scannen von verschlüsselter Kommunikation auf Endgeräten gefragt. Im Koalitionsvertrag - das wird uns Herr Hebestreit ja bestätigen – wird das Recht auf Verschlüsselung genannt und von dieser Bundesregierung versprochen. Das beißt sich ja diametral. Dementsprechend wäre es interessant, wenn das BMI sagt: Ja, das stimmt mit dem Recht auf Verschlüsselung. – Dann müssen Sie ja zum Entwurf der EU-Kommission Nein sagen.
Beylage-Haarmann: Ich kann Ihnen noch einmal sagen: Die Verhandlungen, die Gespräche laufen. Dem habe ich nichts weiter hinzuzufügen.
Zusatzfrage: Sie haben keine Haltung?
Vorsitzende Wefers: Der Kollege hat das Wort.
Frage: Die Ratsposition ist ja üblicherweise das Ziel üblicherweise bei einer solchen Befassung. Wie weit ist man dort beim BMI? Hat man sich jetzt so weit aufgestellt, dass man eine interne Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung überhaupt angefangen hat, um diese Position im Rat gemeinsam erarbeiten zu können?
Beylage-Haarmann: Die Bundesregierung bereitet sich auf den anstehenden Rat vor. Wie gesagt, die Abstimmungen laufen. Das ist keine Aufgabe allein für das BMI. Das ist eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und diese läuft.
Frage: Herr Hebestreit, setzt sich der Kanzler mittlerweile auch dafür ein, dass die Schweiz die entsprechende Munition liefert, oder ist das auf seiner Ebene noch kein Thema gewesen?
StS Hebestreit: Da halten wir es, wie wir es immer halten, dass wir zu internen Gesprächen und Gesprächen mit internationalen Partnern nichts mitteilen. Hier möchte ich es auch so halten. Kollege Thiels hat ja noch einmal deutlich gemacht, dass die Verteidigungsministerin gerade einen Brief geschrieben hat. Wir warten erst einmal die Antwort auf diesen Brief ab.