Regierungspressekonferenz vom 21. Oktober 2022

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 21. Oktober 2022

Themen: Termine des Bundeskanzlers (5. Deutsch-Ukrainisches Wirtschaftsforum, Gespräch mit dem Ministerpräsidenten der Ukraine, Expertenkonferenz zum Wiederaufbau der Ukraine, Kabinettssitzung, Reise nach Paris und Athen), mögliche Beteiligung des chinesischen Staatskonzerns Cosco am Terminal Tollerort im Hamburger Hafen, Erschließung neuer Gasfelder, Einstellung des Projekts der MidCat-Pipeline, Messerangriff in Ludwigshafen, Drohungen der Türkei gegenüber Griechenland, deutsch-französisches Verhältnis, Ankündigung einer Preisanhebung für COVID-19-Impfstoffe durch Pfizer, Besetzung des Postens des Präsidenten des BSI, Kontakte einer deutschen Firma zu einer iranischen Firma, Zahl der Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht, Angriffe auf Geflüchtete, Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland, Einführung des Warnkanals Cell Broadcast

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Freitag, 21. Oktober 2022

Sprecher: SRS Büchner, Säverin (BMWK), Beylage-Haarmann (BMI), Burger (AA), Stolzenberg (BMUV), Nübel (BMG)

Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Vorsitzender Szent-Iványi: Eins noch vorneweg: Das BMZ und das BMEL sind wegen Krankheitsfällen und personeller Engpässe heute nicht anwesend. Wenn es Fragen an die beiden Häuser gibt, stellen Sie die aber bitte trotzdem, weil die dann auch per E-Mail beantwortet werden können. - Ansonsten kommen wir jetzt wie freitags üblich zu den öffentlichen Terminen des Bundeskanzlers. - Herr Büchner.

SRS Büchner: Sehr gerne.

Am Montag, dem 24. Oktober, nimmt der Bundeskanzler am 5. Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum teil. Nach Grußworten von DIHK-Präsident Peter Adrian und von Hans-Ulrich Engel, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft, eröffnen der Bundeskanzler und der Premierminister der Ukraine, Denys Schmyhal, die Veranstaltung. Während der Konferenz werden Vertreterinnen und Vertreter der deutschen und ukrainischen Wirtschaft mit beiden Regierungen über den weiteren Austausch der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine sprechen. Die Veranstaltung ist presseöffentlich und wird live im Internet per Stream übertragen.

Am Rande der Konferenz wird der Bundeskanzler den ukrainischen Ministerpräsidenten zu einem bilateralen Gespräch treffen. Dabei sollen die Themen aktuelle Lage der Ukraine, deutsche Unterstützung und Wiederaufbau der Ukraine im Vordergrund stehen.

Am Dienstag, dem 25. Oktober, findet in Berlin auf Einladung des Bundeskanzlers als G7-Vorsitzendem und der EU-Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen und in enger Abstimmung mit der Ukraine eine internationale Expertenkonferenz zum Wiederaufbau der Ukraine statt. Das menschliche Leid, Schäden an der Infrastruktur in der Ukraine und die Zerstörung von Lebensgrundlagen, die durch den Angriffskrieg Russlands verursacht werden, haben ein unvorstellbares Ausmaß angenommen. Der Bundeskanzler ist der Auffassung, dass trotz des anhaltenden Krieges der Wiederaufbau der Ukraine schon jetzt geplant werden muss.

Die Dimension und Komplexität dieser Aufgabe erfordern eine globale Anstrengung, eine Zusammenarbeit der gesamten zivilisierten Staatengemeinschaft und das Zusammenbringen des besten Sachverstands. Deshalb bringt die Konferenz neben Expertinnen und Experten Vertreter aus Europa, der G7, der G20, von internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und insbesondere aus der Ukraine zusammen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selensky wird zu Beginn virtuell zugeschaltet sein und eine Rede halten. Der ukrainische Ministerpräsident Schmyhal sowie verschiedene ukrainische Fachminister werden ebenfalls teilnehmen. Im Mittelpunkt der Konferenz stehen die Empfehlungen der Expertinnen und Experten für einen nachhaltigen, transformativen und inklusiven Wiederaufbau der Ukraine.

Die Expertenkonferenz wird live auf www.bundesregierung.de gestreamt. Gegen 10.30 Uhr ist eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem Kanzler und der EU-Kommissionspräsidentin geplant.

Am Mittwoch leitet der Bundeskanzler diesmal bereits ab 8 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts; denn am Vormittag des Mittwochs wird der Bundeskanzler nach Paris reisen. Im Élysée wird sich der Bundeskanzler mit Präsident Macron bei einem Arbeitsmittagessen über aktuelle bilaterale und europapolitische Fragen austauschen. Nach dem Gespräch ist für ca. 15 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz geplant. Anschließend geht es weiter nach Athen.

Am Donnerstag, dem 27. Oktober, wird sich der Bundeskanzler dann in Athen mit Griechenlands Ministerpräsident Mitsotakis zu bilateralen und aktuellen wirtschafts- und europapolitischen Fragen austauschen. Für 12 Uhr ist eine Pressekonferenz geplant. Dem schließt sich wiederum ein gemeinsames Arbeitsmittagessen an, bevor der Bundeskanzler am Nachmittag wieder nach Berlin zurückreist.

Soweit zu den Terminen in der kommenden Woche.

Frage: Wird sich Scholz am Montag mit dem ukrainischen Präsidenten persönlich hier in Berlin treffen? Ich hatte bisher verstanden, dass Herr Selensky per Video zugeschaltet wird.

SRS Büchner: Er wird zugeschaltet, genau. Ein persönliches Treffen ist mit dem Ministerpräsidenten Schmyhal geplant.

Frage: Wird sich das Bundeskabinett am Mittwoch mit dem Einstieg eines chinesischen Staatskonzerns beim Hamburger Hafen beschäftigen?

SRS Büchner: Dazu kann ich Ihnen heute tatsächlich noch nichts sagen. Wir berichten darüber, sobald wir berichten können.

Frage: Herr Büchner, zum Anfang ganz grundsätzlich gefragt: Es gibt den Vorwurf, dass sechs Fachministerien und zusätzlich auch noch mindestens zwei Geheimdienste eindrücklich vor diesem Geschäft warnen, das Bundeskanzleramt allerdings trotz Anmeldung durch das Wirtschaftsministerium das Thema einfach nicht auf die Tagesordnung setzt und damit droht, dass einfach eine Frist verstreicht und damit dieses Geschäft dann zustande kommen kann. Ich würde gerne wissen, was das Kanzleramt zu diesem Vorwurf sagt.

SRS Büchner: Wir lesen ja auch Zeitungen und wir haben die breite Berichterstattung natürlich zur Kenntnis genommen. Fakt ist, dass es zu diesem Thema eine Betrachtung in verschiedenen Ressorts auf Fachebene gab. Der Bundeskanzler hat sich bisher nicht mit den Ministern zu diesem Thema ausgetauscht. Das müssen wir jetzt einmal abwarten.

Grundsätzlich kann ich sagen: Mit Blick auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in den beteiligten Unternehmen äußern wir uns zu dem laufenden Investitionsprüfungsverfahren nicht. In der Investitionsprüfung richteten sich der Ablauf des Verfahrens und die Entscheidung nach den maßgeblichen Rechtsgrundlagen der Außenwirtschaft.

Zusatzfrage: Da Sie sagen, man müsse einmal abwarten: Ich habe mir heute noch einmal durchgelesen, was zu diesem Investitionsprüfverfahren zu lesen ist. Stimmt es, dass am 31. Oktober die Frist ausläuft und dass, wenn man bis dahin abwartet und es nicht im Kabinett behandelt, dies faktisch einer Zustimmung gleichkommt?

SRS Büchner: Da müsste ich das BMWK sozusagen einmal um Amtshilfe bitten. Richtig ist aber, dass die Regierung sich zu diesem Thema intern noch abstimmen wird.

Dr. Säverin: Ich kann noch einmal die Rechtslage erläutern: Es gibt in diesem Verfahren gesetzliche Prüffristen. Die können im Einvernehmen aller Parteien mit verlängert werden; das ist auch mehrmals geschehen. Diese Möglichkeit einer einvernehmlichen Verlängerung der Prüffrist besteht ja weiterhin.

Zusatzfrage: Aber aktuell ist die Frist der 31. Oktober, trifft das zu?

Dr. Säverin: Aktuell ist das die Frist.

Frage: Wenn Sie sagen, es handelt sich um betriebswirtschaftliche Geheimnisse oder Geschäftsgeheimnisse: Ist Cosco aus ihrer Sicht überhaupt ein privatwirtschaftliches Unternehmen, für das das zutrifft, oder handelt es sich dabei um etwas anderes?

SRS Büchner: Betroffen ist ja nicht nur Cosco. Ich werde hier jetzt aber keine Einschätzungen zu Cosco oder zu dem Vorgang abgeben, die dann irgendwie wiederum die Frage so eingrenzen; da muss ich Sie um Verständnis bitten. Ich verstehe total, dass Sie hier alle ein großes Interesse an diesem Thema haben. Aber da die Meinungsbildung und Abstimmung in der Bundesregierung nicht abgeschlossen ist, kann ich mich heute leider wirklich nicht einlassen.

Zusatzfrage: Ich frage vor dem Hintergrund, dass HHLA seinerseits mehrheitlich in staatlichem Besitz ist, respektive im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Insofern kann man schwerlich mit den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen argumentieren, da es um zwei mehr oder weniger staatliche Unternehmen geht, oder?

SRS Büchner: Aber auch diese haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Frage: An das BMWK: Mich würde noch interessieren, inwiefern Ihr Ministerium dieses Thema im Kabinett eingebracht hat und ob das Kanzleramt das sozusagen verhindert hat.

Dr. Säverin: Auch da kann ich vielleicht noch einmal das Verfahren erläutern. Es gibt einen sehr engen gesetzlichen Rahmen dafür, wie so eine Entscheidung für oder gegen eine Untersagung zu treffen ist. Das Außenwirtschaftsrecht ist diesbezüglich in den letzten zwei Jahren wesentlich spezifiziert und verbessert worden, und in diesem engen Rahmen der Entscheidung gibt es natürlich einen Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum ist gerichtlich überprüfbar. Innerhalb dieses Ermessensspielraums gibt jedes Ressort seine Beurteilung ab und innerhalb dieses Ermessensspielraums findet die Ressortabstimmung statt - und die ist einfach noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage: Sie haben jetzt das Verfahren geschildert - vielen Dank. Ich habe aber danach gefragt, ob Sie das schon ins Kabinett eingebracht haben und ob das Kanzleramt das von der Tagesordnung genommen hat.

Dr. Säverin: Das Kanzleramt selbst ist immer Herr der Tagesordnung der Kabinette, das ist immer so. Das lässt sich in der Geschäftsordnung nachlesen.

Frage: An das BMI gerichtet: Mich würde auch interessieren, welche Sicherheitsbedenken Sie gegebenenfalls bei einem Einstieg von Cosco beim Hamburger Hafen hätten. Können Sie dazu etwas sagen?

Beylage-Haarmann: Dazu kann ich nichts sagen. Ich habe den Ausführungen des Regierungssprechers und des Kollegen nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Dann würde ich meine Nachfrage gerne nutzen, um vielleicht dem Außenministerium noch die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern - wenn Sie möchten -: Wie würde denn ein Einstieg zu der wertegeleiteten Außenpolitik passen? Ich hatte Frau Baerbock zuletzt - ich glaube, auch in einem Interview der „Süddeutschen Zeitung“ - so verstanden, dass sie sich eigentlich sehr explizit dagegen ausgesprochen hat. Trifft das zu, oder könnten Sie die Position des AA bitte noch einmal schildern?

Burger: Wenn sie die Äußerungen in dem Interview schon gelesen haben, dann kennen Sie, glaube ich, die Grundhaltung der Außenministerin. Das werde ich jetzt hier auch nicht weiter ausführen. Zum Verfahrensstand hat der Stellvertretende Regierungssprecher hier alles gesagt.

Frage: Herr Säverin, was das Verfahren betrifft, habe ich Sie so verstanden, dass, wenn nicht einvernehmlich von allen Beteiligten eine Fristverlängerung verabredet wird, bei Nichteinspruch zum 31. Oktober das Ding durch ist. Wenn das so richtig vermutet oder gehört ist, wer sind denn dann „alle Beteiligten“, die einer Fristverlängerung zustimmen müssten? Sind das nur die Beteiligten auf der deutschen Seite, oder wird zu den Beteiligten im Zweifelsfall auch Cosco gehören.

Dr. Säverin: „Alle Beteiligten“ bedeutet in diesem Fall: alle an dem Verfahren Beteiligten. In diesem Sinne ist auch die Bundesregierung beteiligt, und auch der Erwerber und das Hafenterminal - den juristisch korrekten Namen für den Erwerber und auch für das Hafenterminal habe ich jetzt nicht im Kopf. Dies beschreibt aber den Kreis der juristischen Personen, die Beteiligte sind.

Zusatzfrage: Das bedeutet also: Wenn ich als der Erwerber oder als der Erwerbswillige nicht sagen würde „Ja, wir stimmen hier einer Fristverlängerung zu“, dann gilt die derzeitige Frist. Herr Büchner, können Sie uns dann bitte die Frage beantworten: Wird der Bundeskanzler auf jeden Fall dafür sorgen, das nicht durch Fristversäumnis sozusagen durch die kalte Küche das Ding genehmigt wird?

SRS Büchner: Ich kann Ihnen tatsächlich leider nur sagen, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, nämlich dass wir mitten in diesem Verfahren in der Abstimmung sind. Die Kabinettsthemen werden durch die vorbereitenden Staatssekretärssitzungen innerhalb der Bundesregierung beschlossen. Ich bitte um Verständnis, dass wir aus diesen Arbeitssitzungen nicht berichten. Über die finale Tagesordnung des Kabinetts wird rechtzeitig informiert.

Frage: Ist denn mit einer Entscheidung zu rechnen, bevor der Bundeskanzler nach China reist?

SRS Büchner: Eine Reise nach China haben wir noch nicht angekündigt.

Zusatzfrage: Wann ist denn mit einer neuen China-Strategie zu rechnen? Soweit ich weiß, plant die Bundesregierung das und ist eine solche Strategie in Erarbeitung. Wann kommt sie denn?

Burger: Einen konkreten Zeitpunkt kann ich Ihnen dazu nicht nennen. Sie wissen, dass wir bereits angefangen haben mit den Arbeiten an dieser China-Strategie. Sie wissen auch, dass wir gemeinsam im Ressortkreis unter Federführung des Auswärtigen Amts schon mit den Arbeiten an einer Nationalen Sicherheitsstrategie angefangen haben. Die derzeitige Vorstellung ist, dass die China-Strategie im Anschluss an die Nationale Sicherheitsstrategie vorgelegt wird. Aber es hat ja auch schon Äußerungen aus der Regierung gegeben, dass, bevor die China-Strategie als solches als Dokument vorliegt, in einzelnen Fällen natürlich auch schon Entscheidungen getroffen werden müssen und dass wir uns deswegen über solche Entscheidungen im Ressortkreis natürlich auch abstimmen.

Frage: Herr Büchner, es wird ja jetzt seit etwa zwei Wochen berichtet, dass diese Reise am 4. November losgehen soll und auch eine Wirtschaftsdelegation den Kanzler begleiten wird. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie das weder bestätigen noch dementieren wollen?

SRS Büchner: Wir haben hier einfach das eingeübte Verfahren, dass wir die Reisen des Bundeskanzlers in der kommenden Woche oder weitere Termine, wenn wir sie schon angekündigt, immer am Freitag ankündigen. Dieser Termin ist noch nicht kommuniziert, und das kann ich auch heute nicht tun.

Frage: Ich würde Herrn Säverin, aber sonst auch andere berufene Ministerien ganz gerne fragen, wie dieser aktuelle Vorgang denn dazu passt, dass derzeit auf EU-Ebene intensiv beraten wird, wie man kritische Investitionen in europäische Standorte von kritischen Akteuren besser regulieren kann, ob jetzt durch ein FDI-Screening oder andere Gesetzeswerke. Ich glaube, es waren insgesamt drei, die momentan zu dem Thema in Arbeit sind. Wie genau lautet denn da momentan die Position der Bundesregierung? Bis wohin ist es noch in Ordnung, wenn, sage ich einmal, schwierige Akteure in Europa und damit auch in Deutschland investieren?

Dr. Säverin: Ich habe ja schon gesagt, dass das Außenwirtschaftsrecht - das heißt, das Außenwirtschaftsgesetz und die zugehörige Verordnung - in den letzten zwei Jahren mehrfach im Hinblick darauf geändert wurde, dass der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit - das ist der juristisch übergeordnete Begriff - gewährleistet ist und unter welchen Bedingungen - das steht darin - solche Prüfverfahren eingeleitet werden. Da gibt es eine sektorübergreifende Prüfung. Da gibt es spezielle Prüfungen für besondere Fälle. Da gibt es den Begriff der kritischen Infrastruktur. Dieses gesamte Gesetzeswerk ist also im Einklang mit den europäischen Vorschriften und im Einklang mit der europäischen Gesamtstrategie modernisiert und angepasst worden. Im Kern steht dahinter, wie gesagt, die Frage, ob der Erwerb eines Unternehmens die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet. Da befinden wir uns insgesamt auf einem guten Stand, auch im europäischen Vergleich.

Zusatzfrage: Wenn ich darf, Frau Beylage-Haarmann, habe ich an Sie noch einmal eine Nachfrage. Das KRITIS-Dachgesetz ist ja bereits in Arbeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Dieses KRITIS-Dachgesetz soll ja Vorschläge für die Betreiber von kritischer Infrastruktur noch einmal zusammenfassen und vielleicht konkretisieren. Da würde mich natürlich doch interessieren, ob das möglicherweise auch gegen Akteure zum Einsatz kommen kann, die jetzt gerade hier in Rede stehen, respektive ob das denen Verpflichtungen auferlegt, die deren Investitionen für unproblematisch erachtbar machen, da die Vorschriften dann so sind, wie sie sind.

Beylage-Haarmann: Die Eckpunkte des KRITIS-Dachgesetzes sind für Ende des Jahres angekündigt. Insofern kann ich mich zum jetzigen Zeitpunkt dazu noch nicht äußern.

Frage: Ich muss noch einmal eine Verständnisfrage stellen. Herr Büchner, können Sie bestätigen, dass sechs Ministerien das Vorhaben ablehnen?

SRS Büchner: Nein.

Zusatzfrage: Wie viele sind es?

SRS Büchner: Mir sind nur Gespräche auf Fachebene bekannt.

Frage: Herr Büchner, Sie sprechen ja hier heute für den Kanzler. BND-Chef Kahl hat gesagt, China sei der Klimawandel. Wie viel Lust verspürt der Kanzler auf Klimawandel?

SRS Büchner: Da nehmen wir jetzt keine Einzelbewertungen von einzelnen Äußerungen von Behördenchefs vor.

Zusatz: Im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes, wohlgemerkt!

SRS Büchner: Ja.

Frage: Ich hätte eine Frage zum Thema Energie. Dafür hätte ich gerne das Umweltministerium dabei. - Aus EU-Dokumenten geht hervor, dass Bundeskanzler Scholz dafür wirbt oder gerne möchte, dass weltweit neue Gasfelder erschlossen werden, und zwar in Übereinstimmung, so heißt es, mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens. In welcher Weise ist mit den Limitierungen und Mengen, die das Klimaabkommen vorsieht, die Möglichkeit der Erschließung neuer Gasfelder überhaupt kompatibel? Ist das gegeben, oder haben die Umweltorganisationen recht, die sagen, diese Erschließung würde ein Verstoß gegen die selbst gesetzten Begrenzungen des Pariser Klimaabkommens bedeuten?

Stolzenberg: Ich weiß nicht, ob die Frage an mich gerichtet war; es geht ja - - -

Vorsitzender Szent-Iványi: Ja, so hatte ich es verstanden!

Stolzenberg: Für Klimaschutz und das Pariser Klimaabkommen gibt es ja das Klimaschutzministerium.

Dr. Säverin: Ich kann gerne etwas dazu sagen. Unsere Haltung dazu ist immer klar: Ganz oben stehen die Klimaziele. Dabei kann man eine kurzfristige, eine mittel- oder eine langfristige Betrachtung voneinander trennen. Kurzfristig ist es in der aktuellen Lage nötig, neue Importquellen für Flüssiggas zu erschließen. Das tun wir durch den Aufbau der Terminals und durch Aktivitäten hinsichtlich des Einkaufs von Flüssiggas. Langfristig und mittelfristig aber bleiben natürlich die Klimaziele, zusammengefasst unter dem Begriff der 1,5 Grad, bestehen, und langfristige Investitionen in Gasfelder passen nicht dazu. Denn eine Investition in ein Gasfeld muss sich ja rentieren, und in der Zeit, in der sich so etwas rentiert und aufgebaut werden würde, könnte sich das nicht rentieren. Dadurch entsteht ein Widerspruch zu den langfristigen Klimazielen.

Zusatzfrage: Verstehe ich Sie richtig, dass, wenn man jetzt sagt „Wir möchten gerne neue, noch nicht bekannte oder noch nicht erschlossene Gasfelder erschließen“, das ein langfristiger Vorgang wäre, der nach dem, was Sie vorhin gesagt haben, nicht zu den Pariser Klimazielen passen würde?

Dr. Säverin: Unsere Haltung ist klar, dass langfristige Investitionen in fossile Energiequellen nicht zu den Klimazielen passen.

Zusatz: Darunter fällt auch das, was Kanzler Scholz nach den jetzt bekannten Dokumenten eigentlich gerne möchte.

Dr. Säverin: Ich kann die Äußerungen des Kanzlers nicht paraphrasieren, aber ich bin ganz sicher, dass er von dieser Haltung auch nicht abgegangen ist.

Frage: Das wäre natürlich interessant zu hören. Vielleicht mag Herr Büchner dazu gleich noch einen Satz sagen.

Meine Frage bezieht sich an dieser Stelle aber eher auf das Inland. Es gibt momentan einen prominenten Politiker, der auch die Erschließung inländischer Vorkommen oder auf deutschem Hoheitsgebiet befindlicher Vorkommen noch einmal zum Thema gemacht hat. Ich würde gerne vom BMWK wissen, ob das denn aus Sicht des BMWK zielführend ist, um Energieprobleme in den nächsten Jahren zu beheben.

Vom BMU hätte ich gerne gewusst, welche Probleme es dabei sieht, wenn es denn dabei Probleme sieht.

Dr. Säverin: Welchen Anbieter haben Sie dabei im Blick? Hatten Sie Anbieter gesagt?

Zusatz: Nein, ich meinte einen prominenten politischen Vertreter. Das wäre ein gewisser Herr Lindner.

Dr. Säverin: Ich kann natürlich die Äußerungen des Bundesfinanzministers nicht kommentieren.

Zusatz: Aber die fachliche Einschätzung, ob das hilft, war das, wonach ich gefragt habe, und die traue ich Ihnen zu!

Dr. Säverin: Das kann ich genauso wenig. Das ist eine Äußerung des Bundesfinanzministers, und die steht für sich.

Stolzenberg: Sie sprechen ja in dem Fall über das Fracking, und es ist bekannt, dass das eben auch sehr viele Umweltprobleme mit sich bringt und Umweltrisiken hat. Aus diesem Grund ist Fracking in Deutschland seit 2017 verboten.

Frage: Plant die Bundesregierung, dieses Verbot in irgendeiner Art und Weise aufzuheben oder aufzuweichen?

Stolzenberg: Mir ist dazu keine Initiative bekannt.

Frage: Herr Büchner, Frankreich, Spanien und Portugal haben das Ende der MidCat-Pipeline verkündet. Ich glaube, noch in Messeberg hatte sich Olaf Scholz gemeinsam mit seinem spanischen Kollegen sehr dafür eingesetzt. Wie bewerten Sie das Aus dieser Pipeline oder dieses Pipelineprojekts?

SRS Büchner: Wir begrüßen zunächst einmal die Lösung, die gefunden wurde. Der Bundeskanzler hat sich immer dafür ausgesprochen, dass es eine Lösung geben muss, die Iberische Halbinsel sozusagen besser mit dem europäischen Zentralkontinent zu verbinden. Das gelingt jetzt. Die Bundesregierung hat sich ja bei allen Beteiligten stets für eine verbesserte Anbindung von Portugal und Spanien nach Mitteleuropa eingesetzt und sich dafür als wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zum Aufbau einer zukünftigen europäischen Wasserstoffwirtschaft und als Basis für eine starke, klimaneutrale Wirtschaft in Europa ausgesprochen. Das hat der Bundeskanzler immer ganz deutlich gemacht.

Übrigens hat er gerade gestern zu der jetzt gefundenen Lösung wörtlich gesagt:

„Das ist ein großer Fortschritt, dass es jetzt eine Pipelineverbindung geben wird nach Frankreich von der Iberischen Halbinsel, und ich bin sehr froh, dass die Bemühungen, die so viele Jahre erfolglos geblieben sind, jetzt zu einem guten Ergebnis geführt haben. Es gibt eine Pipeline, die von Portugal und Spanien nach Frankreich führt und dann die Verbindung nach Mitteleuropa ermöglichen wird, und ich bin sehr froh, dass das jetzt endlich gelöst ist.“

Ich glaube, das ist eine klare Haltung.

Zusatzfrage: Es gab zuletzt vor allem auch eine ausgesprochene Meinungsverschiedenheit zwischen Deutschland und Frankreich. Jetzt hat man das Gefühl, Frankreich hat sich da durchgesetzt. Ist das eine Bewertung, die Sie so nicht teilen würden?

SRS Büchner: Wir freuen uns sozusagen über die Lösung dieser Frage. Die ist jetzt gut gelöst worden, und insofern sehen wir da kein Problem.

Frage: Ich habe noch eine Frage zur Erschließung der Gasfelder, wenn ich darf. Herr Büchner, wir haben eben die Einschätzung des Fachministeriums gehört, dass die Erschließung neuer unterirdischer Gasvorkommen langfristig mit den Pariser Klimazielen nicht kompatibel oder übereinstimmend wäre. Wird der Kanzler, davon ausgehend, dennoch weiterhin an diesem Vorschlag, genau das zu machen, festhalten?

SRS Büchner: Grundsätzlich hat die Bundesregierung hierzu eine gemeinsame Haltung, die der Sprecher des BMWK ja gerade auch beschrieben hat. Wir fühlen uns dem 1,5-Grad-Ziel verpflichtet. Auf der Strecke der sozusagen teilweise schwierigen Situation, in der wir sind, hat sich der Bundeskanzler auch immer wieder für pragmatische Lösungen ausgesprochen. Ich sehe zwischen diesen beiden Dingen keinen Widerspruch, zwischen dem Versuch, Dinge pragmatisch zu lösen, und dem Versuch, trotzdem die Klimaziele, denen wir uns verpflichtet haben, zu erreichen.

Zusatzfrage: Der Widerspruch würde darin bestehen, dass pragmatisch, wie das BMWK gesagt hat, zum Beispiel die Möglichkeit neuer Anlandemöglichkeiten für Flüssiggas wäre, dagegen die Erschließung neuer Felder eben kurzfristig nicht pragmatisch, sondern eine langfristige Angelegenheit ist. Wenn nun aber der Kanzler gerade für diese langfristige Möglichkeit wirbt, dann ist das doch ein Widerspruch zu dem, was wir eben vom zuständigen Ministerium gehört haben.

SRS Büchner: Über den ganz konkreten Fall habe ich heute mit dem Bundeskanzler nicht reden können. Deshalb will ich ihn hier auch nicht interpretieren.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI. Ist von der Ministerin noch eine Stellungnahme zur Attacke von Ludwigshafen mit zwei Toten und einem Schwerverletzten zu erwarten?

Anders als im Fall des mutmaßlichen Anschlags auf die Flüchtlingsunterkunft in Mecklenburg war dazu noch nichts zu vernehmen. Die Frage ist, warum nicht?

Beylage-Haarmann: Sie fragen, ob eine Stellungnahme der Ministerin zu erwarten ist. Die Stellungnahme würde erfolgen, wenn sie erfolgen würde. Ich kündige keine Stellungnahmen an.

Zusatzfrage: Warum ist keine Stellungnahme erfolgt?

Was entgegnen Sie den Kritikern, die jetzt sagen, da werde mit zweierlei Maß gemessen anhand der Paradigmen von Flüchtlingen, Opfern oder Tätern?

Beylage-Haarmann: Der konkrete Fall wird von der örtlichen Staatsanwaltschaft aufgeklärt. Das sind laufende Ermittlungen. Diese werde ich nicht weiter kommentieren.

Zusatz: Aber das ist in Wismar doch genau das Gleiche. Da wird auch ermittelt.

Beylage-Haarmann: Genau. Auch dort sind laufende Ermittlungen. Die Innenministerin ist gestern für die Bundesregierung vor Ort gewesen, um sich ein Bild zu machen und um den Helferinnen und Helfern vor Ort für ihren Einsatz zu danken. Vor allem ging es auch darum, den aus der Situation Geretteten das Zeichen zu geben, dass die Bundesregierung diesen Vorfall und den Schutz der Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland sehr ernst nimmt.

Zusatzfrage: Das alles ist klar. Aber die Frage, warum das im Fall von Ludwigshafen nicht getan wurde, ist noch nicht beantwortet. Auch dort gibt es Helfer, Traumatisierte, Opfer, die besucht werden könnten. Auch da hat es eine politische Dimension durch Handeln oder Nichthandeln.

Beylage-Haarmann: Ich will hier keine Vergleiche zwischen unterschiedlichen Fällen ziehen. Ich habe nichts weiter hinzuzufügen.

Frage: Herr Büchner, Sie haben das geplante Treffen des Kanzlers mit Herrn Mitsotakis angesprochen. Inwiefern bewertet der Kanzler Äußerungen und Provokationen der türkischen Seite, seitens des Präsidenten Herrn Erdoğans, vor dieser Reise, Sätze wie: „Wir könnten mitten in der Nacht kommen“? - Wie bewertet der Kanzler solche Drohungen der Türkei gegenüber Griechenland?

SRS Büchner: Das nehmen wir zur Kenntnis.

Zusatzfrage: Nicht mehr?

SRS Büchner: Wir haben immer klargemacht, dass wir von Drohungen und von unfreundlichen Äußerungen gegenüber Nachbarn nichts halten. Das hat die Bundesregierung an jeder Stelle klargemacht. Das hat auch das Auswärtige Amt immer klargemacht. Aber ich denke, man darf auch nicht über jeden Satz lange diskutieren, der da fällt.

Frage: Herr Büchner, ich habe eine Frage zum deutsch-französischen Verhältnis. Es ist jetzt viel berichtet worden. Die ursprünglich für die nächste Woche angesetzten Konsultationen wurden verschoben. Wie würden sie das aktuelle deutsch-französische Verhältnis beschreiben?

SRS Büchner: Es ist hervorragend. Das hat sich auch heute Nacht bei den Beratungen im Europäischen Rat gezeigt. Man ist zu einer guten gemeinsamen Lösung gekommen. Man hat sich, wie der Kanzler heute Nacht gesagt hat, zusammengerauft. Sie sehen, dass der Kanzler schon nächsten Mittwoch wieder nach Paris fliegt, um sich mit dem französischen Präsidenten auszutauschen. Frankreich ist unser engster Verbündeter. In den letzten Tagen gab es eine Menge Spekulationen, aber ich denke, dass dabei vieles aus der Luft gegriffen war. Das Verhältnis ist absolut in Ordnung.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie jetzt auch angesichts eines gemeinsamen Schritts von Portugal, Frankreich und Spanien keine Sorge haben, dass sich ein neuer Block gegen Deutschland innerhalb der Europäischen Union formiert?

SRS Büchner: Überhaupt nicht. Das ist ein Block mit Deutschland, weil wir eine Lösung haben, die für alle gut ist.

Frage (zu einer möglichen Beteiligung des chinesischen Staatskonzerns Cosco am Terminal Tollerort im Hamburger Hafen): Ich habe doch noch eine Frage zu Cosco, die aktuell aufgekommen ist. Nach einem Bericht habe die EU-Kommission Deutschland bereits im Frühjahr davor gewarnt, diesen Einstieg zu genehmigen. Ist das korrekt?

SRS Büchner: Dazu kann ich aus der Lamäng nichts sagen.

Zusatzfrage: BMWK?

Dr. Säverin: Ich genauso wenig.

SRS Büchner: Wenn das so wäre, müssten wir die Antwort nachreichen. Ich kann das jetzt nicht beantworten.

Zusatzfrage: Meine nächste Frage geht an das Gesundheitsministerium. - Es geht um die Kosten für die BioNTech- oder Pfizer-Impfstoffe. In den USA wurde von Pfizer angekündigt, dass es die Preise jetzt vervierfachen werde, weil das Aufkaufprogramm der USA jetzt ausgelaufen sei.

Hat das einen Einfluss auf den Einkauf über die EU und auch auf Deutschland? Denn das Kaufprogramm wird, so meine ich, 2023 auslaufen. Was bedeutet das für Deutschland?

Nübel: Dazu kann ich Ihnen im Augenblick nichts sagen. Eine Antwort müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

Vorsitzender Szent-Iványi: Das wäre gut.

Frage: Frau Beylage-Haarmann, hat Frau Faeser schon einen Nachfolger oder auch eine Nachfolgerin für Herrn Schönbohm gefunden?

Beylage-Haarmann: Herr Kall hat sich am Mittwoch hier umfangreich geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Das war ja die Frage, ob sich bei der Nachfolge etwas getan hat. Das hier ist eine speziellere Frage, deren Beantwortung sich auch im Laufe einer Woche verändern kann. Daher frage ich, ob sie diesbezüglich Neuigkeiten für uns haben.

Beylage-Haarmann: Ich habe keine Neuigkeiten für Sie.

Frage: An das BMI: Jüngst gab es Aktionen von Klimarettungsaktivisten mit Besetzungen und Brandalarm, die sich in Einrichtungen des Bundes abspielten. Es gibt die neue Kategorie der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates, die sich unter anderem durch aggressive Agitation gegen Repräsentanten und Institutionen, die die Funktionsfähigkeit dieser Institutionen beeinträchtigt, und durch Widerstandshandlungen gegen die staatliche Ordnung auszeichnet.

Wird das von Ihnen beziehungsweise Ihrem Haus in diese Kategorie eingeordnet?

Beylage-Haarmann: Die Frage müsste ich mitnehmen und eine Antwort nachreichen.

Frage: Es gibt Berichte über eine deutsche Firma in Meerbusch, die - so will ich es knapp zusammenfassen - einer iranischen Firma dabei helfen soll, das Internet zu zensieren. Frau Baerbock hat, meine ich, angekündigt, dass sie sich dazu heute hier in der Regierungs-PK äußern würden.

Burger: Das habe ich von ihr noch nicht gehört. Wo soll sie das gesagt haben?

Zusatz: Sie war gestern irgendwo Gast in einem Interview, und da - - -

Burger: Sie war gestern zu Gast in einem Interview in der „Carolin-Kebekus-Show“.

Zusatz: Ja, da wurde das Thema, glaube ich, angesprochen, und es wurde gesagt, mehr Informationen werde es heute in der Regierungs-PK geben.

Burger: Das hat die Ministerin so nicht gesagt. Ich war dabei.

Zusatz: Okay, dann wurde mir das falsch weitergegeben. Entschuldigung!

Burger: Was sie gesagt hat - - -

Zusatzfrage: Letztlich ist das ja auch egal. Die Frage ist einfach: Was können Sie dazu vielleicht sagen?

Burger: Was sie dort gesagt hat, ist, dass wir solche Hinweise erhalten haben und dass wir solche Hinweise an die zuständigen Behörden weitergegeben haben. Die Ministerin hat gesagt, sollte es sich bewahrheiten, dass eine deutsche Firma an solchen Aktivitäten beteiligt ist, wäre dies ein gravierender Vorgang. Wenn es dort beispielsweise Sanktionsverstöße gegeben hat, dann hätte dies auch strafrechtliche Konsequenzen.

Wie gesagt haben wir diese Hinweise erhalten. Wir haben sie an Behörden weitergegeben, die besser qualifiziert sind, sie aufzuklären. Das ist der derzeitige Stand.

In der Sache ist uns wichtig, dass wir als Bundesregierung all unsere Möglichkeiten nutzen, um die Menschenrechte zu verteidigen und um den Menschen, die im Iran für ihre Rechte auf die Straße gehen, beizustehen.

Zusatzfrage: An das Innenministerium: Wenn von den zuständigen Behörden die Rede ist, nehme ich an, dass das in Ihren Geschäftsbereich fällt. Liegen Ihnen schon Erkenntnisse dazu vor? Können Sie etwas dazu sagen?

Beylage-Haarmann: Auch das müsste ich nachreichen.

Frage: Für Exportkontrollen ist grundsätzlich das BMWK zuständig, für Verstöße gegen Exportkontrollen die nachgeordneten Behörden, wenn es nicht gerade der Zoll ist. Können Sie, Herr Säverin, uns daher - ich weiß nicht, ob sie ihn dabei haben; wenn nicht bäte ich um eine Nachreichung - einen groben Überblick darüber geben, in wie vielen Fällen ein Anfangsverdacht auf Verstöße gegen Exportkontrollen, sei es im Zusammenhang mit Russland, sei es im Zusammenhang mit dem Iran, in den vergangenen Monaten vorgelegen hat und wie viele davon sich erhärtet haben? Keine konkreten Sachverhalte, sondern nur die Zahl!

Dr. Säverin: Dazu kann ich nur eine grundsätzliche Aussage machen. Im Rahmen der Prüfung von Ausfuhranträgen erhalten wir gelegentlich Hinweise auf Sanktionsverstöße, auf Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht. Diese Hinweise geben wir immer, und zwar unverzüglich, an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiter.

Wir erhalten dann keine Rückmeldung dazu, was völlig in Ordnung ist, weil es sich ja um ermittlungsrelevante Informationen handelt. Das heißt, dass wir selbst keinen Überblick darüber haben, welche Ermittlungsverfahren dann eröffnet und mit welchem Ergebnis sie durchgeführt wurden, sodass ich Ihnen Ihre Frage einfach nicht beantworten kann.

Zusatzfrage: Es geht immer um die Frage einer Exportgenehmigung, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Das heißt, irgendwann kommt man an den Punkt, an dem Sie entscheiden müssten, wenn sie es nicht verfristen lassen wollen. Das heißt, dass Sie ja schon irgendeine Art von Rückmeldung bekommen müssten.

Dr. Säverin: Vielleicht kann ich das Verfahren noch einmal erläutern. Wenn ein solcher Antrag eingeht, zum Beispiel ein Antrag für einen Export in den Iran oder nach Russland, dann tritt ein interministerieller Arbeitskreis zusammen, in dem auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse bearbeitet werden. In diesem ministeriellen Kreis wird dann eine Entscheidung getroffen. Wenn in diesem ganzen Prozess Hinweise auch aus nachrichtendienstlichen Quellen auftauchen, die darauf hinweisen, dass ein Sanktionsverstoß, ein Rechtsverstoß vorliegt, gibt es diesen Meldeweg. Dann befinden wir uns im Dialog mit den zuständigen Behörden, und es entsteht eine Situation, dass, wenn sich diese Hinweise erhärten, weitere Anträge dieses Antragstellers nicht mehr genehmigt werden, weil ein Zweifel an dessen Zuverlässigkeit entstanden ist. Wir sind auf der Hut, wenn man das so salopp sagen kann. Wenn also Hinweise darauf bestehen, sind wir für alle kommenden Anträge natürlich auch gewarnt und werden nicht leichtfertig Genehmigungen erteilen.

Ich habe keine Statistik darüber, in wie vielen Fällen ein Hinweis gegeben wurde, was aus dem Hinweis geworden ist, ob er sich erhärtet hat, ob die Sachverhaltsaufklärung ergeben hat, dass der Hinweis keine sachliche Grundlage hat, dass also kein Misstrauen gegen diesen Ausführer am Platz ist.

Zusatzfrage: Aber wenn sich das erhärten würde, würde man im Regelfall davon ausgehen, dass dann auch eine entsprechende Eintragung auf den Sanktionslisten erfolgt. Korrekt?

Dr. Säverin: Wenn Sie jetzt bei den Sanktionslisten sind, sind Sie auf der Ebene des EU-Rechts. Die Sanktionslisten werden ja durch Beschluss auf EU-Ebene gefasst.

Zusatz: Aber mit Zulieferung der Mitgliedstaaten.

Dr. Säverin: Genau. Wir arbeiten an diesen Sanktionslisten mit. Dort werden alle vorliegenden Erkenntnisse und Hinweise berücksichtigt und gehen in die Beschlüsse über die Sanktionen ein.

Frage: Herr Burger, wie die Ministerin gestern Abend in dem Interview sagte und Sie eben noch einmal wiederholt haben, waren Hinweise auf diese Meerbuscher Firma eingegangen. Die haben Sie weitergegeben. Welcher Art waren diese Hinweise? War das vage oder in irgendeiner Weise das, was man belastbar nennt?

Burger: Das kann ich hier nicht weiter qualifizieren. Sie haben möglicherweise gestern den Fernsehbeitrag zur Kenntnis genommen und gesehen, dass es auch von einigen medialen Recherchegruppen dazu schon weitergehende Veröffentlichungen gibt. Gehen Sie einmal davon aus, dass solche Informationen, wenn Sie im öffentlichen Raum vorliegen, bei uns auch ernst genommen und ausgewertet werden.

Zusatzfrage: Dann habe ich eine technische Lernfrage. Da Sie der Hinweisweitergeber an Institutionen sind, die wohl im BMI-Bereich sind, bedeutet das, dass Sie, weil Sie der Hinweisweitergeber waren oder sind, dann auch über Ergebnisse der Weiterverfolgung der Informationen dort auf jeden Fall informiert werden oder nur dann, wenn sich herausstellt „Oh ja, da ist was dran“?

Burger: Auch das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Das hängt zunächst einmal davon ab, welche Behörden dann zu Ergebnissen kommen, ob das dann den Weg eines strafrechtlichen Verfahrens nimmt, das natürlich unabhängig von der Regierung von Justizbehörden geführt wird, ob es um nachrichtendienstliche Erkenntnisse geht, die möglicherweise dann an die Bundesregierung zurückgemeldet werden. Das lässt sich so pauschal nicht beantworten.

Frage: Eine Frage an das Bundesinnenministerium. Ich würde gerne wissen, wie viele Angriffe auf Geflüchtete in diesem Jahr bei Ihnen registriert worden sind und ob es eine Tendenz gibt, dass zunehmend Menschen aus der Ukraine die Opfer sind.

Beylage-Haarmann: Eine solche Statistik kann ich Ihnen aus dem Stand nicht geben. Das müsste ich nachreichen.

Frage: Herr Büchner, die bei Ihnen im Kanzleramt zugeordnete Beauftragte für Kultur und Medien hat sich nach Berichten mit dem Land Berlin auf einen Standort für das Mahnmal für die Opfer des Kommunismus geeinigt. Es gibt Empörung bei den Opferverbänden, auch im Beirat und der Stiftung Aufarbeitung, dass das in der Gartenstraße sein soll, was dem Beschluss des Bundestags widerspricht, in dem von einer zentralen Lage und einer inhaltlichen Unabhängigkeit dieses Mahnmals die Rede war. Können Sie dazu etwas sagen?

SRS Büchner: Das ist mir noch nicht gar bekannt. Wir würden etwas nachreichen, wenn BKM sich dazu äußern will.

Frage: Frau Beylage-Haarmann, das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz plant für den 8. Dezember einen Warntag und listet auf seiner Website alle möglichen Warnmodule und -elemente auf. Was nicht dabei ist, ist Cell Broadcast. Ich würde gerne wissen: Ist das Thema immer noch so ungelöst, dass man es nicht einmal testhalber probiert? Ist das Cell-Broadcast-Thema für das BMI zu groß?

Beylage-Haarmann: Sie haben zutreffend auf den Warntag hingewiesen. Wir haben dazu schon informiert. Zu Ihrer konkreten Frage: Cell Broadcasting soll dort getestet werden.

Zusatzfrage: Bis wann rechnen Sie denn damit, dass Cell Broadcasting in Deutschland tatsächlich auch als Warnfunktion verfügbar ist?

Beylage-Haarmann: Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen.

Zusatz: Ich freue mich über Nachreichungen.