Im Wortlaut
Themen
• Zurückweisung von Personen an den deutschen Grenzen
• Ankündigung von Zöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte in die USA
• Forderung nach einer Pflicht für Arbeitgeber zur Freistelllung von Reservisten für Wehrübungen
• Drohnensichtungen an einem Bundeswehrstandort in Schwesig
• Präsidentschaftswahl in Ecuador
• Parlamentswahl in der Republik Kosovo
• Kämpfe im Osten der Demokratischen Republik Kongo
• Teilnahme des Präsidenten der Ukraine an der Münchner Sicherheitskonferenz
• Nachtflugverbot
16 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 10. Februar 2025
Sprecherinnen und Sprecher
Staatssekretär Hebestreit
Harmsen (BMI)
Wagner (BMWK)
Jenning (BMVg)
Mühlhausen (BMAS)
Fischer (AA)
Alexandrin (BMDV)
(Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
Frage
Ich hätte eine Frage an das BMI. Es geht um die Zurückweisungen an der deutschen Grenze. Es gab jetzt eine Meldung und eine Antwort der Bundesregierung, dass ein Fünftel derjenigen, die an der Grenze zurückgewiesen wurden, die Ukrainer sind, die nicht aus der Ukraine, sondern aus anderen Ländern der EU kommen. Das wirft die Frage auf: Auf welcher Grundlage werden die ukrainischen Staatsbürger, die eigentlich ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, an der Grenze zurückgewiesen?
Harmsen (BMI)
Wie Sie wissen, leisten wir als Bundesrepublik Deutschland einen riesengroßen Beitrag, um Ukrainerinnen und Ukrainer aufzunehmen, um ihnen hier Schutz zu gewähren. Dazu stehen wir fest; das steht auch nicht infrage.
Allerdings können Ukrainerinnen und Ukrainer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat diesen Schutz gefunden haben, auch nicht ohne weiteres in die Bundesrepublik Deutschland einreisen; und die Zurückweisungen, die Sie ansprechen, werden dann eben auf dieser Grundlage vorgenommen. Das heißt, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaatschutz gefunden haben, dann können sie auch an der Grenze zurückgewiesen werden.
Zusatzfrage
Wenn also eine ukrainische Familie meinetwegen in Frankreich lebt und in Berlin shoppen gehen möchte oder was auch immer, warum darf die das nicht? Das ist mir nicht so ganz klar.
Harmsen (BMI)
Es ist ja nicht ausgeschlossen. Natürlich können auch Ukrainerinnen und Ukrainer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Schutz gefunden haben, nach Deutschland einreisen. Dazu müssen sie dann aber die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, das heißt zum Beispiel ein Visum beantragen.
Zusatzfrage
Man muss also auch, wenn man einen ukrainischen Pass hat und in der EU lebt, ein Visum für Deutschland beantragen?
Harmsen (BMI)
Im Regelfall ja.
Frage
Eine Frage zum Thema Zollstreit: Es wurden ja wieder neue Zölle angekündigt. Der US-Präsident ist ja jetzt schon mehrfach zurückgerudert. Inwieweit nimmt die Bundesregierung die Drohung mit neuen Zöllen überhaupt ernst?
Wagner (BMWK)
Zunächst nehmen wir natürlich diese Äußerung zur Kenntnis, und wir nehmen sie auch ernst. Wir betrachten die Ankündigung des amerikanischen Präsidenten mit Sorge, weitere Zölle einzuführen. Der Minister hat sich heute bereits mit dem EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič ausgetauscht und gerade mit 25 Wirtschaftsverbänden und der Gewerkschaftsseite darüber beraten. Der Termin war ohnehin angesetzt, um mit der Wirtschaft noch einmal darüber zu sprechen, wie die Betroffenheiten sind, wie deren Sicht auf die aktuellen Entwicklungen ist. Durch die Ankündigung in der Nacht hat dieser Termin eine besondere Bedeutung bekommen.
Grundsätzlich gilt, dass Zölle natürlich die deutsche und exportorientierte Wirtschaft treffen würden. Das gilt für die sogenannten reziproken Zölle, die angekündigt wurden, auch wenn die Zollsätze zwischen der EU und den USA nicht sehr intensiv sind. Besonders würde sich aber die Wiedereinführung von Zöllen auf Stahl und Aluminium auswirken. Dadurch würden Exporte der EU-Produzenten von Stahl und Aluminium in die USA verteuert.
Auf der anderen Seite würde es durch die höheren globalen Zölle der USA auch zu Handelsumleitungen von anderen stahlproduzierenden Ländern kommen, die dann weniger in die USA exportieren und sich neue Absatzmärkte suchen würden. Das würde den Preisdruck erhöhen.
Das Ganze ist vom Szenario aus der ersten Amtsperiode von Präsident Trump ja bekannt. Damals gab es auch US-Zölle auf Stahl und Aluminium gegenüber der Europäischen Union. Die Europäische Union hatte darauf mit Gegenzöllen reagiert und zusätzlich Schutzmaßnahmen gegen Handelsumlenkungen eingeleitet. Es ist dann dem damaligen Kommissionspräsidenten gelungen, sich im Gespräch mit dem US-Präsidenten zu verständigen. Diese Zölle wurden dann faktisch oder praktisch ausgesetzt, sodass sie die deutschen Unternehmen nicht mehr getroffen haben.
Die Einigung war damals richtig. Es ist auch weiterhin richtig, dass wir nicht zu gegenseitigen hohen Zöllen kommen, sondern darauf hinwirken, dass es nicht zu diesen Maßnahmen kommt. Dafür setzt sich die EU weiter ein; auch die Bundesregierung setzt sich dafür weiter ein.
Gleichzeitig ‑ und das haben wir immer wieder betont ‑ bereitet die Europäische Union eine Reaktion vor und hat natürlich Vorbereitungen für den Fall der Fälle getroffen. Aber es gilt: Wir wollen alles verhindern, um zu erreichen, dass es möglichst nicht dazu kommt. Denn am Schluss würden höhere Zölle allen Seiten und allen Beteiligten schaden.
Zusatzfrage
Sie sprachen den Austausch mit der EU an. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, wenn man das etwas erweitert: Sieht die Bundesregierung in dem Fall Großbritannien als Partner der EU?
Wagner (BMWK)
Großbritannien ist ein Partner der EU. Diesen Fall müsste man konkret prüfen. Wenn das jetzt konkrete Zölle gegenüber der EU sind, dann ist der EU-Wirtschaftsraum der entscheidende Ansprechpartner. Da tauschen sich selbstverständlich auch die Bundesregierung und die EU mit Großbritannien aus.
Frage
Herr Hebestreit, der Kanzler hat gestern Abend gesagt, wir könnten binnen einer Stunde auf mögliche US-Zölle reagieren. Jetzt hat der Sprecher des BMWK gesagt, dass das so ähnlich wie bei der letzten Trump-Administration sei. Da wurde ja mit Zöllen auf Harley-Davidson, Whisky usw. reagiert, wenn ich mich recht erinnere. Diesmal wird es also so ähnlich? Kann man sich das so vorstellen?
StS Hebestreit
Es wäre, glaube ich, nicht klug, jetzt schon genau zu sagen, was geplant ist. Gleichzeitig muss ich wieder darauf hinweisen: Das ist etwas, das auch unser Land schützt. Die Handelspolitik ist eine EU-weite organisierte Handelspolitik. Das wird von der EU-Kommission stellvertretend für die 27 EU-Mitgliedsstaaten gehandhabt. Insofern wird es dort auch gemeinsam diskutiert und beschlossen. Es gab ja in der vergangenen Woche bereits ein informelles Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel, und dabei hat das sicherlich am Rande auch eine Rolle gespielt. Insoweit ist auch die EU-Kommission für den Fall der Fälle vorbereitet. Was dann genau entschieden werden wird, das gilt es dann abzuwarten, und das wird dann in Brüssel kommuniziert, nicht in Berlin. Aber, und darauf hat der Kanzler ja hingewiesen, es gibt gewisse Erfahrungswerte, die wir mit solchem Vorgehen haben. Es gab ja auch schon einen US-Präsidenten Trump 1, und jetzt gibt es einen US-Präsidenten Trump 2.
Wagner (BMWK)
Wenn ich vielleicht ganz kurz noch einmal etwas ergänzen kann, nur zur Klarstellung, falls das jetzt falsch aufgenommen wurde: Ich habe sozusagen referiert, wie die Gegenmaßnahmen damals waren. Genau wie der Regierungssprecher es jetzt auch noch einmal betont hat, ist die Kommission vorbereitet. Aber es wurden, und das war ja auch ganz bewusst so, keine konkreten Maßnahmen in den Raum gestellt, um da jetzt auch nicht irgendetwas vorwegzunehmen, sondern was genau die Maßnahmen sein werden, wird die EU-Kommission dann im Zweifel, wenn es sich nicht verhindern lässt ‑ das noch einmal vorausgeschickt ‑, sagen. Aber das ist sozusagen kein Automatismus, der jetzt aus der Erfahrung des letzten Mals auch dieses Mal greifen würde. Die Maßnahmen würden dann erst von der Europäischen Kommission benannt werden.
Frage
Vielleicht jetzt eine Frage an das BMVg: Der Brigadegeneral Hans-Dieter Müller aus NRW fordert eine Pflicht für Arbeitgeber, Reservisten für Wehrübungen freizustellen. Schließen Sie sich dieser Forderung an?
Jenning (BMVg)
Die von Ihnen angesprochene Forderung haben wir natürlich zur Kenntnis genommen. Es gilt aber, dass ich diese im Einzelnen von hier aus nicht kommentieren möchte.
Ganz grundsätzlich gilt aber natürlich, dass die Reserve der Bundeswehr auch in Zukunft sowohl für die Landes- und Bündnisverteidigung als aber auch für den Heimatschutz sowie für Einsätze im Rahmen des internationalen Krisenmanagements unverzichtbar bleibt. Wir brauchen eine starke und verlässliche Aufwuchsfähigkeit. Das ist ja auch Teil des diskutierten Wehrdienstmodells, das der Minister vorgeschlagen hat. Hierbei ist es für uns natürlich auch entscheidend, dass unsere Reservistinnen und Reservisten die Möglichkeit haben, bestmöglich ausgebildet zu werden und in Übung zu bleiben. Wir wollen sie quasi im System halten. Dabei sind wir natürlich auf das Verständnis und die Unterstützung der Arbeitgeber angewiesen. Aus unserer Perspektive ist aber festzuhalten, dass sehr viele Arbeitgeber diesen Übungen aufgeschlossen gegenüberstehen und das auch für viele möglich gemacht wird. Insofern kann ich abschließend festhalten, dass das bestehende System insbesondere hinsichtlich Veränderungen dieses angesprochenen doppelten Freiwilligkeitsprinzips derzeit nicht angepasst werden soll. Das streben wir aktuell nicht an.
Zusatzfrage
Wie stehen das BMWK oder das BMAS zu dieser Thematik?
Wagner (BMWK)
Ich würde dem BMAS da den Vortritt lassen.
Mühlhausen (BMAS)
Haben Sie vielen Dank. - Ich kann mich da eigentlich nur den Worten der Vorrednerin anschließen. Wir kommentieren das aktuell nicht.
Frage
Auch an das BMVg: Es gab ja angeblich im Januar wegen mehrerer Drohnen nahe oder über dem Luftwaffenstützpunkt in Schwesig Ermittlungen wegen Spionageverdacht. Was können Sie dazu sagen? Was ist da genau passiert?
Jenning (BMVg)
Sie wissen ‑ das war ja tatsächlich auch hier schon ganz häufig ein Thema ‑, dass dieser Themenbereich der Drohnensichtung für uns ein gewisses Dauerthema ist, das wir aber als solches sehr, sehr ernst nehmen. Ich darf daher in diesem Zusammenhang zunächst betonen, dass eine gesicherte Zuordnung der Drohnensichtung schwierig ist, weil natürlich auch handelsübliche Drohnen frei verkäuflich sind und es insofern passieren kann, dass auch Privatpersonen einfach unbedacht Drohnen über Bundeswehrliegenschaften einsetzen.
Dies vorweggenommen kann ich jedoch bestätigen, dass es im Januar an dem Bundeswehrstandort in Schwesig mehrere Drohnensichtungen gab. Im Hinblick auf die Wahrung der militärischen Sicherheit und aus operativen Gründen kann ich Ihnen hier jedoch keine weiteren Details zu den Hintergründen oder zu etwaigen Abwehrmaßnahmen nennen. Die örtliche Polizei, mit der wir in diesen Bereichen immer sehr eng und vertraut zusammenarbeiten, hat den Vorgang an das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein weitergegeben, und ich bitte um Verständnis, dass ich über die laufenden Ermittlungen der Zivilbehörden hier natürlich keine Auskunft geben kann.
Vielleicht aber ganz generell noch einmal die Einordnung, die wir hier ja auch schon häufig vorgenommen haben: Zum Schutz gegen Ausspähungen haben wir zahlreiche organisatorische und bauliche Maßnahmen bereits umgesetzt. Das betrifft zum Beispiel durchaus ganz banale Dinge wie die, dass Vorhaben unter überdachten Bereichen durchgeführt werden. Darüber hinaus wurde aber auch der Bestand von Abwehrsystemen in den letzten Jahren durch die Beschaffung marktverfügbarer Systeme deutlich erhöht. Wir sind auch dabei, aktuell neue Geräte zu beschaffen. Nichtsdestotrotz bleibt festzuhalten, und das hat auch der Minister betont, dass wir hier natürlich noch entsprechenden Ausbaubedarf haben. Klar muss uns aber auch sein, dass es einfach keinen hundertprozentigen präventiven Schutz geben wird. Dafür reden wir einfach über zu viele Hektar Liegenschaften und über tausende Kilometer Zaun. Da wird es natürlich immer einmal zu diesen Dingen kommen.
Betonen möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch, dass wir natürlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit stets prüfen, wie unsere Abwehrmaßnahmen durchgeführt werden, und diese dann auch durchführen.
Zusatzfrage
Sie haben ja vorausgeschickt, dass man schwer zuordnen könne, woher so eine Drohne kommt. Das trifft in dem Fall jetzt auch zu, ja?
Jenning (BMVg)
Zu den Details der Sichtungen, die dort stattgefunden haben, kann ich mich nicht äußern, weil die Ermittlungen hierzu noch laufen.
Zusatzfrage
Dazu würde ich gerne noch eine Nachfrage stellen. In dem Bericht dazu heißt es ja, man habe versucht, mit Jammern und anderen Möglichkeiten diese Drohnen abzulenken oder zur Landung zu zwingen. Sie haben jetzt gesagt, Sie würden dazu inhaltlich nichts weiter sagen. Aber ist es denn theoretisch auch möglich, dass man die irgendwie anders herunterholen kann, oder ist das ausgeschlossen?
Jenning (BMVg)
Tatsächlich prüfen wir da immer den konkreten Einzelfall. Dazu kann ich jetzt also keine generelle Aussage machen. Aber natürlich ist es uns grundsätzlich möglich, Drohnen abzuwehren. Dafür haben wir sowohl die Befugnis als auch die entsprechenden Mittel. Aber hierbei geht es dann wirklich immer auch um eine Einzelfallbetrachtung, und dabei müssen wir im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes natürlich immer prüfen, was wirklich möglich ist und was nicht, ohne hier jetzt einzelne operative Details ausdiskutieren zu können.
Harmsen (BMI)
Ich kann vielleicht noch einmal ‑ wir haben das ja hier auch thematisiert ‑ etwas in Erinnerung rufen: Am 15. Januar dieses Jahres hat das Bundeskabinett eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht, und die hatte ja zum Gegenstand, dass die Bundeswehr die Möglichkeit erhält, bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall illegal fliegende Drohnen auch abzuschießen. Das vielleicht noch als kleine Erinnerung.
Frage
Eine Frage an die Bundesregierung: Haben Sie einen Kommentar zu den Wahlen in Ecuador und im Kosovo?
Fischer (AA)
Ich glaube, bezüglich Ecuadors müsste ich etwas nachliefern.
In Kosovo ist es so, dass die Stimmauszählung noch nicht abgeschlossen ist und wir die jetzt natürlich zunächst einmal abwarten. Aber was ich zum Ablauf der Wahl sagen kann, ist, dass die EU-Beobachtungsmission den Verlauf der Wahlen als friedlich und ruhig bezeichnet hat.
Frage
Wie bewerten Sie unter den Umständen der Wahl die Möglichkeit eines zukünftigen Europaratbeitritts des Kosovos? Haben Sie Hoffnung, dass es in dieser Frage bald Bewegung geben könnte?
Fischer (AA)
Sie wissen, dass wir als Bundesregierung den Beitritt Kosovos zum Europarat grundsätzlich unterstützen. Wir arbeiten daran, sind dazu im Gespräch und werden das auch fortsetzen.
Frage
(zu Zurückweisung von Personen an den deutschen Grenzen) Ich würde gern auf die allererste Frage zurückkommen. Es war für mich so unerwartet, dass ich etwas erstaunt war.
Sehe ich es tatsächlich richtig, dass eine ukrainische Familie mit Aufenthalt in Frankreich, die kurzfristig nach Deutschland einreisen möchte, ein deutsches Visum braucht, nicht zum Übersiedeln, sondern für eine Einreise zum Beispiel zu touristischen Zwecken oder, um jemanden zu besuchen?
Harmsen (BMI)
Es gab auch vorher ein Einreiseregime für Menschen aus der Ukraine. Diejenigen, die hier einreisen wollen und sich dabei auf § 24 des Aufenthaltsgesetzes berufen, können das nicht tun, wenn sie sich bereits länger, befristet oder unbefristet, in einem Drittstaat aufhalten.
Zusatz
Das ist der Paragraf zum vorübergehenden Schutz.
Harmsen (BMI)
Genau.
Zusatz
Ich meinte ‑ ‑ ‑
Harmsen (BMI)
Das heißt, für ihre Einreise können sie sich darauf nicht berufen. Dementsprechend gelten dann die üblichen Einreisebestimmungen für Menschen aus der Ukraine.
Zusatz
Aber die üblichen Einreisebestimmungen sehen doch Visafreiheit vor, wenn sie sich nicht auf diesen Paragraf berufen, sondern einfach einreisen möchten, nicht um als Schutzbedürftige hier zu bleiben, sondern zu allen möglichen anderen Zwecken.
Harmsen (BMI)
Ich würde mir das noch einmal anschauen. Ich bleibe zunächst bei meiner Antwort, aber wenn wir etwas nachreichen können, würde ich das tun.
Zusatzfrage
Das wäre nett.
Meine nächste Frage: Wenn ein ukrainischer Flüchtling in Deutschland schon den entsprechenden Status hat, gilt das dann auch für andere europäische Länder? Darf er oder sie dann also nicht in ein anderes europäisches Land reisen?
Harmsen (BMI)
Das schauen wir uns an.
Fischer (AA)
Ich denke, wir müssten uns das noch einmal gemeinsam anschauen und gegebenenfalls etwas nachreichen. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass Ukrainerinnen und Ukrainer für bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen können, wenn sie über einen biometrischen Pass verfügen. Aber ich sehe den Widerspruch zu den Äußerungen des Kollegen. Deshalb müssten wir noch einmal gemeinsam schauen, wie die Lage ist.
Zusatz
Ich halte die Meldung dann noch zurück, aber Sie verstehen, dass ‑ ‑ ‑
StS Hebestreit
Wir klären das auf, und Sie erhalten noch im Laufe des Nachmittags eine abgestimmte Antwort der Bundesregierung.
Vorsitzender Detjen
Geben Sie es dann bitte über den großen Verteiler.
StS Hebestreit
Ja, das werden wir tun.
Frage
Herr Fischer, eine Frage zum Kongo. Wenn wir es richtig verfolgen, dann marschieren die M23-Rebellen jetzt auf Bukavu in Südkivu zu. Die Menschen dort sind in großer Sorge, weil es bei der Belagerung und den Kämpfen in Goma Tausende Tote gab.
Wie steht die Bundesregierung zu diesen Entwicklungen?
Fischer (AA)
Sie haben recht, vor Ort sehen wir derzeit leider noch keine Anzeichen dafür, dass die Waffenruhe eingehalten wird. Wir sind daher über ein mögliches Vorrücken der M23-Miliz und ruandischer Truppen in Richtung der Provinzhauptstadt von Südkivu zutiefst besorgt. Damit drohen weitere schwere Kämpfe und auch unbeschreibliches Leid für die Menschen in der Region. Außerdem droht auch eine Regionalisierung des Konflikts, weil auch burundische Truppen dort vor Ort sind.
Gleichzeitig möchte ich sagen, dass sich die Staats- und Regierungschefs der Ostafrikanischen Gemeinschaft, EAC, und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas, SADC, am Freitag und Samstag zu einem Gipfeltreffen in Daressalam getroffen haben. Wie Sie wissen, hat der kongolesische Staatspräsident teilgenommen, allerdings virtuell. Der ruandische Staatspräsident war vor Ort.
Die Staats- und Regierungschefs haben gemeinsam zu einer sofortigen Waffenruhe und zu Verhandlungen auch mit der M23-Miliz aufgerufen. Alle staatlichen und nicht staatlichen Akteure sollen in politische Gespräche eingebunden werden. Die bereits bestehenden Friedensprozesse ‑ wie Sie wissen, gab es zwei, den Luanda-Prozess und den Nairobi-Prozess ‑ sollen zusammengeführt werden, was auch ein wichtiger Schritt ist.
Die Militärchefs sind dazu aufgerufen, in den nächsten fünf Tagen Pläne auszuarbeiten, um die Kampfhandlungen schnellstmöglich einzudämmen. Dazu gehört unter anderem die Wiedereröffnung des Flughafens in Goma sowie die Einrichtung humanitärer Korridore. Außerdem soll der Rückzug uneingeladener ausländischer Streitkräfte, also der Streitkräfte Ruandas, vom Territorium der Demokratischen Republik Kongo vorbereitet werden.
Für die Bundesregierung kann ich sagen, dass wir die Ergebnisse dieses Treffens ausdrücklich begrüßen und darauf hoffen, dass die Gipfelergebnisse, an denen sich die Staatspräsidenten sowohl von Kongo als auch von Ruanda beteiligt haben, schnellstmöglich umgesetzt werden und die Region einen Weg aus dem Konflikt heraus findet.
Zusatzfrage
Sie waren in Ihren Forderungen viel deutlicher und klarer und hatten den Rückzug der M23-Rebellen gefordert. Sind Sie von dem Gipfelergebnis nicht doch enttäuscht?
Fischer (AA)
Wichtig ist erst einmal, dass es jetzt zu einem Waffenstillstand kommt, dann die Verhandlungen beginnen und wir zu einem Ergebnis kommen, dass das Sterben erst einmal aufhört. Das ist, denke ich, die oberste Priorität.
Frage
Herr Hebestreit, der Chef der Sicherheitskonferenz in München, Heusgen, sagte, er erwarte Präsident Selenskyj dort und rechne damit, dass dort Konturen für einen möglichen Friedensplan für die Ukraine diskutiert würden. Deckt sich das mit den Erwartungen der Bundesregierung?
StS Hebestreit
Darüber mag ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht spekulieren. Sie wissen, dass es auf verschiedenen Ebenen intensive Bemühungen darum gibt, in der Frage, das Töten in der Ukraine zu beenden, voranzukommen. Sie wissen auch, dass wir klar sagen: Nichts darf über die Köpfe der Ukrainerinnen und Ukrainer hinweg entschieden werden. ‑ Ansonsten müssen wir abwarten, was dort sein wird. Wenn Herr Heusgen weitere Einblicke hat, dann werden wir das sehen.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMDV zum Nachtflugverbot. Ryanair hat den Verkehrsminister dazu aufgefordert, dringende Maßnahmen zu ergreifen. Denn erneut wurde einem Flug ‑ es war 20 Minuten nach Mitternacht ‑ die Landung in Berlin verweigert. Vor ein paar Wochen gab es einen ähnlichen Fall. Damals war es sogar nur 90 Sekunden nach Mitternacht.
Was antworten Sie Ryanair darauf?
Alexandrin (BMDV)
Dass Herr O’Leary sicherlich auch weiß, dass das Nachtflugverbot in Zuständigkeit der Bundesländer liegt.
Zusatzfrage
Herr Hebestreit, stimmt es, dass Ryanair vergangenes Jahr im Kanzleramt war und ‑ ich sage es einmal so ‑ abgeblitzt ist? Können Sie uns sagen, was da genau passiert ist?
StS Hebestreit
Darüber liegen mir keine Informationen vor. Wir müssten sehen, ob wir dazu irgendetwas nachliefern können. Im Zweifelsfall werden dort aber vertrauliche Gespräche geführt, über die wir gar nicht reden würden. Aber das habe ich im Konjunktiv gesagt. Ich habe keine Erinnerungen oder Hinweise, die darauf hindeuten könnten.
Aber wie gesagt, wenn es eine Zuständigkeit in Deutschland gibt, dann ist das so geregelt und dann sollte man immer mit den zuständigen Stellen sprechen.