Rede von Kulturstaatsministerin Monika Grütters bei der Intergroup „Creative Industries“ des Europäischen Parlaments

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- Es gilt das gesprochene Wort. -

Anrede,

Politik für die Kultur-, Medien- und Kreativbranche lässt sich nicht abschließend in einer Ratsarbeitsgruppe, einem Ausschuss oder nur einer Generaldirektion behandeln. Hier geht es um Querschnittsthemen - um die Frage, wie kulturelle Belange in anderen Generaldirektionen und Ratsformationen stärker als bislang berücksichtigt werden können. Ihre Intergroup ist hervorragend aufgestellt, um bei wichtigen Querschnittsfragen - sei es im Bereich Steuern, Urheberrecht, Freihandel, Wettbewerb und anderen – die berechtigten Belange der Kultur angemessen zur Geltung zu bringen, ohne die abschließende Zuständigkeit der angesprochenen Ratsformationen in Frage zu stellen. Gleiches gilt für den Bereich der Medien. Die stärkere horizontale Einbeziehung von Medien- und Kulturthemen ist mir ein großes Anliegen, und es freut mich, dass ich mit Ihnen dafür weitere wichtige Ansprechpartner in Brüssel habe.
Heute nutze ich gerne die Gelegenheit, die deutsche Sicht auf wesentliche Entwicklungen der „Creative Industries“ im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung auszuführen.

1. Medienkonvergenz - Zur Revision der Audiovisuellen Mediendienste Richtlinie

Zu diesen Entwicklungen gehört, erstens, das Zusammenwachsen der Medien. Der Konvergenz der Medien muss eine Konvergenz der Regulierung folgen.

Wie Sie alle wissen, stellt die zunehmende Vermischung von linearen und nicht-linearen Inhalten die geltenden Medienregulierungen auf EU- (wie auf nationaler) Ebene in Frage. Bisher aus guten Gründen abgestuft regulierte Bereiche (Rundfunk stark reguliert, Mediendienste/ Internet schwach) treffen nun oftmals auf einer Plattform, auf einem Bildschirm aufeinander und sind für die Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr zu unterscheiden. Die Telekommunikationsbranche sowie einige Endgerätehersteller entwickeln neue, teils ergänzende, teils zu den klassischen Rundfunkanbietern konkurrierende Erlös- und Geschäftsmodelle. Durch die neuen Akteure ändert sich die Wettbewerbsstruktur im Medienbereich.

In Deutschland werden wir uns dieser Regulierungsherausforderung im Rahmen einer Bund-Länder-Kommission stellen, in der ich für den Bund den Vorsitz habe. Denn aufgrund der Konvergenz sind hier Bund und Länder im deutschen Föderalismus oft gleichermaßen in ihren Kompetenzen betroffen. Die wichtigste politische Botschaft lautet: Wir wollen für alle Medienanbieter faire Wettbewerbschancen. Eine Revision der AVMD-Richtlinie ist dafür dringend erforderlich. Die Unterscheidung der AVMD-Richtlinie nach linearen und nicht-linearen Diensten muss ebenso wie ihr Anwendungsbereich überprüft werden. Ansonsten drohen die schon bestehenden Wettbewerbsverzerrungen größer zu werden.

2. VoD-Boom - Zum Filmförderungsgesetz

Eine weitere Entwicklung ist - zweitens - der Boom von Video on Demand. Die großen VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland dominieren zunehmend auch den deutschen VoD-Markt. Sie profitieren dabei auch von der deutschen Filmförderung. Deshalb sollten sie sich - genau wie alle anderen Verwerter und Nutznießer von geförderten Filmen - an der deutschen Filmförderung finanziell beteiligen.

Wir haben daher eine Regelung für das aktuelle Filmförderungsgesetz vorgesehen, nach der auch ausländische Anbieter von VoD-Diensten eine Filmabgabe zu zahlen haben, die der Förderung deutscher und europäischer Werke zugutekommt. Damit wollen wir verhindern, dass Unternehmen allein aus steuer- und abgaberechtlichen Gründen ihre Firmensitze innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten wählen oder verlegen. Das würde den europäischen Standortwettbewerb im Filmbereich verzerren. So wie wir Steueroasen austrocknen, so sollten wir auch Abgabeoasen austrocknen!

Leider hat die Europäische Kommission europarechtliche Bedenken. Im Kern geht es um die Frage, inwieweit der Abgabetatbestand mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vereinbar ist. Für uns steht diese Vereinbarkeit nicht in Zweifel. Wir stehen fest zum Herkunftslandprinzip als einem Grundpfeiler der Richtlinie. Ein geschwächtes oder durchlöchertes Herkunftslandprinzip würde sich schädlich auf den Binnenmarkt auswirken. Aber wir halten die Richtlinie für nicht anwendbar auf Abgabetatbestände wie die Filmabgabe. Deshalb versuchen wir weiterhin, die EU-Kommission zu überzeugen und hoffen dabei auch auf die Unterstützung der anderen EU-Mitgliedstaaten. Mit Frankreich stehen wir dazu bereits in engem Kontakt und haben uns sehr über das französische Engagement im Rahmen des laufenden Verfahrens gegen Deutschland gefreut.

3. Online-Vertrieb von Inhalten: Zur Plattformregulierung

Eine dritte Entwicklung, die uns im Zuge der Digitalisierung beschäftigt, ist der Online-Vertrieb geistiger Leistungen. Kultur- und Medienschaffende sind für den Online-Vertrieb ihrer Inhalte zunehmend auf den diskriminierungsfreien Zugang zu Online-Plattformen angewiesen. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, dass sich die EU-Kommission zum Beispiel auch im Rahmen des anstehenden Reviews des Telekommunikations-Rechtsrahmens mit dem Thema Plattformregulierung auseinandersetzt.

Die Bundesregierung hat sich bereits im November vergangenen Jahres in einem Brief an die zuständigen EU-Kommissare für eine Regulierung marktbeherrschender Plattformen ausgesprochen. Ich werde zu dieser Thematik den engen Kontakt zu Kommissar Oettinger suchen.

4. Datenmonopole und Marktmacht: Zum EU-Kartellverfahren gegen Google

Die vierte Entwicklung, die ich ansprechen möchte, ist die Besorgnis erregende Entwicklung von Datenmonopolen. Datenmonopole sind Deutungsmonopole, und Deutungsmonopole werden leicht zu Meinungsmonopolen. Insofern sehe ich die marktbeherrschende Stellung von Google mit über 90 Prozent Marktanteil in den meisten EU-Mitgliedsstaaten äußerst kritisch.

Suchmaschinen nehmen eine Schlüsselposition im Netz ein. Im täglichen Kampf um die Aufmerksamkeit im Netz ist die Auffindbarkeit der Inhalte fast schon zu einer Überlebensfrage für die Inhalteanbieter geworden, da sie über deren publizistischen und wirtschaftlichen Erfolg entscheidet. Das Thema ist insofern unter Vielfaltsgesichtspunkten medienpolitisch hoch relevant. Es ist gut, dass das laufende EU-Kartellverfahren gegen Google unter der Barroso-Kommission nicht vorschnell beigelegt worden ist, und ich hoffe auch, dass die neue Wettbewerbskommissarin Vestager die Praktiken und Vergleichsvorschläge von Google einer kritischeren Prüfung unterziehen wird als ihr Vorgänger. Unabhängig vom Ausgang des konkreten Verfahrens müssen wir uns aber auch Gedanken dazu machen, welche regulatorischen Werkzeuge wir für den Umgang mit Suchmaschinen entwickeln können.

5. Schutz geistigen Eigentums: Zur Anpassung des Urheberrechts

Eine weitere Entwicklung im Zuge der Digitalisierung betrifft, fünftens, den zunehmend schwierigen Schutz geistigen Eigentums. Auch im Zeitalter des Internets müssen Kreative angemessen an der Wertschöpfung aus ihrer intellektuellen oder künstlerischen Leistung beteiligt werden.
In diesem Sinne setze ich mich für eine kultur- und medienpolitische Handschrift der vorgesehenen Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter ein. Der Schutz geistigen Eigentums ist eine Kernfrage für die Entwicklung der Kreativwirtschaft, deren volkswirtschaftliche Bedeutung für Europa zahlreiche Studien eindrucksvoll belegen. Die Mechanismen, die sich im analogen Umfeld bewährt haben, sind nachzujustieren und so zu gestalten, dass sie mit dem digitalen Umfeld kompatibel sind. Es gilt, ausgewogene Lösungen zu finden, die den Belangen aller Beteiligten - Urhebern wie Verwertern und Nutzern - gerecht werden. Dabei muss das Urheberrecht weiterhin vom Urheber und seinem Werk ausgehen, denn wir wollen die kulturelle Vielfalt erhalten und fördern.

Für Diskussionen sorgen deshalb derzeit Signale von der europäischen Ebene, die darauf abzielen, die Möglichkeit territorial beschränkter Lizenzen aufzuheben. Ich warne davor, jeden zu verpflichten, europaweite Lizenzen verkaufen oder erwerben zu müssen, denn ich sehe hier die Gefahr einer Marktbereinigung zu Lasten kleinerer, nur national oder regional auftretender Anbieter, die sich die „paneuropäischen“ Lizenzen nicht leisten könnten. Profitieren würden größere internationale Anbieter, die von einem Mitgliedstaat aus Dienste für Nutzer auch in anderen Mitgliedstaaten anbieten, und daraus Nutzen zögen, dass die Lizenzen für das Gesamtgebiet der europäischen Union dann voraussichtlich günstiger wären als der derzeit notwendige Erwerb von Lizenzen für alle einzelnen Mitgliedstaaten. Wir müssen weiterhin differenzierte Geschäftsmodelle zulassen. Dies ist für die Kreativwirtschaft sehr wichtig, beispielsweise auch im Filmbereich, wo der Vorabverkauf von Rechten für einzelne Territorien im Rahmen der Finanzierung eines Films eine wichtige Rolle spielt.

Prioritär - weil bis April 2016 fristgebunden - ist die Umsetzung der EU-Urheberrechtswahrnehmungsrichtlinie. Auch dies ist ein entscheidender Faktor für die Kreativwirtschaft, denn je leichter sich Rechte grenzüberschreitend klären und Lizenzen einräumen lassen, desto größer ist der Vorteil nicht nur für die Nutzer, sondern auch auf Seiten der Urheber und Verwerter. Kulturpolitisch ist mir dabei wichtig, dass der kulturelle und soziale Auftrag der deutschen Verwertungsgesellschaften gewahrt bleibt, so dass die Kultur- und Sozialwerke beibehalten bleiben und die Berücksichtigung künstlerischer Aspekte neben wirtschaftlichen Kriterien bei der Verteilung des Aufkommens weiter möglich ist. Verwertungsgesellschaften sind keine reinen Inkassounternehmen, sondern auf solidarischer Basis gegründete Zusammenschlüsse der Urheber - dieses Prinzip, das einen wesentlichen Erfolg der deutschen Verwertungsgesellschaften ausmacht, muss erhalten bleiben. Schön wäre, wenn Deutschland hier auch Modell und Maßstab für andere Mitgliedstaaten sein könnte.

Derzeit sondieren wir innerhalb der Bundesregierung auch, wie Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, stärker in die Verantwortung genommen werden können. Neben gesetzlichen Anläufen unterstütze ich Bemühungen um eine Selbstverpflichtung der Werbewirtschaft in Deutschland, auf derartigen Plattformen keine Werbung zu schalten, um strukturell urheberrechtsverletzende Geschäftsmodelle finanziell auszutrocknen. Ich begrüße das sehr und sehe mit Sorge, dass es offenbar kartellrechtliche Bedenken gibt. Die Politik - auch auf EU-Ebene - ist hier in der Pflicht, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die solche Selbstverpflichtungsinitiativen ermöglichen.

6. Bedrohung kultureller Vielfalt - Zum TTIP

Eine weitere Entwicklung, die ich kurz ansprechen möchte, können wir hoffentlich noch abwenden, nämlich die Bedrohung unserer kulturellen Vielfalt durch TTIP. Als Verfechterin guter transatlantischer Beziehungen unterstütze ich das Freihandelsabkommen mit den USA ausdrücklich. Aber ich sehe auch, dass gerade im Bereich von Kultur und Medien zwei grundsätzlich verschiedene Gesellschaftsmodelle aufeinander treffen, gepaart mit einer schieren Übermacht der Internetgiganten. Zwar enthält das Verhandlungsmandat Schutzklauseln für den kulturellen Bereich sowie eine Ausnahme für Audiovision, allerdings nur im Dienstleistungskapitel, nicht in benachbarten Kapiteln. Ich kann leider nicht erkennen, dass die Kommission mit dem Ziel eines umfassenden Schutzes von Kultur und Audiovision verhandelt.

Aus unserer Sicht, und hier herrscht Einigkeit unter den 28 EU-Mitgliedstaaten, muss noch transparenter verhandelt werden und es in jedem Fall ein gemischtes Abkommen werden, d.h. dass jeder einzelne Mitgliedstaat sowie bei uns der Bundesrat und der Bundestag dem Abkommen zustimmen müssen.

Wir nehmen die Europäische Kommission beim Wort, die versichert, dass nach gängiger Praxis „Subventionen“ - das Wort sage ich in diesem Kontext natürlich in Anführungsstrichen! - von den EU-Handelsabkommen ausgeschlossen werden. TTIP kann deshalb das Recht der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen, auf diese Weise den Kultursektor zu unterstützen. Auch werden wir sorgsam darauf achten, dass die Ausnahme für audiovisuelle Dienstleistungen nicht durch die Hintertür - z.B. über den Begriff der „digitalen Produkte“ - umgangen wird.

Zum effektiven Schutz von Kultur und Medienvielfalt halte ich eine zusätzliche Maßnahme für erforderlich, um die Verpflichtungen aus dem Mandat im Abkommenstext umzusetzen - nämlich eine kapitelübergreifende Generalklausel zum Schutz von Kultur und Medien. Sie würde gewährleisten, dass der Schutz von kultureller und Medienvielfalt und -freiheit in allen Bereichen (z.B. auch im Bereich von Telekommunikation oder Urheberrecht) und durchgängig in allen Kapiteln (z.B. auch im Investitions-schutz oder bei der Regulatorischen Zusammenarbeit) sichergestellt und ausdrücklich für rechtmäßig erklärt wird, selbst wenn dem andere Bestimmungen des Abkommens entgegenstehen.

7. Zur Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft

Meine Damen und Herren, die Kultur- und Kreativwirtschaft ist für Europa, und gerade auch für die deutsche Volkswirtschaft eine zentrale Zukunftsbranche. In Deutschland reden wir hier von 250.000 Unternehmen, von über einer Million Beschäftigten, von einem Umsatz von 145 Milliarden Euro - und nicht zuletzt von gewaltiger Innovationskraft. Künstler und Kreative liefern den immateriellen Rohstoff für Innovationen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Sie tragen die Fackel, an der viele andere das Feuer eigener schöpferischer Kraft entzünden.

Deshalb sollten wir alles dafür tun, dass ihre Belange auf europäischer wie auf nationaler Ebene angemessen berücksichtigt werden. Wir brauchen Regeln, die den Schöpfern geistiger Leistungen, den Künstlern und Kreativen, Freiraum gewähren, und die den Anbietern dieser Leistungen, insbesondere den Medienunternehmen, faire Wettbewerbschancen im World Wide Web garantieren. Hier liegt die kultur- und medienpolitische Gestaltungsaufgabe. Dafür setze ich mich ein. Ich zähle dabei auf Ihre Unterstützung und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!