Rede von Kulturstaatsministerin Grütters zur ersten Lesung des Filmförderungsgesetzes

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Im Wortlaut Rede von Kulturstaatsministerin Grütters zur ersten Lesung des Filmförderungsgesetzes

Vor dem deutschen Bundestag hat Kulturstaatsministerin Grütters den Regierungsentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes vorgestellt. Mit einer ausgewogenen Finanzierung, einer effizienteren Förderung und mehr Mittel für Drehbuchautoren und Kurzfilme will sie eine qualitative Spitzenförderung ermöglichen und den deutschen Film international wettbewerbsfähiger machen, "damit künstlerische und wirtschaftliche Wagnisse auch in Zukunft möglich bleiben.“

Freitag, 3. Juni 2016

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf unseres neuen Filmförderungsgesetzes rollen wir quasi künftigen Filmerfolgen den roten Teppich aus. Qualitative Spitzenförderung zu ermöglichen und dazu die deutsche Filmwirtschaft im in­ternationalen Wettbewerb zu stärken, das sind die Ziele der Gesetzesnovelle, über die wir heute in erster Lesung beraten. Sie soll dem deutschen Film, den man als eine Art Aushängeschild unserer Kulturnation bezeichnen kann – im Ausland wird er sehr viel gesehen –, nationale und internationale Strahlkraft verleihen. An Strahlkraft hat es zumindest in den vergangenen Wochen und Monaten nicht gefehlt. Mit ihrem Film Toni Erdmann, übrigens gefördert mit Mitteln der Filmförderungsanstalt, des DFFF und der kulturellen Filmförderung meines Hauses, war Maren Ade bei den diesjährigen Filmfestspielen in Cannes der echte Liebling der Filmkritik, und zwar der internationalen. Manche haben sie auch als "Siegerin der Herzen" bezeichnet. Mit 27,5 Prozent Marktanteil hat der deutsche Film 2015 das beste Ergebnis seit Erfassung der Besucherzahlen erzielt. Solche Erfolge zeigen immerhin: Wir sind mit unserer Filmförderung auf dem richtigen Weg.

Damit künstlerische und wirtschaftliche Wagnisse auch in Zukunft möglich bleiben, sieht der Regierungsentwurf des Filmförderungsgesetzes unter anderem vor, ein hohes Niveau des Abgabeaufkommens zu sichern, die Filmförderung effizienter zu machen, die Drehbuchförderung deutlich auszubauen, die Leistung der Produzenten noch stärker zu honorieren, Kinos als Kulturorte vor allem in der Fläche, also jenseits der Metropolen, zu stärken und – daran hänge ich sehr – Kurzfilme mehr als bisher zu fördern. Wir wollen zudem die Entscheidungsstrukturen effizienter gestalten und dabei nicht zuletzt – ich glaube, das ist die Voraussetzung für ein gutes Ergebnis – den Frauenanteil in den FFA-Gremien signifikant erhöhen.

Lassen Sie mich ganz kurz auf diese Punkte eingehen, zuerst auf das Abgabeaufkommen. Wenn das neue FFG qualitative Spitzenförderung ermöglichen soll, dann brauchen wir deutlich mehr Mittel aus der Branche selbst. Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten werden deshalb künftig zu einem Abgabesatz von 3 Prozent verpflichtet. Aber ARD und ZDF haben darüber hinaus sogar ihre Bereitschaft erklärt, freiwillig 4 Prozent zu leisten, also aufzustocken; das war nicht immer so. Das ist ein echter Erfolg.

Auch die Abgaben der anderen Einzahler werden moderat angepasst, sodass wir eine gute Balance zwischen den Abgabezahlern erreichen. An der Abgabepflicht der ausländischen VoD‑Anbieter halten wir natürlich fest. Ich habe am Dienstag an der Kulturministerratssitzung in Brüssel teilgenommen. Dort hat die Kommission ihren ersten Entwurf einer AVMD-Richtlinie vorgelegt, in der erstmals dieses Prinzip implementiert wird. So weit waren wir noch nie. Ich habe Kommissar Oettinger, der daran maßgeblich mitgewirkt hat, gedankt. Es ist nicht nur für den deutschen Filmstandort wichtig, dass es keine Abgabeoasen mehr gibt.

Gleichzeitig wollen wir die Förderung effizienter gestalten, indem wir uns bei der Vergabe der Fördermittel auf wenige, aber vielversprechendere Projekte konzentrieren, um diese mit höheren Summen zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht deshalb für die Auswahl der Projekte im Rahmen der Projektfilmförderung detailliertere Vorgaben als bisher und eine gesetzliche Mindestförderquote vor. Außerdem sollen durch die Abschaffung der sogenannten Erfolgsdarlehen künftig mehr Mittel für die erneute Vergabe durch die jeweiligen Kommissionen zur Verfügung stehen. Es gibt also künftig auch mehr Begünstigte.

Um Spitzenqualität geht es auch beim Ausbau der Drehbuchförderung. Mit der neuen Drehbuchfortentwicklungsförderung, die nicht nur am Anfang greift, sondern auch dann, wenn ein Stoff weiterentwickelt wird, und der Erhöhung der Mittel wollen wir dafür sorgen, dass gute Stoffe tatsächlich bis zur Filmreife gelangen. Das ist leider nicht immer so. Wir glauben, dass wir mit diesem mittleren Förderschritt deutlich mehr Drehbüchern dazu verhelfen, zum echten Film zu werden. Die Drehbücher gelten zu Recht als DNA eines hohen deutschen Marktanteils. So haben es zumindest die Drehbuchautoren selber einmal formuliert.

Stärker honorieren wollen wir künftig auch die Leistung der Produzenten, wie ich eingangs gesagt habe, zum Beispiel mit Erleichterungen beim vom Produzenten zu erbringenden Eigenanteil und mit der Einführung des 25‑Prozent-Bonus, der wirksam wird, wenn der Film erfolgreich ist und die Einnahmen an der Kinokasse die Herstellungskosten übersteigen.

Ein weiterer Punkt ist die Förderung des Kurzfilms. Von seiner kompositionellen Raffinesse, von den anspruchsvollen Dramaturgien, von der knappen, präzisen Erzählweise – das sind die Charakteristika eines Kurzfilms – profitiert die Filmkunst insgesamt. Deshalb sieht die FFG-Novelle vor, dass künftig auch Kurzfilme von unter einer Minute und bis zu 30 Minuten – das war bisher die Eingrenzung – Fördermittel bekommen können. Es wäre doch zu schade, Experimentierfreude in ein zu starkes Minutenkorsett zu zwingen. Deshalb weiten wir die Kurzfilmförderung deutlich aus.

Weil Filmkunst nicht nur Leinwand oder Bildschirm, sondern auch eine Bühne braucht, wollen wir Kinos als Kulturorte deutlich stärken, gerade abseits der großen Städte. Kinos profitieren von der Anhebung der für den konkreten Abgabesatz maßgeblichen Umsatzschwellen. Außerdem soll es bei den bisherigen Sperrfristen bleiben. Die garantieren – das System der Sperrfristen wird immer wieder diskutiert –, dass ein Film zumindest in der Regel sechs Monate exklusiv dem Kino vorbehalten bleibt, bevor er zum Beispiel auf DVD zu haben ist. Auch das finde ich wichtig.

Es gibt diesbezüglich immer wieder die eine oder andere Erwägung, aber ich glaube, das ist wirklich im Interesse der Kinos. Das betrifft vor allen Dingen die Kinos jenseits der großen Städte. Für die ist das ein wichtiger Punkt.

Ein letzter Punkt. Wir wollen die Gremien der FFA verschlanken und professionalisieren. Dass das dringend nötig war, können alle die bestätigen, die die bisherige Zusammensetzung kennen. Künftig soll es nur noch drei Förderkommissionen mit maximal fünf Mitgliedern aus einem Pool von Experten geben, die in wechselnder Besetzung tagen. Auf diese Weise können sich die Kommissionsmitglieder die Projekte bzw. die Filme genauer anschauen, sodass herausragende Ideen nicht in der Masse der Antragsteller untergehen.

Im Rahmen der Gremienbesetzung will ich für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Filmbranche sorgen. Man kann das im künstlerischen Bereich nicht erzwingen. Das Potenzial ist aber da. Wie wir in diesem Jahr gesehen haben, waren drei ganz tolle Regisseurinnen unter den Gewinnern des Deutschen Filmpreises. Aber in den Gremien, wo wir ausdrücklich Einfluss ausüben können, war das nicht gegeben. Es kann nicht sein, dass zwar unser höchstdotierter Filmpreis einen Frauennamen trägt – die Lola –, unsere hochdekorierten Filmemacher in der Regel aber nicht. Künftig werden mindestens zwei Frauen in den Fünferkommissionen an den Förderentscheidungen beteiligt sein. Ich bin zuversichtlich, dass sich damit auch mehr von Frauen geprägte Projekte durchsetzen können.

Der aktuelle Entwurf des Filmförderungsgesetzes ist das Ergebnis mehrfacher Branchenanhörungen, großer runder Tische – viele von Ihnen haben daran teilgenommen – und unzähliger Gespräche auch und gerade mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für den konstruktiven Austausch – das war bei dem Filmförderungsgesetz wirklich wohltuend – bin ich allen Beteiligten sehr dankbar. Es freut mich vor allem, dass wir gemeinsam Wege gefunden haben, um künstlerische Aspekte bei der wirtschaftlichen Filmförderung doch noch ein bisschen stärker zu betonen.

Wie der Beifall klingt, wenn deutsche Filmkunst überzeugt, haben wir in den vergangenen Wochen dank Toni Erdmann gehört. Dieser Film erreicht die Sterne, vermerkte Le Figaro. Oder: Originell bis ins Absurde, kommentierte Deutschlandradio Kultur. Ein Werk von großer Schönheit, großen Gefühlen und großes Kino, hat die New York Times diesen Film genannt. Er kommt im Juli in die Kinos. Solche Zeilen wünschen wir, die wir die Filme lieben, uns doch alle. Wir würden sie gerne öfter hören und lesen. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Unterstützung für den Entwurf unseres neuen Filmförderungsgesetzes.