Reform des europäischen Asylrechts notwendig

Gemeinsames Europäisches Asylsystem Reform des europäischen Asylrechts notwendig

Ein neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem soll helfen, illegale Migration in die EU zu verhindern und Asylbewerber mit Bleibeperspektive fairer auf die Mitgliedstaaten zu verteilen. Bundesinnenminister de Maizière hat das Kabinett über die Reformvorschläge der EU-Kommission unterrichtet.

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Ein Zollbeamter legt seine Hand auf ein Gerät zur Registrierung der Fingerabdrücke.

Die Europäische Kommission schlägt auch eine Stärkung des Fingerabdruck-Identifikationssystems vor.

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Zur Bewältigung der globalen Flüchtlings- und Migrationsbewegungen ist eine nachhaltige, umfassende und vor allem gesamteuropäische Lösung notwendig. Deshalb tritt die Bundesregierung für einen gemeinsamen effektiven Schutz der Außengrenzen und für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) ein.

Das GEAS soll nicht nur die irreguläre Migration in die EU, sondern auch das Ausnutzen unterschiedlicher nationaler Asylgesetze verhindern. Die Vorschläge sehen vor allem eine Reform der Dublin-Verordnung sowie der EURODAC- und EASO-Verordnungen vor.

Faire Lastenteilung gewährleisten

Die Europäische Kommission schlägt folgende Maßnahmen vor:

  • Um die Verteilung von Flüchtlingen besser bewältigen zu können und eine faire Lastenteilung zu gewährleisten, könnte eine Änderung der Dublin-Verordnung entweder durch Straffung und Ergänzung mit einem Lastenteilungsverfahren oder durch Umstellung auf einen dauerhaften Verteilungsschlüssel erfolgen.
  • Stärkung des Europäischen Fingerabdruck-Identifikationssystems (EURODAC): Anpassung des Systems zur Bekämpfung irregulärer Migration, zur besseren Speicherung und Weitergabe von Fingerabdrücken oder der Erleichterung von Rückführungen. Gleichzeitig soll das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken auf sechs Jahre abgesenkt werden, um beispielsweise Familienzusammenführungen zu erleichtern.
  • Maßnahmen, um irregulären Sekundärbewegungen vorzubeugen oder sie zu ahnden.
  • Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) soll in eine vollumfängliche EU-Asylagentur (EUAA) mit einem erweiterten Mandat und erheblich weiter gefassten Aufgaben umgewandelt werden.

Bundesregierung begrüßt Reformvorschläge

Bundesinnenminister de Maizière äußerste sich bereits positiv zu den Reformvorschlägen: "Ich begrüße die Mitteilung der Kommission zur Reform der Asyl- und Migrationspolitik nachdrücklich. Sie zeigt in die richtige Richtung."

Die Detailfragen werden sowohl auf EU-Ebene als auch innerhalb der Bundesregierung beraten. Außerdem hat die Europäische Kommission für den 5. Juli weitere Vorschläge zur Reform der Asylverfahrens-, Qualifikations- und Aufnahmebedingungen angekündigt.