Regierungspressekonferenz vom 12. August 2024

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 12. August 2024

Themen
•    Nahostkonflikt
•    russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine
•    Sicherheitslage in Deutschland
•    Vorschlag zu einer Zusatzversicherung für Facharzttermine
•    Klinikreform
•    Protokolle des RKI-internen COVID-19-Krisenstabs
•    Bundeshaushalt
•    Maßnahmenpaket der FDP zur Stärkung des Autos
•    Traditionserlass der Bundeswehr
•    Berichterstattung über eine mögliche Einführung einer CO₂-Abgabe auf Holzenergie
•    Olympische Sommerspiele 2024 in Paris
•    geplante Erschließung eines Gasfeldes in der Nordsee
•    rechtsextreme Demonstration gegen den CSD in Bautzen

40 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 12. August 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Büchner
  • Deschauer (AA)
  • Collatz (BMVg)
  • Funke (BMI)
  • Martens (BMAS)
  • Olpen (BMF)
  • Haberlandt (BMG)
  • Alexandrin (BMDV)
  • Greve (BMWK)
  • Stolzenberg (BMUV)

Vorsitzende Küfner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage

Der Bundeskanzler hat gestern mit Benjamin Netanjahu telefoniert und ihm Unterstützung erklärt. Hat er das Massaker von Gaza verurteilt oder nicht? Glauben Sie eigentlich noch, dass Israel ein rechtsstaatlicher Staat ist oder jetzt anders geworden ist?

SRS Büchner

Zunächst einmal mache ich mir die von Ihnen benutzten Beschreibungen der Vorfälle dort nicht zu eigen, weil wir auch noch gar nicht genau wissen, was sich dort zugetragen hat. Es ist völlig richtig: Der Bundeskanzler hat gestern in seinem Telefonat mit Premierminister Netanjahu und auch in seiner heutigen Erklärung mit Staatspräsident Macron und Premierminister Starmer unterstrichen: Die gesamte Region befindet sich in einer äußerst gefährlichen Lage, und niemand kann ein Interesse daran haben, diese weiter zu eskalieren. Die Bundesregierung setzt daher mit ihren Partnern ihre Bemühungen fort, die Eskalation und einen regionalen Flächenbrand zu verhindern. Klar ist in dieser angespannten Lage: Die Kämpfe müssen nun enden und alle Geiseln freigelassen werden. - Ich glaube, damit hat sich der Bundeskanzler auch sehr deutlich geäußert und positioniert. Zudem brauchen die Menschen in Gaza ganz dringend eine uneingeschränkte Lieferung und Verteilung von Hilfsgütern.

Die Bundesregierung schließt sich außerdem dem Aufruf der USA, Katars und Ägyptens an beide Seiten an, die Gespräche wieder aufzunehmen, offene Punkte abzuschließen und ohne weitere Verzögerung mit der Umsetzung des Abkommens, also des Biden-Plans, zu beginnen. Das wäre auch ein wesentlicher Beitrag, um Spannungen in der gesamten Region zu reduzieren. Gemeinsam mit dem französischen Staatspräsidenten Macron und dem britischen Premierminister Starmer warnte der Bundeskanzler den Iran und seine Verbündeten vor einem Angriff auf Israel. Mit einem solchen Angriff würden sie die Chancen für Frieden und Stabilität im Nahen Osten gefährden. Mehr denn je kommt es jetzt darauf an, die destruktive Spirale der Vergeltungsgewalt zu durchbrechen, Spannungen abzubauen und sich konstruktiv für eine Deeskalation einzusetzen.

Zu Ihrer letzten Frage: Ja, Israel ist ein demokratischer Rechtsstaat, und da gibt es keine andere Bewertung.

Frage

Herr Büchner, es fällt auf, dass in der Erklärung das Wort „Waffenstillstand“ vorkommt. Das hatte die Bundesregierung in den vergangenen Monaten eher vermieden zu verwenden. Was hat dazu geführt, dass Sie es jetzt einsetzen?

SRS Büchner

Das möchte ich im Einzelnen nicht interpretieren. Aber richtig ist die Feststellung, dass die Erklärung so lautet, wie sie lautet.

Zusatzfrage

Ja, daran besteht ja kein Zweifel, wenn man sie so liest, wie sie lautet. Dennoch ist die Frage ja legitim, warum jetzt ein Begriff verwendet wird, der in der Vergangenheit vermieden wurde. Aber Sie möchten das nicht kommentieren. Das muss man dann zur Kenntnis nehmen.

Gab es in diesem Gespräch nach Ihrer Kenntnis beim Bundeskanzler das, was man aus einem Telefonat mit dem US-Präsidenten als „Bullshit-Moment“ berichtet gefunden hat?

SRS Büchner

Sie wissen ja, dass wir Details persönlicher Gespräche mit anderen Staats- und Regierungschefs hier nicht berichten. Es gibt ja eine Pressemitteilung nach diesem Gespräch, die Sie ja auch kennen. Darüber hinaus wollen wir uns hier nicht einlassen. Aber vielleicht möchte das Auswärtige Amt noch etwas ergänzen.

Deschauer (AA)

Ja, ich kann gerne ergänzen. Auch zu der Frage von dem Kollegen möchte ich gerne noch einmal auf den X-Post des Auswärtigen Amts zu den Berichten über die schlimmen Vorfälle vom Wochenende auf eine Schule in Gaza hinweisen.

Herr Kollege, zu Ihrer Frage: Wir haben in der Vergangenheit als Bundesregierung ‑ als Auswärtiges Amt, die Außenministerin ‑ auf verschiedene Art und Weise immer wieder eine Feuerpause, einen humanitären Waffenstillstand, das Ende von Kampfhandlungen gefordert. Insofern ist das etwas, was die Bundesregierung nachhaltig und bereits seit geraumer Zeit fordert. Es geht darum, dass die Kämpfe enden müssen. Denn es muss ein Raum geschaffen werden für die Geisel-Verhandlungen, so wie es auch in der Erklärung des Bundespresseamts gestern zum Ausdruck kam, und die Unterstützung für die Menschen in Gaza, die seit Monaten Not leiden. Deswegen kann ich nicht erkennen, dass die Bundesregierung in der Vergangenheit nicht zu einem Ende der Kampfhandlungen aufgerufen hat, sondern wir haben immer wieder gesagt: Eine Feuerpause, ein humanitärer Waffenstillstand, der zu einer nachhaltigen Lösung, zu einer nachhaltigen Beendigung der Kämpfe führt, ist wichtig. Das ist insbesondere in der jetzigen Situation so wichtig, um einen Weg aus der drohenden weiteren Eskalation der Lage in Nahost zu finden.

Frage

Frau Deschauer, Frankreich, Großbritannien und die EU haben diesen Angriff scharf verurteilt. Herr Büchner hat ihn gerade nicht verurteilt. Wieso fällt es Ihnen so schwer, solch einen Angriff zu verurteilen, wenn so viele Kinder barbarisch sterben?

Deschauer (AA)

Herr Towfigh Nia, ich habe ja auf den X-Post des Auswärtigen Amts verwiesen, in dem wir eine sehr klare Sprache zu den Berichten gefunden haben, die uns schockieren, die entsetzlich sind. Insofern kann ich nicht erkennen, dass wir da keine klare Sprache gefunden haben. Im Gegenteil: Wir haben auch noch einmal betont, dass die Menschen, die dort seit Monaten Not leiden und immer wieder vor den Kämpfen fliehen müssen, nicht weiter zwischen die Fronten geraten dürfen, und insbesondere, dass die wiederholten Angriffe der israelischen Armee auf Schulen aufhören und rasch aufgeklärt werden müssen. Insofern ist das vielleicht noch einmal eine ausführlichere Antwort auf Ihre Frage. Die Position der Bundesregierung ist da klar: Die Menschen, gerade wenn sie an Orten wie Schulen oder auch Krankenhäusern Schutz suchen, bedürfen besonderen Schutzes. Dies ist natürlich eine Verpflichtung der israelischen Armee, der Kriegsführung, diesen besonderen Schutz auch zu berücksichtigen. Insofern haben wir uns zu diesem schrecklichen Vorfall und den Berichten, die wir darüber kennen, geäußert.

SRS Büchner

Ich glaube, auch die Haltung des Bundeskanzlers ist in diesem Zusammenhang völlig klar. Der Bundeskanzler hat auch immer wieder betont, dass jedes zivile Opfer eines zu viel ist. Zugleich dürfen wir hier nicht zu einer Verantwortungsumkehr kommen. Wie Sie wissen, hat diese ganze fürchterliche Lage, in der wir heute sind, mit einem bestialischen Terrorangriff der Hamas auf Israel angefangen. Israel hat das Recht, sich zu verteidigen. Zur Realität vor Ort gehört auch, dass die Hamas Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten als Kommandozentralen benutzt und einsetzt und die Menschen im Gazastreifen auch völlig gegen ihren Willen als Schutzschilde missbraucht. Auch das ist traurige Realität in dieser Situation. Ich glaube, man muss sehr vorsichtig sein, hier einseitig Berichten, die von der Hamas verteilt werden, aufzusitzen und alles zu glauben, was von dieser Seite verbreitet wird.

Zusatzfrage

Frau Deschauer, mehrere arabische Staaten, unter anderem Katar, haben jetzt eine internationale Untersuchung dieses Massakers verlangt. Unterstützt die Bundesregierung solche Untersuchungen?

Deschauer (AA)

Lieber Herr Towfigh Nia, wir haben das klar gefordert. Wir haben gesagt, entsprechende Angriffe müssen aufgeklärt werden.

Zuruf

International oder durch Israel?

Deschauer (AA)

Auch da kennen Sie unsere Position. Wir hatten hier gerade die Frage zum Thema demokratischer Rechtsstaat. Es ist unsere klare Erwartung, dass die entsprechenden Mechanismen in einem demokratischen Rechtsstaat genutzt werden und funktionieren. Wir sehen die israelische Seite da in der Pflicht, dies in einem ersten Schritt zu tun. Dazu fordern wir sehr klar auf.

Frage

Frau Deschauer, die Israelis ‑ der Täter ‑ sollen das aufklären. Also wie immer bei Ihnen, ja?

Deschauer (AA)

Was soll ich zu Ihrer Frage sagen, außer dass ich noch einmal darauf verweise, was ich eben gesagt habe? Es gibt ein klares, übrigens auch in der internationalen Gerichtsbarkeit ‑ das hatten wir ja in Vergangenheit hier auch verschiedene Male ‑ vorgesehenes Prinzip der sogenannten Komplementarität. Insofern ist es doch an einem demokratisch verfassten Staat, die Dinge, die passieren und aufgeklärt gehören, auch anzugehen. Das ist eine klare Forderung der Bundesregierung. Insofern würde ich auch noch einmal darauf verweisen, dass es natürlich in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat auch einen Unterschied zwischen den verschiedenen Gewalten gibt - eine Gewaltenteilung. Die klare Aufforderung der Bundesregierung, dass solche Vorfälle aufgeklärt gehören, ist Ihnen bekannt.

Zusatz

Na ja, der Punkt war ja ‑ der Kollege Herr Towfigh Nia hat es ja gerade gesagt ‑: Es gibt internationale Stimmen, die sagen, das muss international aufgeklärt werden und eben nicht vom Täter. Gleichzeitig ist Den Haag ja unter anderem aktiv geworden, weil Israel seine eigenen Kriegsverbrechen nicht aufklärt. Jetzt fordern Sie genau das, was in der Vergangenheit nicht passiert ist, warum Herr Khan in Den Haag aktiv geworden ist, eben weil die Israelis das nicht selbst machen.

Deschauer (AA)

Okay. Sind wir jetzt bei einer IStGH-Frage, oder sind wir jetzt noch bei dem aktuellen Vorfall? Dazu hatte ich mich geäußert, und zwar mit sehr klarer Sprache, die Sie auf dem X-Account des Auswärtigen Amtes noch einmal nachlesen können, mit einer klaren Bewertung und mit einer klaren Aufforderung. Insofern würde ich es jetzt, glaube ich, dabei belassen.

Frage

Herr Büchner, Sie warnten davor, einseitigen Erklärungen zu glauben. Zur Begründung der Angriffe gab es in der Vergangenheit regelmäßig die einseitige Erklärung Israels, dass in Wahrheit nur Hamas-Kommandozentralen angegriffen würden, die sich in den Schulen verborgen hätten. Vor dem Hintergrund der Aufklärung, die auch von Israel zu leisten ist, Frau Deschauer, wie Sie sagten: Ist im Ergebnis dieser Aufklärung in jedem dieser Fälle ‑ es gab ja viele Angriffe auf viele Schulen und andere Einrichtungen ‑ nach Ihrer Kenntnis hinreichend nachgewiesen worden, dass sich dort tatsächlich Hamas-Zentralen befunden hatten?

SRS Büchner

Wie in vielen bewaffneten Konflikten können wir den genauen Hergang von Ereignissen von hier aus nicht einschätzen. Das gilt auch für diesen Fall. Deshalb würde ich mir hier auch nicht solch eine Rhetorik ‑ „Täter“ usw. ‑ zu eigen machen. Klar ist, wie auch Frau Deschauer gesagt hat, dass all solche Dinge aufgeklärt werden müssen, dass solche Aufklärungen und Untersuchungen aber auch Zeit brauchen. Deshalb kann ich dazu retrospektiv über die letzten Monate hinweg keine Bewertung vornehmen.

Zusatzfrage

Das Wort „Täter“ haben Sie bei mir, glaube ich, nicht gehört. Aber jemand, der einen Angriff fliegt, ist ein Angreifer. Wenn bei diesen Angriffen Menschen, auch Zivilisten, ums Leben kommen, dann sind das einfach Opfer dieses Angriffs. Das ist doch objektiv so. Danach habe ich gefragt. Meine Frage ging ja nur dahin. Ich gehe einmal davon aus, dass die Bundesregierung auch interessiert ist, die Ergebnisse dieser Aufklärung zu erfahren. Das war eine schlichte Lernfrage. War es nach Ihrer Kenntnis so, dass die israelischen Aufklärungsergebnisse in jedem Fall hinreichend nachweisen konnten, dass sich an den angegriffenen Orten tatsächlich Hamas-Kommandozentralen befanden? Das war meine Frage.

SRS Büchner

Ich kann dazu nur sagen, dass ich keine Kenntnis darüber habe, inwieweit diese Untersuchungen abgeschlossen sind.

Frage

Ich habe eine Frage zum Internationalen Strafgerichtshof, wenn es okay ist. Frau Deschauer, es gibt Meldungen, wonach Ihr Ministerium einen Brief an den Internationalen Strafgerichtshof geschickt und gebeten hat, von einem Haftbefehl gegen Netanjahu abzusehen. Können Sie solch eine Meldung bestätigen?

Deschauer (AA)

Ich glaube, ich muss das noch einmal grundsätzlicher aufdröseln. Ich kann einen Brief bestätigen. Darüber gibt es nicht nur Meldungen, sondern er ist meiner Kenntnis nach auf der Webseite des IStGH öffentlich einsehbar, eine Stellungnahme beim IStGH im sogenannten Amicus-Curiae-Verfahren. Das bezieht sich darauf, dass der IStGH die Möglichkeit eröffnet hat, einen sogenannten Antrag auf Zulassung einer Amicus-Curiae-Stellungnahme einzureichen. Davon hat die Bundesregierung ‑ so wie andere Staaten und auch andere internationale Organisationen ‑ Gebrauch gemacht. Das Schreiben wurde vergangene Woche, und zwar am 6. August, als Stellungnahme eingereicht und ist dort meiner Kenntnis nach einsehbar.

Ich würde jetzt den Brief nicht komplett in allen Verästelungen darlegen, aber es geht im Wesentlichen um das Prinzip der Komplementarität, zu dem wir uns ja hier gerade in Bezug auf eine andere Frage auch schon einmal geäußert haben. Es geht darum, dass der IStGH innerstaatliche, also nationale Strafgerichtsbarkeit ergänzt, nicht ersetzt. Das setzt natürlich voraus, dass entsprechend vorher, bevor sich eine internationale Strafgerichtsbarkeit in allen Details mit einer Angelegenheit befasst, auch einem funktionierenden unabhängigen Justizsystem in einem Staat ausreichend Zeit gegeben wird, um Ermittlungen vorzunehmen. Das ist ein wesentlicher Aspekt dieses Briefes.

Der zweite Aspekt, den auch die internationale Strafgerichtsbarkeit, nämlich der IStGH selbst, vorsieht, ist, dass dann, wenn ein Staat bereit ist, mit dem Chefankläger des IStGH ‑ darum geht es ja im Moment; das ist nach unserem Verständnis bei Israel der Fall ‑ zu kooperieren, diesem Staat entsprechend Raum und Zeit eingeräumt werden muss, um zunächst entsprechende Ermittlungen in der eigenen nationalen Gerichtsbarkeit vorzunehmen. - Das sind die wesentlichen Aspekte des Briefes.

Ich kann noch eine dritte Sache hinzufügen: Die Ermittlungen in der vom IStGH als „Situation in Palestine“ bezeichneten Situation wurden vom Chefankläger lange vor dem abscheulichen Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 eingeleitet. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass von Haftbefehlen, die noch nicht erteilt sind ‑ das muss ich hier auch noch einmal hinzufügen ‑, bezieht sich auf Handlungen, die nach dem 7. Oktober erfolgt sind. Es handelt sich dann doch faktisch um neue inhaltliche Sachlage und Ermittlungen. Insofern sind wir einer Bitte ‑ Sie können den Brief nachlesen ‑ des IStGH gefolgt, von der Möglichkeit einer entsprechenden Stellungnahme Gebrauch zu machen. Ich möchte mir Ihre Aussage oder Meldungen, die Sie zitieren, dass wir damit Ermittlungen in irgendeiner Form behindern oder verzögern wollen, nicht zu eigen machen. Im Gegenteil: Indem wir explizit einer Bitte des IStGH folgen, zeigen wir, dass wir das internationale Rechtssystem und die Strafgerichtsbarkeit deutlich unterstützen und entsprechend stärken wollen.

SRS Büchner

Zu Ihrer Bemerkung, es sei ein Wechsel in der Sprache, dass wir von einem Waffenstillstand sprechen: Der Bundeskanzler hat das schon zweimal vorher gemacht. Das kann ich hier gerne nachreichen. In einem Statement im April in China sagte der Kanzler:

„Wir wollen gern erreichen, dass die Geiseln freigelassen werden und es einen Waffenstillstand gibt, der jetzt längerfristig in Kraft treten kann. Das muss schnell möglich werden.“

Und bei der Pressekonferenz mit dem französischen Staatspräsidenten Macron vom Mai 2024 hat der Kanzler gesagt:

„Unsere Forderung ist klar: Die Hamas-Terroristen müssen alle Geiseln unverzüglich freilassen und in einen längerfristigen Waffenstillstand einwilligen.“

Es gibt also schon mindestens zwei weitere Belegstellen. Ein kompletter Wechsel ist es an der Stelle nicht.

Frage

Frau Deschauer, können Sie uns noch einmal hinsichtlich der norwegischen Situation und der Westbank die Folgen Ihres Statements dazu erklären? Sie haben es ja bisher nur verurteilt.

Deschauer (AA)

Wir haben uns zu der Thematik klar geäußert. Insofern würde ich das „nur“ jetzt einmal in Anführungszeichen setzen.

Zu Ihrer Frage ‑ es war, glaube ich, eher eine Aussage ‑: Wir haben dazu klar Stellung bezogen. Wir sehen diese Entscheidung so an, dass sie sich gegen die Erfüllung der Osloer Verträge richtet. Insofern ist es ein Rückschritt auf dem Weg zu einer Zweistaatenlösung, der die Bundesregierung, auch wenn sie sehr weit entfernt scheint, größte Bedeutung beimisst und die wir weiterverfolgen. Wir stehen natürlich bezüglich aller Aspekte in dem Nahostkonflikt, aber auch bezüglich dieser Frage mit den Ansprechpartnern im Gespräch.

Zusatzfrage

Wenn Sie selbst sagen, das verstößt gegen die Osloer Verträge, was folgt dann jetzt daraus, außer, dass Sie das wieder doof finden? Sie verurteilen das. Und weiter?

Deschauer (AA)

Wir sind in intensiven Gesprächen mit allen Ansprechpartnern der Region. Dass Diplomatie nicht eine Funktion ist, wo man auf einen Knopf drückt und am anderen Ende etwas herauskommt, müsste Ihnen, glaube ich, als Gast dieser Pressekonferenz inzwischen bekannt sein. Das sind alles langwierige Prozesse und Gespräche. Das sind sehr dicke Bretter, die gebohrt werden müssen. Insofern: Wir befinden uns in engen diplomatischen Bemühungen bezüglich aller Facetten des Nahostkonflikts. Das schließt auch, wie Sie an unserer klaren Pressemitteilung gemerkt haben, den Fall hinsichtlich der norwegischen Diplomaten ein.

Frage

Herr Büchner, es geht um das Thema Ukraine. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit, aber auch das Eskalationspotenzial des ukrainischen Vorstoßes auf russisches Staatsgebiet?

SRS Büchner

Wie wir alle mitbekommen und wie Sie auch wissen, ist die militärische Lage vor Ort noch sehr im Fluss. Es gibt widersprüchliche und manchmal auch absichtlich verfälschte Informationen über die offenbar sehr geheim und ohne Rückkopplung vorbereitete Operation. Alles sieht bisher nach einem räumlich begrenzten Einsatz aus. Es wäre deswegen unklug, sich jetzt auf dieser Grundlage öffentlich zu äußern und vom grünen Tisch aus die aktuelle militärische Entwicklung zu kommentieren oder zu bewerten. Das gilt auch für den Einsatz spezifischer Waffensysteme. All dies wird in einen intensiven Austausch einfließen, den wir mit unseren engsten Partnern und der Regierung in Kyjiw haben.

Zusatzfrage

Sie haben also keine Information darüber, ob deutsche Waffen, zum Beispiel Marder-Panzer, eingesetzt worden sind? Inwiefern wäre die Ukraine darin frei, deutsche Waffensysteme auf russischem Staatsgebiet einzusetzen?

SRS Büchner

Ich habe mich jetzt zu dem Thema ganz bewusst so zurückhaltend eingelassen, wie ich es gerade getan habe.

Frage

Herr Büchner, hat die Ukraine in der letzten Zeit die Bundesregierung gefragt, ob sie deutsche Waffen außerhalb der unmittelbaren Grenzregion ‑ wie es ja im Mai hieß ‑ bei Charkiw einsetzen darf?

SRS Büchner

Ich habe Ihnen ja gerade vorgetragen, dass es bei dieser Operation offenbar um eine sehr geheim und ohne Rückkopplung vorbereitete Operation ging. Darüber hinaus möchte ich hier über detaillierte Abstimmungen und Gespräche nichts sagen.

Zusatzfrage

Was heißt „Rückkopplung“?

SRS Büchner

Das heißt Rückkopplung.

Zusatzfrage

Das heißt, die Ukraine hat die Bundesregierung gar nicht darüber informiert, was sie vorhat?

SRS Büchner

Das heißt das, was ich gerade vorgetragen habe. Diese Operation ist offenbar geheim und ohne Rückkopplung vorbereitet worden.

Frage

Herr Büchner, wie kommentieren Sie die Aussage des ukrainischen Präsidenten Selenskyj, der unter anderem gesagt hat, dieser Vorstoß sei geeignet, um Druck auf den Aggressor aufzubauen? Ist solch ein Vorstoß auch aus Sicht der Bundesregierung die richtige Maßnahme zu diesem Zeitpunkt?

SRS Büchner

Auch das möchte ich jetzt nicht kommentieren, sondern einfach noch einmal darauf verweisen, dass wir einen intensiven Austausch mit unseren internationalen Partnern haben, vor allem natürlich mit den USA und unseren engsten Partnern in Europa, und auch einen Austausch mit der Regierung in Kyjiw.

Frage

Herr Büchner, ich versuche es noch einmal: Inwieweit ist dieser Vorstoß der Ukraine aus Sicht der Bundesregierung vom Völkerrecht gedeckt?

SRS Büchner

Es tut mir leid, aber mehr als das, was ich zu diesem Thema heute hier gesagt habe, kann ich nicht beitragen.

Frage

An Herrn Collatz: Ich weiß, dass Sie mir die Frage, wie Sie im Verteidigungsministerium diese Operation bewerten, wahrscheinlich nicht beantworten werden, aber ist das generell ein Thema im Verteidigungsministerium?

Collatz (BMVg)

Unser Austausch mit unseren ukrainischen Freunden ist eng und vertrauensvoll, und das gilt für alle Unterstützungsmaßnahmen, die wir geleistet haben und noch leisten werden. Außer Frage steht für uns die Frage nach der Rechtmäßigkeit; die ist hinlänglich auch durch viele Rechtsexperten beantwortet. Das Völkerrecht sieht das so vor, dass sich ein verteidigender Staat auch auf dem Gebiet des Angreifers wehren darf. Das ist auch aus unserer Sicht eindeutig, und es gibt keine darüber hinausgehenden Auflagen für die Nutzung von Waffen ‑ zumindest was Abgaben aus dem Bestand der Bundeswehr angeht ‑, die dort erteilt worden sind oder die zu beachten wären. Da gibt es keinerlei Hindernisse und da ist die Ukraine frei in der Wahl ihrer Möglichkeiten. Das Einzige, worauf wir achten, ist, dass die Ukraine zusagt, dass sie Waffen nur im Rahmen des Völkerrechts einsetzt, und das ist gegeben.

Zusatzfrage

Herr Collatz, heißt das, dass deutsche Waffen auch dann eingesetzt werden dürfen, wenn es nicht um ein Aufmarschgebiet an der Grenze zu der Ukraine auf russischen Territorien geht, sondern um einen Vorstoß ‑ ich fantasiere einmal ‑ in Richtung Moskau?

Collatz (BMVg)

Das sind ukrainische Waffen.

Frage

Nur eine kurze Nachfrage, Herr Collatz: Deutschland hat unter anderem 58 Leopardpanzer, glaube ich, in die Ukraine geliefert. Könnten diese Panzer seitens der Ukraine eingesetzt werden, um auf russisches Gebiet vorzudringen?

Collatz (BMVg)

Es gibt verschiedenste Lieferungen von Leopardpanzern, wie Sie es nennen, also von Panzern vom Typ Leopard 1 und 2 in unterschiedlichsten Konfigurationen. Ich glaube, die Zahl ist auch nicht ganz korrekt. Schauen Sie bitte in die aktuelle Liste hinein.

Ansonsten gilt das, was ich eben gesagt habe: Wenn Waffen aus Deutschland der Ukraine zur Verfügung gestellt werden, dann sichert uns die Ukraine zu, diese im Rahmen des Völkerrechts einzusetzen, und weitere Auflagen gibt es nicht.

Eine politische Frage ist immer noch damit verbunden, weitreichende Waffen einzusetzen, aber das ist ja hier außer Frage.

Frage

Ich hätte eine Frage zum Thema Taylor Swift ‑ aber keine Sorge, ich will nicht Ihr musikalisches Wissen testen, sondern es geht eher an Herrn Funke zur Sicherheitslage. Sie sind ja mit Sicherheit in Kontakt auch mit den österreichischen Behörden. Gibt es nach den Ereignissen vom Wochenende oder von Freitag eine erhöhte Anschlagsgefahr bei Großveranstaltungen in Deutschland?

Funke (BMI)

Selbstverständlich sind wir bzw. sind die Sicherheitsbehörden untereinander in sehr engem Austausch. Die Bedrohungslage islamistischen Terrorismus betreffend ist anhaltend hoch; das ist nichts Neues, das haben wir hier seit Längerem schon gesagt. Sie erinnern sich an die enormen Sicherheitsvorkehrungen, die wir im Rahmen der Europameisterschaft aus Gründen aufgefahren haben. Alles Weitere möchte ich von hier aus tatsächlich nicht kommentieren, da die Ministerin zurzeit beim Bundesamt für Verfassungsschutz ist, dort Gespräche führt und, ich glaube, just in diesem Moment eine Pressekonferenz abhält. Das Thema ist aber ein bekanntes und die Bedrohungslage ist anhaltend hoch. Das ist das, was ich von hier aus sagen kann.

Frage

An das BMAS: Es gibt aus der FDP jetzt die Forderung, das Bürgergeld sofort zu senken, und zwar in Höhe von 14 bis 20 Euro.

Erste Frage: Ist das sozusagen im laufenden Geschäft, also wenn keine neue Festlegung ansteht, möglich, und wenn ja, auf welchem Wege?

Zweite Frage: Ist seit der Einführung von Hartz IV schon einmal die Leistung zwischen den üblichen Festlegungen zum Jahresanfang geändert worden bzw. nach unten korrigiert worden?

Martens (BMAS)

Lassen Sie mich das kurz einordnen. Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2025 erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen der Fortschreibungsverordnung besteht kein Entscheidungsspielraum für die sich ergebenden Beträge. Dabei gilt: Wenn sich bei der Fortschreibung Beträge ergeben, die unter den geltenden Regelbedarfen liegen, werden die Beträge durch eine gesetzliche Besitzschutzregelung auf dem aktuellen Niveau fortgeschrieben. Wir rechnen daher im Moment damit, dass es angesichts der jetzt rückläufigen Preissteigerungsraten zum 21. Januar 2025 eine Nullrunde beim Bürgergeld geben wird. Meines Wissens ‑ ich würde mich im Nachhinein korrigieren, wenn das anders war ‑ gab es das bisher noch nicht.

Zur Frage, ob man gesetzlich etwas machen kann: Es gilt die gesetzliche Besitzschutzregelung. Aus Sicht des BMAS habe ich zum jetzigen Zeitpunkt dazu nichts hinzuzufügen.

Frage

Auch an das BMAS und an das BMF, weil das ja auch haushaltsrelevant ist: Wo liegt denn die vom Verfassungsgericht definierte Untergrenze eines menschenwürdigen Existenzminimums? Kann man das in Euro pro Monat beziffern?

Martens (BMAS)

Dazu würde ich den Kollegen vom BMF anschauen.

Olpen (BMF)

Ich werde Ihnen die Antwort nachreichen.

Frage

Korrigieren Sie mich, wenn ich da falsch liege, aber ist der Regelsatz des Bürgergelds nicht das Existenzminimum, Frau Martens?

Martens (BMAS)

Das ist richtig.

Zusatzfrage

Das ist dann doch die Antwort auf die Frage, oder?

Martens (BMAS)

Entschuldigung, ich möchte an dieser Stelle einen Fehler vermeiden. Wenn das so wäre, würde ich es nachreichen.

Frage

Wenn das so ist, wie Sie sagen, gibt es dann seitens der Regierung Hinweise an die regierenden Parteien, wie die Rechtslage ist, wenn solche Äußerungen kommen, oder lassen Sie das laufen?

Martens (BMAS)

Das sind gesetzliche Regelungen, die wirklich überall einsichtig sind.

Zusatzfrage

Aber das verhindert ja nicht, dass solche Äußerungen kommen. Ist es dann nicht Aufgabe der Regierung zu sagen, was die Gesetzeslage ist, und dass solche Forderungen nicht funktionieren?

Martens (BMAS)

Tatsächlich habe ich keinen weiteren Stand hierzu und weiß nicht, ob wir dazu intern informieren. Ich denke, es ist wirklich einfach im Gesetz nachzuschlagen, wie das geregelt ist. Ich kann das auch gerne noch einmal vortragen, aber das wird dann relativ nüchtern. Das sind an der Stelle wirklich bekannte gesetzliche Regelungen.

Frage

Frau Martens, Sie sagten, Sie müssten nachhalten, ob es das bei Hartz IV je gegeben habe. Wenn es aber doch die Sicherungsklausel gibt, dann kann es ja niemals so gewesen sein, dass ein laufender Betrag gekürzt wurde. Entweder gilt also die Sicherungsklausel, oder sie gilt nicht. Anders gefragt: Gab es eine Zeit, in der es die Sicherungsklausel nicht gab?

Martens (BMAS)

Sehen Sie es mir bitte nach: Ich kenne natürlich die Sicherungsklausel, aber ich überblicke den ganzen Zeitraum tatsächlich nicht. Ich wollte gerade wirklich vermeiden, etwas Falsches zu sagen. Ich werde das aber noch einmal überprüfen und dann gegebenenfalls etwas dazu nachreichen. Ich gehe aber davon aus, dass die Klausel über den ganzen Zeitraum hinweg gegolten hat. ‑ Aber danke noch einmal für den Hinweis.

Zusatzfrage

Das heißt, dass es dann auch nie eine Kürzung gegeben haben kann?

Martens (BMAS)

Davon würde ich ausgehen. Wenn das so ist, dann würde ich das nachreichen.

Frage

An das BMG: Herr Haberlandt, es gibt einen Vorschlag der Innovationskasse, dass Versicherte sich freiwillig für Facharzttermine bei der privaten Krankenversicherung versichern können. Hat der Minister den Vorschlag zur Kenntnis genommen und wie bewertet er ihn?

Haberlandt (BMG)

Vielen Dank für die Frage. ‑ Ich kann ganz grundsätzlich sagen: Dieser Vorschlag steht für das BMG nicht zur Debatte. Ich kann ergänzend aber noch sagen, dass es dem Bundesminister ein Anliegen ist, den Zugang zur fachärztlichen Versorgung für Patientinnen und Patienten zu verbessern. Beispielsweise wurde die 2019 eingeführte Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023 reformiert. Das heißt, für die Vermittlung von Facharztterminen durch Hausärzte erhalten Fachärzte nun ebenfalls höhere Zuschläge. Der Facharzt erhält den Behandlungsfall weiterhin extrabudgetär vergütet, wenn der Termin vom Hausarzt vermittelt wurde, und es gilt das Prinzip: Je schneller ein Facharzt einen Patienten aufgrund einer Vermittlung durch die Terminservicestelle behandelt, desto höher fällt der Zuschlag aus. Das heißt, das Thema ist dem BMG ein wichtiges Anliegen, aber der Vorschlag steht nicht zur Debatte.

Zusatzfrage

Am kommenden Freitag gibt es den Jour fixe zur Klinikreform. Gibt es eine Pressekonferenz, und wer nimmt daran teil?

Haberlandt (BMG)

Diese Frage kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Ich werde einmal nachhören, und wenn ich etwas herausfinde, dann reiche ich es gerne nach.

Zusatzfrage

Ich vermute einmal, dass der Minister die Kollegen aus den Ländern eingeladen hat. Wissen Sie, ob auch Ministerpräsidenten und Chefs von Staatskanzleien eingeladen wurden, und wenn ja, ob sie kommen?

Haberlandt (BMG)

Wie gesagt, ich kann dazu jetzt nichts sagen, aber ich horche gerne nach, und wenn mir dann etwas vorliegen sollte, reiche ich das gerne nach.

Frage

Es geht noch einmal um die RKI-Protokolle: Der Bundestagsvizepräsident Kubicki ist das durchgegangen und hat ein paar Punkte gefunden, die er dem Gesundheitsminister vorwirft. Wird sich Minister Lauterbach noch zu den einzelnen Punkten äußern?

Haberlandt (BMG)

Wie Sie wissen, hat sich der Minister bereits am Freitag zu diesem Thema geäußert. Ich kann Ihnen auch gerne noch einmal vortragen, was er am Freitag sagte:

„Es gibt in den RKI-Protokollen nichts zu verbergen. Daher habe ich die Veröffentlichung der Protokolle angewiesen. Das RKI hat während der Pandemie Empfehlungen abgegeben. Die politische Verantwortung liegt aber beim Ministerium. Trotz der insgesamt vorsichtigen Strategie sind allein im Jahr 2022 in Deutschland noch mehr als 50 000 Menschen an Corona gestorben. Die Maßnahmen waren damit mehr als begründet.“

Diesen Aussagen haben wir nichts hinzuzufügen.

Frage

Wann ist mit der Veröffentlichung der ‑ ich sage es einmal so salopp ‑ zweiten Rutsche der Protokolle zu rechnen?

Haberlandt (BMG)

Ich kann so viel sagen: Wir sind dran, und das folgt ja einem Prozedere; denn das muss mit den Personen besprochen werden, die dort erwähnt werden. Es geht ja auch um etwaige Schwärzungen oder vielmehr Entschwärzungen. Einen Zeitpunkt kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht nennen.

Frage

Herr Büchner, bis wann wird denn eine Einigung zum Bundeshaushalt angestrebt?

SRS Büchner

Wie Sie wissen, finden zurzeit konstruktive, intensive und sehr vertrauliche Beratungen dazu statt, wie der Haushaltsentwurf, der ja vorliegt, weiter verbessert werden kann. Bei dieser Vertraulichkeit soll es auch bleiben, und deshalb äußern wir uns jetzt auch nicht zu irgendwelchen Timings oder dazu, wer wo wann mit wem spricht.

Zusatzfrage

Herr Olpen, inwiefern sind denn für das BMF Darlehen für die Autobahn GmbH jetzt nach den Gutachten vom Tisch?

Olpen (BMF)

Vielen Dank für die Frage, aber ich würde auf die Ausführungen von Herrn Büchner verweisen, der mitgeteilt hat, dass die Gespräche gerade konstruktiv, intensiv und auch vertraulich laufen. Dementsprechend ist das ein Teil vertraulicher Gespräche, die ich hier nicht kommentiere.

Frage

Eine Frage zum Zeitplan, Herr Olpen: Aus Ihrem Hause soll ja ‑ das steht nachlesbar im Monatsbericht ‑ der Haushaltsentwurf am 16. August, also am Freitag, dem Bundestag übermittelt werden. Ist dieser Termin zu halten?

Olpen (BMF)

Dazu möchte ich auf das Interview von Minister Lindner verweisen, der sich gegenüber der Funke Mediengruppe dahingehend geäußert hat, dass eine Zuleitung Mitte August planmäßig erfolgen soll.

Zusatzfrage

Mitte August heißt: nicht Freitag?

Olpen (BMF)

Mitte August.

Zusatzfrage

Können wir diese Woche noch mit dem Wirtschaftsplan des KTF rechnen?

Olpen (BMF)

Auch da ist im Verfahren eine zeitnahe Vorlage geplant.

Zusatzfrage

Bis wann?

Olpen (BMF)

Zum zeitlichen Prozess kann ich mich nicht weiter äußern ‑ zeitnah.

Frage

Sie haben ja, was das Thema Haushalt betrifft, von konstruktiven Gesprächen gesprochen. Über das Wochenende gab es verschiedene Themen, die hochgeploppt sind ‑ das Bürgergeld wurde gerade schon angesprochen. Die FDP möchte jetzt, dass mehr Autos in den Innenstädten sind. Gibt es da aus Ihrer Sicht tatsächlich eine wirkliche Grundlage, um sich zu dritt an einen Tisch zu setzen und über diesen Haushalt konstruktiv zu sprechen?

SRS Büchner

Ja.

Frage

Ich habe noch einmal eine Verständnisfrage, weil es ein bisschen durcheinandergegangen ist. Die Lücke wurde erst auf 17 Milliarden Euro beziffert. Zuletzt ist zumindest der Eindruck entstanden, dass die Lücke sich eher auf 5 Milliarden Euro beläuft. Herr Büchner oder Herr Olpen, können Sie noch einmal sagen, wie groß die Lücke im Haushalt tatsächlich ist?

SRS Büchner

Richtig ist, dass der Haushaltsentwurf eine Globale Minderausgabe vorsieht. Das Finanzministerium müsste mir gleich noch einmal aushelfen und sagen, wie groß diese Minderausgabe ursprünglich war. Das Ziel der Gespräche, die jetzt geführt werden, ist, den Haushaltsentwurf insofern weiter zu präzisieren, dass man diese GMA reduziert. Zur Frage, mit welchen Maßnahmen und auf welchen Wert: Genau das sind die Details, um die es in diesen wirklich konstruktiven und vertraulichen Gesprächen geht. Wir werden Ihnen dann auch zeitnah eine Lösung präsentieren können.

Olpen (BMF)

Ich kann ergänzen: Wir hatten im Kabinettsbeschluss eine Globale Minderausgabe von rund 17 Milliarden Euro vorgesehen. Es ist vorgesehen, diese Globale Minderausgabe zu reduzieren.

Vielleicht kann ich grundsätzlich zum besseren Verständnis erläutern, dass Globale Minderausgaben ein übliches Instrument bei der Haushaltsaufstellung sind. Das ist nichts Neues. Globale Minderausgaben in einer mittleren einstelligen Milliardenhöhe hat es auch in den vergangenen Jahren gegeben.

Und vielleicht kann ich auch hier auf das Interview von Minister Lindner in der Funke Mediengruppe verweisen. Dort sprach er, glaube ich, von einer Reduzierung auf fünf Milliarden.

Frage

Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Die FDP möchte heute das Pro-Auto-Programm beschließen. Eigentlich geht es ja darum, in den Innenstädten den Autoverkehr zu reduzieren. Jetzt erleben wir die Wende zurück. Es geht um Gratisparken und darum, Fahrradstraßen nur dann zu bauen, wenn die Bürger das wirklich möchten, also auch einige Hürden aufzubauen. Meine Frage an das Verkehrsministerium: Was verspricht man sich von solch einem möglichen Programm? ‑ Und an das Klimaschutzministerium: Was halten Sie davon?

Alexandrin (BMDV)

Die Frage, was man sich davon erwartet, müssten Sie der Fraktion stellen, die dieses Papier vorstellt, und nicht dem Ministerium.

Zusatzfrage

Das heißt, Sie als Ministerium haben keine Kenntnis davon oder unterstützen das nicht?

Alexandrin (BMDV)

Sie fragen mich, was mit einem Positionspapier der FDP erreicht werden soll. Ich sitze hier als Sprecher des Bundesverkehrsministeriums.

Zusatzfrage

Und das Klimaschutzministerium?

Greve (BMWK)

Ich habe ebenfalls keinen Kommentar für diese Äußerung aus dem parlamentarischen Raum.

Frage

Es geht an Herrn Collatz zum Thema Bekämpfung von Rechtsextremismus bei der Bundeswehr und zu dem jetzt überarbeiteten Traditionserlass. Können Sie uns noch einmal erklären, warum jetzt auch Wehrmachtsoldaten gewürdigt werden können, die Nazis waren, also zum Beispiel bei der SS und bei der NSDAP? Schadet das jetzt nicht dem Kampf gegen Rechtsextremismus innerhalb der Bundeswehr?

Collatz (BMVg)

Vielen Dank für die Gelegenheit, das einzuordnen. Es ist eine Ergänzung des gültigen Traditionserlasses, der unverändert gilt. Der zuständige Abteilungsleiter hat zu aktuellen Diskussionen um Kriegstüchtigkeit, Wehrfähigkeit oder Einsatztauglichkeit Bezug genommen und geschaut, wie man unseren Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr Hinweise geben kann und wie man das vielleicht auch in den Traditionserlass einsortieren kann. Da hilft auch der Blick ins Geschichtsbuch.

Bei der Gründung der Bundeswehr galt es natürlich, verlässliche und in der Demokratie auch gefestigte Menschen in die Bundeswehr zu bringen, die dann in der Gründungssituation dafür Sorge getragen haben, dass das in die richtige Richtung geht. Dafür wurde eine Personalgutachterkommission einberufen. Ich glaube, in diesem Fall war sie sogar fast männlich. Ich glaube, nur zwei Frauen haben dafür Sorge getragen ‑ unter anderem war es die Ehefrau von Georg Leber ‑, dass diejenigen, die in der Gründungssituation der Bundeswehr einen Beitrag leisten wollten, eine eindeutige Positionierung zum NS-Regime und zu ihrer Rolle in diesem Regime hatten. Nur Menschen, die dieser Kommission glaubhaft gemacht haben, dass sie auf dem festen Grunde demokratischer Werte stehen, wurden herangezogen, um bei der Gründung der Bundeswehr mitzuhelfen. ‑ So die Einordnung und der aktuelle Bezug. Ich würde mich freuen, wenn das dann insgesamt Berücksichtigung findet.

Zusatzfrage

Aber es gibt ja eine Liste von traditionsstiftenden Personen. Da wird auch die Rolle einzelner Leute im Zweiten Weltkrieg betont, zum Beispiel dass jemand einer der erfolgreichsten U-Boot-Kommandanten war.

Er hat ja für Hitler gekämpft, er hat für diesen wahnsinnigen Krieg gekämpft, und das wird jetzt im Traditionserlass der Bundeswehr herausgehoben.

Collatz (BMVg)

Wie zum Beispiel auch von Stauffenberg oder andere Widerstandskämpfer.

Wichtig ist für mich hier zu betonen, dass es nicht um die militärische Leistung geht, wenn es um den Traditionserlass geht. Dennoch spielt auch eine gewisse Handwerklichkeit im Führungsverhalten eine Rolle, wenn man eine neue Armee aufbauen möchte. Hier war eben die Abwägung zu treffen: Wie hole ich mir diesen Sachverstand herein, ohne grundsätzliche demokratische Werte außer Acht zu lassen?

Die Personalgutachterkommission ist dieser Rolle, wie alle finden, sehr gut gerecht geworden. Die Menschen, die Sie ja auch anführen und die in den Ergänzungen genannt sind, haben somit ‑ trotz ihrer Positionierung zu den Verbrechen des NS-Regimes und ihrer Rolle darin ‑ in dieser Situation die Möglichkeit gehabt, einen Platz in der Liste zur Gründung der Bundeswehr einzunehmen.

Frage

Herr Collatz, im bisherigen Traditionserlass von 2018 war ja explizit die Wehrmacht insgesamt als nicht traditionswürdig angesehen worden. Jetzt bei der Erweiterung wurde gesagt, diese 40 000 Soldaten, die dann in die Bundeswehr übernommen wurden, ehemalige Wehrmachtsangehörige, hätten sich wesentlich im Gefecht bewährt.

Im Gefecht bewährt ‑ das ist doch aber die Kernkompetenz von Wehrmacht an sich. Das ist doch ein anderes Kriterium als, wie in der Vergangenheit, zu sagen: Wir halten solche ehemaligen Wehrmachtsangehörigen für traditionswürdig, die im Widerstand gegen das NS-Regime, sei es auch erst spät, gewesen sind. ‑ Das ist doch ein anderer Fokus.

Collatz (BMVg)

Ich sehe den nicht. Ich habe ja eben versucht, das deutlich zu machen. Es bleibt dabei, dass die Wehrmacht nicht traditionsstiftend für die Bundeswehr ist. ‑ Punkt.

Einzelmenschen, die in der Wehrmacht einen Dienst geleistet haben, müssen sich entsprechend zu ihrem Dienst und ihrer Wahrnehmung der Rolle der Wehrmacht in diesem verbrecherischen Zweiten Weltkrieg verhalten haben. Nur das ermöglichte es überhaupt, auf diese Einzelmenschen zurückzugreifen, um sie dann in die junge Bundeswehr zu integrieren.

Es geht also um Einzelpersonen, individuelle Geschichten, individuelle Verhältnisse und auch Bekenntnisse zur politischen Aufstellung und nicht um eine Infragestellung der Bewertung der Wehrmacht als Teil des NS-Regimes.

Zusatzfrage

Wenn ich da zu einer konkreten Einzelperson eine Frage anschließen darf: Der erfolgreichste Jagdflieger war Erich Hartmann mit, ich glaube, über 350 Abschüssen im Zweiten Weltkrieg. Er war ein Held der NS-Kriegspropaganda. Er hat dann in der Bundeswehr, in der Luftwaffe, eine entscheidende Rolle beim Aufbau gespielt. Er wurde und wird bis heute ‑ das kann man in sozialen Medien verfolgen ‑ von der rechten, verfassungsfeindlichen Szene als Held gefeiert. Der ist nun traditionswürdig. Das geht doch in die falsche Richtung.

Collatz (BMVg)

Wenn es denn so wäre, dann wäre das die falsche Richtung.

Die Leistungen von Hartmann im Zweiten Weltkrieg sind keine traditionsbegründende Tatsache im Sinne des Traditionserlasses. In dieser Ergänzung wird hervorgehoben, dass es in der Gründungssituation der Bundeswehr auch darum ging, militärischen Fachverstand mit reinzubringen. Das hat aber zur Voraussetzung gehabt, dass diese Menschen, die sich vielleicht darum beworben haben oder die ausgesucht wurden, sich eindeutig zum NS-Regime verhalten haben ‑ im Nachhinein aus Erkenntnis der Verbrechen der Geschichte.

Frage

Ich meine, das Handwerkliche und die Gründung der Bundeswehr sind ja das eine. Nur ich habe noch nicht verstanden: Warum ist denn dieser Traditionserlass jetzt überhaupt ergänzt worden?

Collatz (BMVg)

Das habe ich auch versucht anzudeuten. Es geht darum, dass natürlich auch in der Bundeswehr hinsichtlich Begrifflichkeiten wie Kriegstüchtigkeit und anderes ein Bedarf besteht darzustellen, wie das im Sinne des Verständnisses des Traditionserlasses zu sehen ist.

Das hat der Abteilungsleiter im Ministerium, der für die innere Führung und auch für das Traditionsverständnis verantwortlich ist, angenommen und diese Ergänzung entsprechend hinzugefügt.

Frage

Ich hätte eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Thema CO₂-Abgabe auf Holz. Da habe ich heute gelernt, dass es keine Abgabe geben soll. Aber das Umweltbundesamt stuft die energetische Nutzung von Holz als nicht klimaneutral ein. Ist das nur in meinen Augen ein Widerspruch, auch zu den Äußerungen des Ministers, beziehungsweise wird das Ministerium darauf hinwirken, dass das Umweltbundesamt seine Einschätzung ändert?

Greve (BMWK)

Zum CO₂-Rechner des Umweltbundesamts kann ich mich nicht äußern, der liegt nicht in der Zuständigkeit des BMWK.

Die Nationale Biomassestrategie wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten, und die Abstimmungen laufen zwischen den genannten federführenden Ressorts BMWK, BMUV und BMEL.

Wir kommentieren auch keine Leaks. Aber ich will das in diesem Zusammenhang, weil es am Wochenende für Meldungen gesorgt hat, ganz klar dementieren: Es wird keine Einführung eines CO₂-Faktors für die Holzverbrennung geben, und eine CO₂-Abgabe auf Holz ist nicht geplant.

Zusatzfrage

Die Eckpunkte zu der Biomassestrategie sind schon im Oktober 2022 vorgelegt worden. Damals hieß es, man wolle ein Jahr später die Strategie vorlegen. Das wäre dann 2023 gewesen. Warum dauert das so lange, und was heißt zeitnah? In der Wachstumsinitiative der Bundesregierung heißt es, man wolle diese Strategie zeitnah vorlegen. Noch in dieser Legislatur oder nicht?

Greve (BMWK)

Ich habe jetzt keinen genauen Zeitplan mitgebracht. Ich bleibe bei zeitnah.

Frage

Eine Frage an das BMI: Die Olympiade ist seit gestern vorbei. Die Bilanz ist ein bisschen schlechter ausgefallen als beim letzten Mal. Der Leistungssportdirektor des DOSB sagt, es fehle an der Förderung, sowohl im Nachwuchsbereich als auch im Spitzensport. Meine Frage: Die Sportförderung sieht ja im Entwurf des Haushalts eine Nettoerhöhung von knapp 20 Millionen vor. Wie ist das aus Ihrer Sicht? Reicht das aus, um wieder mehr Medaillen bei Olympia zu holen?

Funke (BMI)

Die Bundesinnenministerin hat sich diesbezüglich heute Morgen geäußert. Ich würde das gern hier zur Einordnung wiederholen. Sie sagt:

„Die Olympischen Spiele in Paris waren ein begeisterndes und mitreißendes Fest des Sports. Wir gratulieren unseren französischen Freunden zu diesen unvergesslichen Spielen. Nach der Fußball-Europameisterschaft bei uns in Deutschland haben wir den zweiten Teil dieses Sportsommers im Herzen Europas erlebt und die große Kraft des Sports, Menschen friedlich zu vereinen.

Ohne einen so starken Einsatz für die Sicherheit wäre das nicht möglich gewesen. Dafür gilt den Sicherheitskräften besonderer Dank und Respekt. Den 300 deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die in Paris im Einsatz waren, und der Bundespolizei, die die deutsch-französische Grenze schützt, danke ich herzlich.

Wir sind stolz auf die deutschen Athletinnen und Athleten, die in vielen Sportarten großartige Leistungen gezeigt haben. Sie haben unser Land stark vertreten. Es war zu spüren, welcher Traum für viele Sportlerinnen und Sportler wahr wurde. Viele Kinder und Jugendliche in Deutschland werden neue sportliche Vorbilder gewonnen haben. Frankreich hat bewiesen, wie olympische Spiele im eigenen Land eine ganze Generation für den Sport begeistern und zu Spitzenleistungen führen können.

Auch wir wollen ein solches Momentum für den Sport in Deutschland schaffen. Wir wollen wieder ein Heimspiel für unsere Athletinnen und Athleten. Deshalb haben wir in Paris unseren Weg zu einer neuen deutschen Olympia-Bewerbung vorgestellt.

Wir werden außerdem das Sportfördergesetz ins Kabinett einbringen, mit dem wir die Spitzensportförderung in Deutschland grundlegend modernisieren, entbürokratisieren und transparenter gestalten.

Auch die Trainings- und Wettkampfbedingungen in Deutschland wollen wir noch besser machen. Deshalb haben wir gerade erst die Mittel für die Spitzensportförderung um über 40 Millionen Euro erhöht, trotz schwieriger Haushaltslage. Das sind wichtige Schritte, um den Spitzensport noch besser aufzustellen.“

Und vielleicht als Ergänzung diesbezüglich noch: Die Ministerin wird auch in gut einer Stunde das Team Deutschland in Köln empfangen.

Zusatzfrage

Hat die Spitzensportförderung etwas mit der Bewerbung um Olympia zu tun? Hängt das unweigerlich zusammen?

Funke (BMI)

Die Debatte über die Spitzensportförderung in Deutschland geht schon ein bisschen länger. Der Reformbedarf ist erkannt, und es wird daran gearbeitet. Ich würde da jetzt keinen unmittelbaren Zusammenhang sehen.

Aber man sieht ja vielleicht an den französischen Erfolgen, dass eine Heim-Olympiade zu noch mehr sportlicher Leistung führen kann. Aber ich würde da keinen direkten Konnex machen.

Frage

Ich hätte dazu noch eine Nachfrage an Herrn Büchner. Der Kanzler ist ja auch selbst von Athleten kritisiert worden und hat mit ihnen Gespräche geführt. Er habe da mitgenommen, dass es bei der Sportförderung immer auch besser gehen könne. Was konkret hat der Bundeskanzler da mitgenommen? Hält er diese Kritik für gerechtfertigt?

SRS Büchner

Zunächst einmal hat der Bundeskanzler mitgenommen, dass sich viele Athletinnen und Athleten sehr über seine beiden Besuche bei den Olympischen Spielen gefreut haben. Das war ja auch so gedacht, als Zeichen des Respekts des Kanzlers gegenüber den Athletinnen und Athleten.

Darüber hinaus hat ja mein Kollege gerade schon ausgeführt. Dass es einen Bedarf der Verbesserung der Sportförderung gibt, ist ja bekannt. Darüber gibt es auch bereits länger Gespräche und eigentlich auch eine Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und den Sportverbänden. Das ist alles auf einem guten Weg. Demnächst wird dazu wohl auch eine Ressortabstimmung eingeleitet.

Frage

An das BMI eine Frage zum Waffenrecht: Frau Faeser hat sich dazu geäußert, wie das Recht im Hinblick auf Messer verändert werden soll. Ich sage das jetzt nur kurz ‑ ich glaube, Sie wissen das. Angedacht ist eine Verkürzung auf sechs Zentimeter. Bei Springmessern spricht sie von einem Umgangsverbot. Da wollte ich gern wissen: Ist das ein Besitzverbot, ein Mitführungsverbot, ein Anwendungsverbot? Können Sie mir das kurz erklären?

Und dann noch für den Hintergrund: Es ist ja ein Entwurf für das Waffengesetz vorhanden. In welchem Stadium ist der? Kommt die Messergeschichte da herein oder wird das woanders geregelt?

Funke (BMI)

In der Tat hat sich die Ministerin gestern dazu klar positioniert:

„Mit Messern werden brutale Gewalttaten begangen, die schlimmste Verletzungen verursachen oder tödlich sein können. Wir brauchen ein schärferes Waffenrecht und striktere Kontrollen.“

Das ist sozusagen ein Schulterschluss mit den Bundesländern, die ja auch eine entsprechende Resolution im Bundesrat eingebracht haben. Die Einzelheiten haben Sie gerade genannt. Ich möchte jetzt hier in Anbetracht der Zeit nicht näher darauf eingehen. Vielleicht nur so viel: Bei dem Mitführungsverbot geht es darum, was man im öffentlichen Raum mit sich führen darf. Ein Umgangsverbot ist letzten Endes weitgehender und umfassender als ein Besitzverbot.

Zusatzfrage

Warum sagt man das nicht?

Funke (BMI)

Weil das nach meiner Kenntnis waffenrechtlich Umgangsverbot heißt.

Was die Waffenrechtsreform insgesamt angeht, ist das ein Prozess, der schon einige Zeit in Anspruch nimmt. Dabei geht es insgesamt um eine größere Waffenrechtsreform. Dazu laufen die regierungsinternen Abstimmungen. Dazu kann ich Ihnen keinen neuen Stand mitteilen.

Diese konkreten Regelungen von jetzt sind selbstverständlich auch Regelungen im Waffenrecht. Aber da schauen wir jetzt in den regierungsinternen Abstimmungen, wie wir die sozusagen dem vorziehen können, damit das dann zügig in die Spur gebracht wird.

Zusatzfrage

Falls es zu Änderungen in der Messerfrage kommt, wäre das Teil des Waffengesetzes, das immer noch in den regierungsinternen Abstimmungen steckt?

Funke (BMI)

Es wäre Teil des Waffengesetzes, aber sozusagen nicht der Waffengesetzreform, die sich derzeit in regierungsinternen Abstimmungen befindet.

Frage

Das ist eine Frage an das Auswärtige Amt und an das Umweltministerium. Es geht um das geplante neue Gasfeld vor Borkum. Mich würde interessieren, Frau Deschauer, weil Sie als Ministerium ja die Verhandlungen bei den Klimakonferenzen führen und sich Deutschland ja auch für den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe eingesetzt hat und dies ja auch mit beschlossen hat, wie die Ministerin und Ihr Ministerium die Billigung Deutschlands neuer fossiler Fördertürme in der Nordsee bewerten. Ist das Ihrer Meinung nach in irgendeiner Weise mit den klimapolitischen Beschlüssen auf den Klimakonferenzen zu vereinbaren?

An das BMU: Was halten Sie denn davon, dass jetzt noch neue fossile Fördermöglichkeiten von Deutschland gebilligt werden?

Deschauer (AA)

Ich glaube, das ist eine Fragestellung, die sich im Grundsatz tendenziell eher an das BMWK richtet, wenn ich richtig informiert bin, falls ‑ ‑ ‑

Zusatz

Nein, das ist auch eine außenpolitische Frage, gerade klimapolitisch, weil es ja sonst das eigene globale klimapolitische Engagement Deutschlands schwächen würde, wenn man sich einerseits bei Klimakonferenzen lautstark für den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe einsetzt und gleichzeitig im Nachhinein selbst neue fossile Fördertürme in den eigenen Gewässern billigt. Das müssen Sie ja sehen!

Deschauer (AA)

Die inhaltliche Federführung für die Fragestellung liegt beim BMWK. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung und das Außenministerium natürlich zu unserer Klimaaußenpolitik stehen. Sie wissen, dass sich die Situation im Energiesektor nach dem brutalen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine stark verändert hat. Natürlich nehmen wir die Stimmen aus der Zivilgesellschaft in dieser Angelegenheit zur Kenntnis und deutlich wahr. Die inhaltliche Federführung würde ich dann jetzt trotzdem bei den betrauten Ressorts belassen.

Stolzenberg (BMUV)

Vielleicht kann ich als Angesprochener anfangen. Es ist, glaube ich, noch einmal wichtig, genau hinzuschauen. Wir reden ja hierbei über ein Projekt, das noch im Genehmigungsverfahren ist und das nicht auf deutschem Hoheitsgebiet, sondern auf niederländischem umgesetzt wird. Aber Sie haben recht: Das Gasfeld erstreckt sich unterhalb des Nationalparks Wattenmeer. Allein die Tatsache, dass dort eben eventuell eine Gasförderung, sollte es eine Genehmigung geben, eingerichtet wird, erfüllt uns natürlich mit Blick auf den Meeresschutz mit Sorge. Aber wir wissen, dass die Nord- und die Ostsee eben stark genutzt werden. Ebenso streng sind eben die Umweltauflagen, die dafür gelten. Insofern gehen wir davon aus, dass die zuständige niedersächsische Behörde diese strengen Umweltstandards bei der Genehmigung dann eben auch als Messlatte nehmen wird, um entsprechend Auflagen dafür zu machen, sodass tatsächlich keine Beeinträchtigung des Meeresschutzes und seiner Funktion für den natürlichen Klimaschutz folgt.

Zusatzfrage

Das heißt, Sie machen sich nur Sorgen wegen des Meeresschutzes, nicht wegen der Gasförderung, der Förderung von fossilen Energien?

Stolzenberg (BMUV)

Grundsätzlich, muss man natürlich sagen ‑ das ist ja kein Projekt der Bundesregierung ‑, haben wir immer wieder klargemacht, dass wir eine Zementierung von fossilen Infrastrukturen kritisch betrachten. Aber in diesem Fall gilt es ja erst einmal noch, das Ganze zu genehmigen, und dabei hat der Bund der zuständigen Landesbehörde eben nicht hereinzureden.

Frage

Ich habe noch einmal eine Frage an das BMI, Herr Funke, zu den Vorkommnissen in Bautzen am Samstag. Wie bewertet die Innenministerin die rechtsextreme Gegendemonstration gegen den dortigen CSD? Halten Sie das für eine neue Dimension, eine neue Stufe? Auch wenn es keine Vorkommnisse gab, herrschte dort ja eine sehr aufgepeitschte Stimmung.

Funke (BMI)

Erst einmal gilt der Dank den Einsatzkräften dafür, dass nach unseren Erkenntnissen alles den Umständen entsprechend vernünftig ablief. In der Tat muss es jedem möglich sein, sein Demonstrationsrecht auszuüben und auch sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und dergleichen frei zu leben. Insoweit ist es gut, dass der CSD stattfinden konnte. Mehr kann ich von dieser Stelle aus auch nicht sagen.

Olpen (BMF)

Ich hätte eine Konkretisierung zu den letzten Aussagen zu den Fragen nach dem Haushalt zu machen, konkret zu der Frage von Herrn Krämer: Minister Lindner sprach zuletzt davon, dass sich der Handlungsbedarf zur Reduzierung der globalen Minderausgabe auf 5 Milliarden Euro reduziert habe. Manchmal kommt es ja auf jedes Wort an. Konkret sagte er beispielsweise gegenüber der Funke Mediengruppe: Es geht unter dem Strich um fünf Milliarden Euro. Das kann man bei gutem Willen lösen. - Dementsprechend wäre die konkrete Antwort auf die Frage, ob es um „auf“ oder „um“ geht, die Sie gestellt hatten, „um“ gewesen, Herr Krämer.